Bekanntlich sind die Papierrezepte bisher über die Rechenzentren überwiegend mitversichert worden. Beim E-Rezept werden neue Spielregeln gesetzt. Deshalb wird eine Cyberversicherung dringend empfohlen, denn nur über diese Versicherungsart lassen sich die Vermögensschäden beim E-Rezept versichern. Fest steht, dass für alle Apotheken für digitale Verordnungen eine Sicherheitslücke besteht.
Die Cyberversicherung als Lösung für die Warenwirtschaft, über diese das Risiko des E-Rezeptes als mitversichert gilt.
Gesetzliche Haftpflicht ist die gesetzliche Pflicht für einen entstandenen Schaden einstehen zu müssen. Das „Einstehen-Müssen" ist nicht willkürlich; die Gesetze eines Landes definieren genau, wie dieses „Einstehen-Müssen" zustande kommt. Man nennt die entsprechenden Gesetze „Haftungsnormen". Ohne eine Norm, welche definiert, dass man haftpflichtig wird, gibt es keine Haftung. Ein Geschädigter muss sich zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an den Schädiger auf eine Haftungsnorm berufen. Diese Normen legen auch fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Haftung gegeben ist.
Aber auch aus Vertrag kann jemand ersatzpflichtig werden. Es steht Vertragsparteien im Rahmen von Vertragsverhandlungen frei, sich vertraglich zur Schadloshaltung zu verpflichten oder (im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten) nicht zwingende gesetzliche Haftung vertraglich wegzubedingen. Hier ist aber Vorsicht geboten: Über die gesetzliche Haftung hinausgehende Haftungen werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung im Prinzip (Ausnahmen möglich) nicht abgedeckt. Im Sinne des Risikomanagement ist es also kritisch zu versuchen, sich nachteilhafte Haftungsklauseln in Verträgen wegzubedingen.
Von der gesetzlichen Haftpflicht klar zu unterscheiden ist die richtige Vertragserfüllung. Letztere ist natürlich auch gesetzlich geschuldet. Liefert ein Unternehmen also Teile, welche nicht der Bestellung entsprechen und muss diese zum Beispiel umtauschen oder reparieren, hat dies im Prinzip nichts mit Haftpflicht und Haftpflichtversicherung zu tun. Die Kosten für Umtausch oder Reparatur oder eines Preisnachlasses können nicht auf die Betriebshaftpflichtversicherung umgewälzt werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
Der Versicherungsschutz umfasst - wie in der Haftpflichtversicherung allgemein - die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz.
Ferner umfasst er die Prüfung, ob und inwieweit diese Ansprüche begründet sind und die Abwehr unbegründeter Forderungen. Insoweit ist die Haftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzversicherung: die Kosten der Prüfung und des Rechtsschutzes trägt in Deutschland unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme der Versicherer.
Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind oder die andere Ziele wie etwa Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen zum Gegenstand haben.
Der Versicherer leistet regelmäßig an den geschädigten Anspruchsteller, nicht den Versicherungsnehmer. Dieser kann nicht wirksam über seine Freistellungsforderung dem Versicherer gegenüber verfügen (§ 156 I VVG). Nur wenn etwa durch Aufrechnung oder Leistung die Schadenersatzforderung erloschen ist, kann eine Leistung an den Versicherungsnehmer erfolgen. Dies spielt in arbeitsteiligen Herstellungsvorgängen insbesondere etwa der Bauwirtschaft über Verrechnungen eine große Rolle.
Mitversichert sind neben dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft die Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten (§ 151 VVG) sowie alle übrigen Betriebsangehörigen (Mitarbeiter), bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber (für die Freizeit ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig). Mit der Absicherung der Haftungsrisiken der Mitarbeiter wird zugleich deren arbeitsrechtlichem Freistellungsanspruch Rechnung getragen. Nicht Gegenstand der BHV sind Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Mitversicherte oder von Mitversicherten untereinander (in der Schweiz sind auch Ansprüche von Mitversicherten untereinander mitversichert, in Deutschland ist dies auch in vielen Deckungskonzepten verschiedener Versicherer abgedeckt). Bei einem Arbeitsunfall ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden des Arbeitnehmers, womit die Haftpflichtansprüche gegen den schädigenden Arbeitgeber oder Kollegen auf Ersatz des Personenschadens im Umfang der Leistungen der Unfallversicherung als abgegolten gelten. Bei Freiberuflern und bei gewerblichen Subunternehmern beschränken die Versicherer regelmäßig ihre Leistungspflicht auf die Haftpflicht des eigenen Versicherungsnehmers als Geschäftsherrn und schließen die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers oder (Urlaubs-) Vertreters ausdrücklich aus: dieser soll selbst für entsprechende Vorsorge sorgen.
