SICHERHEIT – Steuer & Recht
Zu dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts), das am 01.02.2013 den Bundesrat passiert hat, erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat am 01.02.2013 den Bundesrat passiert und wird damit wie geplant am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht
Wirbt ein Fitnessstudio mit einem kostenlosen Probetraining, liegt es auf der Hand, dass es den Betreibern darum geht, neue Mitglieder anzuwerben. Schließt jemand dann einen Vertrag ab, besteht kein Widerrufsrecht, insbesondere handelt es sich nicht um eine Freizeitveranstaltung nach § 312 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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FINANZEN – Steuer & Recht
Bundesumweltminister Peter Altmaier will die Ökostrom-Umlage für zwei Jahre einfrieren, um den Kostendruck beim Strom zu begrenzen. Bis 2014 soll die EEG-Umlage unverändert bleiben. In den Folgejahren soll sie um höchstens 2,5 Prozent pro Jahr steigen.
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FINANZEN – Steuer & Recht
Eine Bank ist im Rahmen der Kapitalanlageberatung bei der Empfehlung von Anteilen an geschlossenen Fonds verpflichtet, den Kunden ungefragt darüber aufzuklären, ob und in welcher Höhe sie für die Vermittlung der Beteiligung sog. Kick-backs (verdeckte Rückvergütungen) von der kapitalsuchenden Anlagegesellschaft erhält. Das hat der 34. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.07.2012 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster bestätigt.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht
Der Werbeprospekt eines Unternehmens muss seinen im Handelsregister eingetragenen Firmennamen und die Firmenanschrift richtig wiedergeben. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 30.10.2012 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund bestätigt.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht
Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die sich der Verwender eine nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung seiner Leistung vorbehält, ist wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 18.09.2012 entschieden und damit eine Verurteilung der Beklagten zum Unterlassen des Gebrauchs der beanstandeten Klausel durch das Landgericht Essen bestätigt.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
Darf der Versicherte auf die (mündlichen) Auskünfte der Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenversicherung zum Leistungsumfang der Versicherung vertrauen oder ist er gehalten, die Aussagen auf ihre Richtigkeit hin einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen oder sich die Auskünfte zumindest schriftlich bestätigen zu lassen? Das OLG Karlsruhe sieht dies jedenfalls nicht immer als erforderlich an und lässt eine gesetzliche Krankenversicherung nunmehr unter dem Gesichtspunkt des sog. Amtshaftungsanspruchs für die Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter haften. Die Versicherung könne sich insbesondere nicht auf das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Sach- und Dienstleistungsleistungsprinzip berufen und müsse bei Vorliegen einer entsprechenden Leistungszusage grundsätzlich auch für nicht erstattungsfähige und medizinisch nicht erforderliche Kostenpositionen aufkommen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.12.2012, 12 U 105/12).
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SICHERHEIT – Steuer & Recht
„3-2-1 meins" so heißt es in der Werbung der Handelsplattform eBay; gleichwohl versuchen Verkäufer bei zu günstigem Ausgang einer Auktion für den Käufer gerne diese Aussage zu relativieren und vom Verkauf Abstand zu nehmen. Der vorgegebene Grund: Der Gegenstand sollte gar nicht zu dem letztendlich „ausgesteigerten" Betrag veräußert werden. So auch in einem durch das AG Bremen zu entscheidenden Fall (AG Bremen, Urt. v. 05.12.2012 - Az.: 23 C 0317/12), bei dem ein iPhone 3GS für 1,- € über die virtuelle Ladentheke gehen sollte.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
In der Werbung sind sie in den vergangenen Jahren immer präsenter geworden, versprechen sie der deutschen Wohlstandsgesellschaf doch eine Wohltat ganz ohne Anstrengung, einfach laufen und das Wohstandsfett wandelt sich in Muskeln, die Orangenhaut wird stramm und fest...Cellulite- oder Muskelaufbau-Schuhe. Doch wie so oft im Leben, was schön und einfach klingt, stellt sich schnell als Bauernfänger heraus. Nach den Feststellungen des OLG Koblenz gilt dies (leider) auch für die Wunderschuhe, deren vermeintlicher Effekt wissenschaftlich nicht bewiesen ist (OLG Koblenz, Urt. v. 10.01.2013, 9 U 922/12).
