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Riester-Rente oder anders vorsorgen?



Ergibt Ihre Versorgungsanalyse, dass Sie zusätzlich vorsorgen sollten und dies auch finanzieren können, müssen Sie entscheiden, ob Sie ein Vorsorgeprodukt mit Riester-Förderung oder eine nicht geförderte Vorsorge nutzen möchten.


1. Bei geförderten Altersvorsorgeprodukten bestehen für Sie meist geringere persönliche Gestaltungsmöglichkeiten als bei nicht geförderten Vorsorgeprodukten. Bei geförderten Altersvorsorgeprodukten sind dies Folgende:

  • Bei der geförderten zusätzlichen Altersvorsorge besteht eine eingeschränkte Produktauswahl; eine Beleihung der Vorsorgeprodukte, um eine Hypothek zu sichern, oder eine Auszahlung vor Vollendung des 60. Lebensjahres ist - bis auf Ausnahmefälle - nicht möglich.
  • Die Auszahlung erhalten Sie überwiegend als lebenslange monatliche Rente und nicht als Einmalzahlung.
  • Anders als bei vielen nicht geförderten Produkten ist problemlos ein Wechsel des Anlageproduktes möglich. Achten Sie auf mögliche Kosten.
  • Sie können einen geförderten Vorsorgevertrag jederzeit ruhen lassen und brauchen dann nicht weiter einzuzahlen.
  • Förderbare Produkte der privaten Altersvorsorge können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die „Wohnriester"-Förderung nutzen: als zusätzliches Eigenkapital oder zur Tilgung Ihres Immobiliendarlehens.


2. Die Rendite von geförderten und nicht geförderten Vorsorgeprodukten ist unterschiedlich hoch.

Nicht geförderte Vorsorgeprodukte können im Durchschnitt eine höhere Rendite am Kapitalmarkt erzielen. Sie haben allerdings oft ein höheres Anlagerisiko. Bei Renditevergleichen sollten Sie stets auch die Wirkung der staatlichen Förderung berücksichtigen.


3. Die Riester-Rente ist „Hartz IV-sicher".

Das geförderte Altersvorsorgekapital ist in der Ansparphase der Riester-Rente „Hartz IV-sicher" und wird bei der Bedürftigkeitsprüfung für Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet. In der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente jedoch bei der Berechnung des Grundsicherungsbedarfs berücksichtigt.


4. Die verschiedenen Vorsorgeprodukte werden unterschiedlich besteuert.

Bei geförderten Vorsorgeprodukten sind Ihre Beiträge in der Ansparphase bis zu einer Obergrenze als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Die Rentenleistungen im Alter müssen dagegen voll versteuert werden. Bei der „Wohnriester"-Förderung muss in der Auszahlungsphase das in der begünstigten Immobilie gebundene geförderte Kapital versteuert werden. Dabei können Sie wählen, ob Sie den zu versteuernden Betrag in Teilbeträgen jährlich besteuern lassen oder zu Beginn der Auszahlungsphase Ihre Steuerschuld einmalig begleichen und dafür nur 70 Prozent des Betrages versteuern müssen. Ob Sie daraus tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihrer gesamten Einkünfte im Alter ab.



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