In der Haftpflichtversicherung gilt der Grundsatz der Spezialität: nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt, fallen unter den Versicherungsschutz. Dies hat in der Betriebshaftpflichtversicherung besondere Bedeutung. Andererseits ergeben sich aus der in üblichen Policen enthaltenen Betriebsbeschreibung oft eindeutige Hinweise auf bei Vertragsabschluss nicht erkannte Risiken, ohne dass dies zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen darf. Neu hinzukommende Risiken sind auch über die Vorsorgeversicherung vorläufig abgedeckt, bedürfen aber einer abschließenden Einbeziehung. Häufig sind hierfür geringere Versicherungssummen vorgesehen, sodass sich gerade in der Betriebshaftpflichtversicherung Nachfragen beim Versicherer oder Makler anbieten.
Wer nicht nur seine Erzeugnisse an Endverbraucher liefert, sondern in arbeitsteiligen Produktionsprozessen integriert produziert, ist dem Risiko ausgesetzt, dass seine Produkte über direkte Schäden hinaus Vermögensschäden verursachen, die über eine „konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung" nicht ausreichend abgesichert werden. Solche Schäden können in vergeblich aufgewendeten Weiterverarbeitungs- oder Herstellungskosten ebenso liegen wie in den Kosten von Austausch- oder gar Rückrufaktionen, die durch Fehler von einzelnen Komponenten der Endprodukte verursacht werden. Derartige Risiken sind über die „konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung" nur in geringem Maße, nämlich nur für die mitversicherten Personen- und Sachschäden abgesichert. Zuverlässige Absicherung bietet für solche gewerblichen Zwischenproduzenten nur eine Produkthaftpflichtversicherung.
Selbst der kleinste Betrieb unterliegt der Gefahr, wegen Schadenersatzforderungen in Anspruch genommen zu werden: Die Bananenschalen des Lebens sind nicht immer gelb und liegen nur woanders - Träger von Haftpflichtrisiken sind alle Inhaber von Apotheken und jeder Betriebsangehörige. Anspruchsteller können Beschäftigte, Kunden, im Betrieb tätige fremde Personen, Anlieferer und Abholer, Pächter und Mieter, Verpächter und Vermieter sowie Unternehmen und Anwohner in der Nachbarschaft sein. Wegen der unbegrenzten Haftung eines Schädigers aus unerlaubter Handlung können Haftpflichtansprüche Ihre Finanzkraft schnell übersteigen, daher ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unerlässlich.
» Hinweise zur Produkthaftpflichtversicherung
» Arbeitnehmerhaftung und Haftpflichtversicherung
Als Apotheker haben Sie in die Einrichtung und Ausstattung Ihrer Geschäftsräume möglicherweise viel Geld investiert. Doch selbst neueste Technik und modernster Brandschutz vermögen auch die letzten Risiken nicht auszuschließen. Ein Blick in die Zeitung macht unweigerlich deutlich, dass ein Einbruch heute für keinen Betrieb mehr ein unerwartetes Risiko darstellt. Schäden durch Witterungseinflüsse wie Überschwemmungen, Starkregen und Schneedruck nehmen zu. All diese Ereignisse und gleichzeitig anfallende Aufräumungs-, Gebäudebeschädigungs- oder andere Kosten gefährden Ihre Liquidität: Die Betriebsinhaltsversicherung hilft finanzielle Belastungen, wirtschaftliche Folgen oder gar den Konkurs nach einem Schadenfall zu vermeiden.
Moderne Daten- und Kommunikationstechnik ist heute aus keiner Apotheke mehr wegzudenken. Wo Technik im Spiel ist, kann mehr passieren: Die Elektronikversicherung berücksichtigt neben den Sach- und Naturgefahren auch die Gefahren durch den Menschen und bietet so einen umfassenden Schutz für Ihre Geräte.
Insbesondere nach einem Feuerschaden kann sich eine Wiederaufnahme beträchtlich hinziehen. Kosten laufen weiter, Gewinne können möglicherweise nicht erwirtschaftet werden. Die Rechtssprechung verlangt ungeachtet dessen die Weiterzahlung von Löhnen und Gehältern. Hier springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein.