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
Fragen des Datenschutzes sind nicht allein privatrechtlicher Natur; auch und vor allem, wenn es um die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen geht, genießt der Bürger weitreichenden Schutz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits am 15. Dezember 1985 im Zusammenhang mit dem sog. Volkszählungsurteil (BVerfG, Urteil v. 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83) entschieden und das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem Grundgesetz hergeleitet. Die Entscheidung wird daher gemeinhin auch als "Geburtstunde" des deutschen Datenschutzrechts verstanden. Die Ausweitung dieses - zunächst vornehmlich gegenüber öffentlichen Stellen Geltung beanspurchenden - Rechts des Einzelnen auf die Pivatwirtschaft erschien da nur folgerichtig; fest steht jedoch, auch der Staat und seine staatlichen Einrichtungen sind nicht befugt, unkontrolliert Daten zu sammeln.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht
Seit Inkraftreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes tun sich Arbeitgeber schwer, eine neu zu bestzende Stelle richtig auszuschreiben und Bewerbungsverfahren diskriminierungsneutral durchzuführen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) macht es den Arbeitgebern dabei nicht leichter. Nach Ansicht der erfurter Richter trägt der Arbeitgeber bei Vorliegen von Indizien für eine Diskriminierung die Beweislast dafür, dass eine solche tatsächlich nicht stattgefunden hat. In dem vor dem BAG verhandelten Fall (BAG, Urt. v. 24.01.2013, Az.8 AZR 429/11) hatte eine öffentlich-rechtliche Krankenhausträgerin in einer an „Berufsanfänger" gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen/Young Professionells" geworben und die Bewerbung eines 36jährigen Bewerbers mit Berufserfahrung bei einer Rechtschutzversicherung und als Rechtsanwalt nicht berücksichtigt.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht
Nach einem aktuellen Bericht des Handelsblattes ist der Mikroblogging-Dienst Twitter unter dem 24.01.2013 von einem Pariser Gericht zur Auskunftserteilung in Bezug auf zwei Accountinhaber verurteilt worden. Auf der französischen Seite des beliebten Kurzmitteilungsdienstes waren unter zwei verschiedenen Niknames zahlreiche antisemitische und homosexuellen-feindliche Kurzmitteilungen veröffentlicht worden. Auf die Auskunftsklage einiger Nichtregierungsorganisationen wurde Twitter nunmehr zur Offenlegung der Inhaber dieser Accounts verpflichtet. Die Entscheidung hat weltweit für erhebliches Aufsehen gesorgt (siehe beispielsweise den Beitrag in der New York Times vom 25.01.2013) und ist in seiner Ausformung bislang soweit bekannt auch das Einzige seiner Art.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht
Ein österreichischer Glücksspieler scheiterte nun vor dem Obersten Österreichischen Gerichtshof (OGH) mit einer Schadenersatzklage in Höhe von 164.108 EUR gegen eine österreichischen Glücksspielveranstalter; die vorgenannte Summe hatte der Kläger im Zeitraum 2006 bis 2009 auf den Internetplattformen WebClub.at und win2day.at verzockt.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht
Mit Urteil vom 17. Januar 2013 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden die Klage eines Fahrzeughalters gegen eine ihm erteilte Fahrtenbuchauflage abgewiesen.
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FINANZEN – Steuer & Recht
Die Bundesregierung hat am 30.01.2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steueranpassungsgesetz - AIFM-StAnpG) beschlossen. Damit werden erstmals attraktive Rahmenbedingungen für die Verwaltung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen in Deutschland (dem sog. "Pension Asset Pooling") geschaffen. Ferner werden Folgeänderungen im Steuerrecht aufgrund der aufsichtsrechtlichen Änderungen durch die Umsetzung der europäischen Alternative Investment Fund Manager-Richtlinie (AIFM-Umsetzungsgesetz) vorgenommen. Die Neuregelung schränkt überdies steuerliche Gestaltungs- und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht ein.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht
Endlich hat sich die Regierungskoalition nach monatelangen Debatten auf einen Entwurf für ein "Anti-Abzock-Gesetz" geeinigt, das in den nächsten Wochen verabschiedet werden kann. "Nachdem seit Jahren Tausende von Verbrauchern geschädigt werden, ist das Gesetz nun wirklich überfällig", sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). "Viele Regelungen gegen unlautere Telefonwerbung und unseriöses Inkasso greifen erfreulicherweise unsere Forderungen auf, aber bei überzogenen Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzungen höhlen unklare Begrifflichkeiten den Verbraucherschutz weiterhin aus."
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FINANZEN – Steuer & Recht
Der Bundesrat will den Verbraucherschutz hinsichtlich so genannter Schrottimmobilien stärken. Deshalb hat er einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/12035) in den Bundestag eingebracht.
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VORSORGE – Steuer & Recht
Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und die Vergleichbarkeit von Riester-Produkten zur privaten Altersvorsorge werden verbessert. Der Finanzausschuss beschloss am 30.01.2013 nach Vornahme zahlreicher Änderungen den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818). Während die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP für den Entwurf stimmten, sprachen sich die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dagegen aus. Änderungswünsche der Opposition blieben ebenso erfolglos wie ein Antrag der Linksfraktion (17/9194), die verlangt hatte, die Risiken der Riester-Rente offenzulegen und die Altersvorsorge von den Finanzmärkten zu entkoppeln.
Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und die Vergleichbarkeit von Riester-Produkten zur privaten Altersvorsorge werden verbessert. Der Finanzausschuss beschloss am 30.01.2013 nach Vornahme zahlreicher Änderungen den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818). Während die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP für den Entwurf stimmten, sprachen sich die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dagegen aus. Änderungswünsche der Opposition blieben ebenso erfolglos wie ein Antrag der Linksfraktion (17/9194), die verlangt hatte, die Risiken der Riester-Rente offenzulegen und die Altersvorsorge von den Finanzmärkten zu entkoppeln.
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APOTHEKE – Steuer & Recht
Vorteile, die ein Arbeitnehmer im Hinblick auf seine Tätigkeit für seinen Arbeitgeber erhält, gehören zum der Lohnsteuer unterliegenden Arbeitslohn auch dann, wenn sie ihm von einem Dritten gewährt und von diesem als Schenkung bezeichnet werden. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. August 2012 (Az. 1 K 1102/09) hervor.
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