In vielen Apotheken ist die persönliche Leistung des Inhabers die entscheidende Säule des Erfolges. Ein Ausfall infolge Krankheit oder Unfall kann diese in ihrer Existenz bedrohen: Auch in diesem Fall laufen Kosten weiter und können Gewinne möglicherweise nicht erwirtschaftet werden. Sinnvolle Ergänzung kann somit die Betriebsausfallversicherung sein. Diese kann die wirtschaftlichen Folgen bei einem Ausfall abfedern.
Wir haben im Leben immer die Wahl. Denn alternativlos ist nichts und niemand, es sei denn, wir machen die Situation selbst dazu und legen uns von vornherein auf eine Entscheidung fest. Zumindest theoretisch sollten wir uns aber die innere Freiheit herausnehmen, wenigstens zwei Alternativen in Betracht zu ziehen. Im Bereich der Risikoabsicherung in Apotheken gibt es eine solche Wahlmöglichkeit zwischen zwei grundsätzlichen Absicherungsstrategien. Das ist einerseits die umfassende Risikoabsicherung in einer einzigen All-Risk-Police, sozusagen all-inclusive. Andererseits hat ein mit spitzem Bleistift rechnende Apotheker die Möglichkeit, sich in einem modularen Konzept die Absicherung flexibel nach Dringlichkeit und finanzieller Möglichkeit sukzessive aufzubauen. Zusätzlich zur All-Risk-Versicherung PharmaRisk wurde mit dem SingleRisk-Konzept eine modular aufbauende Apotheken-Absicherung in das Angebotsportfolio aufgenommen. Die Grundlage dieses modularen SingleRisk-Paketes ist ein Rahmenvertrag mit einem namhaften süddeutschen Versicherer.
» All-Risk- und modularer Betriebsversicherung - zwei grundlegende Modelle
» Die modulare Gesamtlösung - Apothekenversicherung im Baukastensystem
» Apotheken-Versicherungskonzept Singlerisk
Alle 7 Minuten bricht ein Feuer aus. Alle 2 1/2 Minuten ereignet sich ein Diebstahl. Alle 5 Minuten entsteht ein Wasserschaden. Alle 3 1/2 Minuten kommt es zu einem Glasbruch. Das kann auch Ihnen passieren. Sicher steckt man solche und ähnliche Schadensfälle nicht einfach weg. Nehmen Sie sich jetzt einen Moment Zeit. Prüfen Sie, was vorfallen kann und ob Ihr jetziger Schutz ausreicht.
Seit nahezu 20 Jahren ist ApoSecur® FirmenGruppe auf die Absicherung von Apotheken spezialisiert. Viele Apothekerinnen und Apotheker vertrauen ApoSecur® in Versicherungsfragen. Unser tägliches Geschäft charakterisiert die berufsbezogenen Lösungen, den speziellen Anforderungen von Pharmazeuten angepasst. Wenn es um die wirtschaftliche Absicherung Ihrer Apotheke geht, wählen Sie zum Beispiel eine gebündelte Geschäftsversicherung.
» Die fünf guten Gründe
» Versicherungspartner auf Lebenszeit
Das Beste oder nichts – SingleRisk® Modular
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Ein Unternehmen ohne Risiken gibt es nicht. Genauso wenig macht es Sinn, eine Apotheke gegen alle Risiken zu versichern. Ideal verhält sich das Sicherheitsprofil und auch das Preis-Leistungs-Verhältnis, wenn die Versicherungen exakt den effektiven Sicherheitsbedürfnissen eines Unternehmens entsprechen.
Früher war die Welt der Betriebsversicherungen schlicht und einfach: Man zahlte den vorgeschriebenen Beitrag und erhielt die standardisierte, festgelegte Versicherungsleistung. Doch dieses Einheitsmodell ist zu eng, unflexibel und längst nicht mehr zeitgemäß. Es lässt den Versicherten keine Wahl und viele Wünsche offen.
Die modulare Gesamtlösung hingegen ist ein neuartiges Modell: Mehr Wahlfreiheit für den persönlichen Versicherungsschutz, je nach individueller Lebenslage und Bedarf.
ApoSecur bietet Ihnen eine unternehmensnahe Form der individuellen, vernetzten Versicherung: mit viel Klarheit, Übersichtlichkeit, Flexibilität und erfreulichen Kostenvorteilen.
SingleRisk Haftpflichtversicherung deckt die Kosten, die in einem Schadenfall wegen Personen- und Sachschäden durch Ihr Unternehmen an Dritte bezahlt werden müssen. Das Anlage-, Betriebs-, Produkt- und Umweltrisiko sowie branchenspezifische Risiken können damit optimal abgesichert werden, und Ihr Unternehmen geniesst gleichzeitig den Rechtsschutz der ApoSecur.
SingleRisk Sachinhaltsversicherung deckt die Kosten, die in einem Schadenfall an Sachwerten entstehen. Dazu gehören nicht nur die Sachwerte der beschädigten Einrichtungen, sondern auch Ertragsausfälle sowie Räumungs- und Entsorgungskosten. Zudem können Sie Ihren Versicherungsschutz modular für Ihre branchenspezifischen Bedürfnisse ergänzen.
Für die Betriebshaftpflicht-, Produkthaftpflichtversicherung gilt generell
eine Deckungssumme inkl. Deckungserweiterung von
pauschal für Personen-, Sach- und/oder mitversicherte Vermögensschäden
Die Deckungssumme für die Umwelthaftpflichtversicherung
beträgt je Versicherungsfall
pauschal für Personen-, Sach- und speziell mitversicherte Vermögensschäden
Für die Private Haftpflichtversicherung gilt generell
eine Deckungssumme inkl. Deckungserweiterung von
pauschal für Personen-, Sach- und/oder mitversicherte Vermögensschäden
Versichert sind auch alle noch unbekannten Gefahren, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind („unbenannte Gefahren"). Und die „Erweiterte Deckung" deckt Risiken wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen (FirstClass-Schutz).
Alle relevanten Versicherungsbausteine sind mit der Sachversicherung frei kombinierbar.
Versichert ist die Neuwertversicherung für in Gebrauch befindliche Betriebseinrichtungen, auch wenn der Zeitwert unter 40 % liegt. Die Bestimmungen zum Zeitwert sind gestrichen.
Die ApoSecur bietet die langfristige Sicherheit, Sie perfekt zu beraten. Bei Einführung einer neuen Produktgeneration erhalten Sie mit der Leistungs-Update-Garantie automatisch die verbesserten Leistungen – ohne dafür einen Cent mehr zu bezahlen.
Sie können jederzeit auf die günstige SingleRisk® MODULAR umsteigen. Bis zum Ablauf der bereits bestehenden Versicherungen vergüten wir Ihnen Ihre Doppelbelastung durch Prämiennachlässe.
Folgende vorhandene Deckungen werden rabattiert:
(Summen- und Konditionsdifferenzdeckung)
Sie bringt ein Stück mehr Sicherheit in eine komplizierte Materie. Die SingleRisk-Police beinhaltet zusätzlich Schäden durch unbekannte Gefahren. Dieser Punkt umfasst alle Schäden, die in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Dies ist die Besonderheit der Allgefahrenversicherung im Vergleich zu regulären Versicherungen, deren Schutz sich über eine Liste benannter Gefahren erstreckt. Das macht die Abgrenzung zur Katalog-Deckung aus dem Blickwinkel des Versicherungsnehmers deutlich.
Es gilt das Prinzip: Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Flexibles, branchenspezifisches Versicherungskonzept
Übersichtliche Versicherungsmodelle für Apotheken. Optimale branchenspezifische Versicherungslösungen, die ganz nach Bedarf ergänzt oder reduziert werden können.
Koordinierte Lösungen
Flexible Anpassungen an veränderte Sicherheitsbedürfnisse Ihres Unternehmens, kein doppelter Versicherungsschutz und keine Lücken. Koordinierte Versicherungsleistungen garantieren den optimalen Einsatz Ihres Prämieneuros.
Übersichtlicher Versicherungsschutz
Der ganze Versicherungsumfang auf einen Blick, leserfreundliche Policen, individuelle Vertragsbedingungen.
Gesamtberatung
Kompetente, ganzheitliche und anschauliche Gesamtberatung durch unsere Spezialisten.
» PharmaRisk OMNI
» PharmaRisk FLEX
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*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Mehr...
Wir freuen uns, dass Sie die Leistungen unseres Apothekenkonzeptes SingleRisk überzeugen.
Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoSecur® in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu. Ein Beispiel:
Versichert sind Haftungsansprüche Dritter aus
Die Prämie berechnet sich nach der Anzahl des pharmazeutischen Personals.
Gerne berechnen wir Ihren individuellen Beitrag. Hierfür benötigen wir lediglich
die Anzahl pharmazeutischer Mitarbeiter und die gewünschte Versicherungssumme.
pauschal für Personen-, Sach- und/oder mitversicherte Vermögensschäden
z.B. |
bis 7 |
Vollbeschäftigte |
120,00 EUR |
z.B. |
8 |
Vollbeschäftigte |
126,00 EUR |
z.B. |
9 |
Vollbeschäftigte |
133,88 EUR |
z.B. |
10 |
Vollbeschäftigte |
148,75 EUR |
z.B. |
11 |
Vollbeschäftigte |
163,63 EUR |
z.B. |
12 |
Vollbeschäftigte |
178,50 EUR |
z.B. |
13 |
Vollbeschäftigte |
193,38 EUR |
z.B. |
14 |
Vollbeschäftigte |
208,25 EUR |
z.B. |
15 |
Vollbeschäftigte |
210,00 EUR |
z.B. |
16 |
Vollbeschäftigte |
224,00 EUR |
z.B. |
17 |
Vollbeschäftigte |
238,00 EUR |
z.B. |
18 |
Vollbeschäftigte |
252,00 EUR |
z.B. |
19 |
Vollbeschäftigte |
266,00 EUR |
z.B. |
20 |
Vollbeschäftigte |
280,00 EUR |
z.B. |
30 |
Vollbeschäftigte |
393,75 EUR |
z.B. |
40 |
Vollbeschäftigte |
490,00 EUR |
z.B. |
50 |
Vollbeschäftigte |
568,75 EUR |
pauschal für Personen-, Sach- und/oder mitversicherte Vermögensschäden
z.B. |
bis 7 |
Vollbeschäftigte |
142,80 EUR |
z.B. |
8 |
Vollbeschäftigte |
151,20 EUR |
z.B. |
9 |
Vollbeschäftigte |
160,65 EUR |
z.B. |
10 |
Vollbeschäftigte |
178,50 EUR |
z.B. |
11 |
Vollbeschäftigte |
196,35 EUR |
z.B. |
12 |
Vollbeschäftigte |
214,20 EUR |
z.B. |
13 |
Vollbeschäftigte |
232,05 EUR |
z.B. |
14 |
Vollbeschäftigte |
249,90 EUR |
z.B. |
15 |
Vollbeschäftigte |
252,00 EUR |
z.B. |
16 |
Vollbeschäftigte |
268,80 EUR |
z.B. |
17 |
Vollbeschäftigte |
285,60 EUR |
z.B. |
18 |
Vollbeschäftigte |
302,40 EUR |
z.B. |
19 |
Vollbeschäftigte |
319,20 EUR |
z.B. |
20 |
Vollbeschäftigte |
336,00 EUR |
z.B. |
30 |
Vollbeschäftigte |
472,50 EUR |
z.B. |
40 |
Vollbeschäftigte |
588,00 EUR |
z.B. |
50 |
Vollbeschäftigte |
682,50 EUR |
pauschal für Personen-, Sach- und/oder mitversicherte Vermögensschäden
z.B. |
bis 7 |
Vollbeschäftigte |
154,70 EUR |
z.B. |
8 |
Vollbeschäftigte |
163,80 EUR |
z.B. |
9 |
Vollbeschäftigte |
174,04 EUR |
z.B. |
10 |
Vollbeschäftigte |
193,38 EUR |
z.B. |
11 |
Vollbeschäftigte |
212,71 EUR |
z.B. |
12 |
Vollbeschäftigte |
232,05 EUR |
z.B. |
13 |
Vollbeschäftigte |
251,39 EUR |
z.B. |
14 |
Vollbeschäftigte |
270,73 EUR |
z.B. |
15 |
Vollbeschäftigte |
273,00 EUR |
z.B. |
16 |
Vollbeschäftigte |
291,20 EUR |
z.B. |
17 |
Vollbeschäftigte |
309,04 EUR |
z.B. |
18 |
Vollbeschäftigte |
327,60 EUR |
z.B. |
19 |
Vollbeschäftigte |
345,80 EUR |
z.B. |
20 |
Vollbeschäftigte |
364,00 EUR |
z.B. |
30 |
Vollbeschäftigte |
511,88 EUR |
z.B. |
40 |
Vollbeschäftigte |
637,00 EUR |
z.B. |
50 |
Vollbeschäftigte |
739,38 EUR |
Als Vollbeschäftige zählen nur pharmazeutisch tätige Personen.
Als 1 Vollbeschäftigter zählen 2 Teilzeitbeschäftigte bzw. 5 geringfügig Beschäftigte.
Jahresprämien zuzüglich 19% gesetzlicher Versicherungssteuer
Wie der optimale Schutz für Ihre Apotheke aussieht, legen Sie mit SingleRisk Sachinhaltsversicherung fest: Sie bestimmen den Leistungsumfang und den Wert Ihrer Apothekeneinrichtung.
Versichert sind auch alle noch unbekannten Gefahren, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind („unbenannte Gefahren"). Und die „Erweiterte Deckung" deckt Risiken wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen.
Alle relevanten Versicherungsbausteine sind mit der Sachversicherung frei kombinierbar.
Versichert ist die Neuwertversicherung für in Gebrauch befindliche Betriebseinrichtungen, auch wenn der Zeitwert unter 40 % liegt. Die Bestimmungen zum Zeitwert sind gestrichen.
Die ApoSecur bietet die langfristige Sicherheit, Sie perfekt zu beraten. Bei Einführung einer neuen Produktgeneration erhalten Sie mit der Leistungs-Update-Garantie automatisch die verbesserten Leistungen – ohne dafür einen Cent mehr zu bezahlen.
Denn Ihre Prämie ermitteln Sie schnell und unkompliziert durch Addition der Einzelwerte Ihrer Apotheken. Alle Standorte kommen in den Genuss der niedrigsten Prämie!
Sie haben sich nicht verrechnet, vergleichen Sie unsere Tabellen und ...Ihre bisherigen Konditionen!
Für den oben beschriebenen Versicherungsschutz berechnen wir folgende Beiträge
(ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall):
Versicherungssummen (Höchstentschädigung) |
Gesamtbeitrag |
500.000 € |
679,67 € |
700.000 € |
809,43 € |
800.000 € |
881,47 € |
900.000 € |
954,68 € |
1.000.000 € |
1.098,36 € |
1.300.000 € |
1.335,07 € |
1.500.000 € |
1.575,47 € |
1.800.000 € |
1.727,50 € |
2.000.000 € |
1.902,88 € |
Bei Ausschluss der Elektronikversicherung:
Versicherungssummen (Höchstentschädigung) |
Gesamtbeitrag |
500.000 € |
500,77 € |
700.000 € |
630,93 € |
800.000 € |
702,97 € |
900.000 € |
767,06 € |
1.000.000 € |
887,48 € |
1.300.000 € |
1.078,75 € |
1.500.000 € |
1.267,47 € |
1.800.000 € |
1.387,96 € |
2.000.000 € |
1.517,76 € |
Jahresprämien zuzüglich 19% gesetzlicher Versicherungssteuer
Welche Vorteile die SingleRisk-Police für den Apothekenmehrbesitz bietet, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Sie können jederzeit auf die günstige SingleRisk® Modular umsteigen. Bis zum Ablauf der bereits bestehenden Versicherungen vergüten wir Ihnen Ihre Doppelbelastung durch Prämiennachlässe.
Folgende vorhandene Deckungen werden rabattiert:
(Summen- und Konditionsdifferenzdeckung)
In der SingleRisk® Modular ist fast alles Erdenkliche eingeschlossen. Sie brauchen daher nicht zu überlegen, welche Gefahren als versichert und welche als nicht versichert gelten. Sondern Sie haben das beruhigende Gefühl, den zurzeit weitest gehenden Versicherungsschutz gewählt zu haben.
ApoSecur gibt Ihnen mit der Beste-Marktpreis-Garantie die Sicherheit, dass Sie immer den besten Preis für Ihre Apotheken-Geschäftsversicherung erhalten – und das in ganz Deutschland!
Sollten Sie irgendwo einen günstigeren Preis für eine Apothekenversicherung von einem anderen Anbieter sehen, dann lassen Sie es uns wissen und wir erstatten Ihnen den zu viel gezahlten Versicherungsbeitrag garantiert zurück.
Und damit nicht genug – wir schenken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen einen ApoSecur-Gutschein. Damit Sie rundum zufrieden sind und sich bei uns gut aufgehoben fühlen, möchten wir Ihnen diese kleine Freude machen, denn bei uns gilt nach wie vor das Motto: Das Beste oder nichts.
» So funktioniert die Beste-Marktpreis-Garantie
Mit unserem Vergleichsrechner können Sie Ihr persönliches Angebot berechnen und - wenn Sie wünschen - gleich beantragen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder
faxen Sie uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen oder Antragsformulare zu alternativen Versicherern wünschen.
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*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Mehr...
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