Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt im Versicherungswesen bestimmte Schäden am eigenen Inventar, an Produkten und Warenbeständen von Gewerbetreibenden ab. Für die Instandsetzung und Wiederanschaffung kommt die Versicherung auf.
Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz von Schäden, die durch bestimmte Gefahren entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Feuer, Sturm und Hagel. Auch Beschädigungen durch ein geplatztes Wasserrohr werden abgedeckt, sofern das eigene Inventar dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Werden im Zuge eines Einbruchs in ein Geschäft Sachen entwendet, sind die Verluste mit in der Versicherung eingeschlossen.
In der Regel wird der ursprüngliche Kaufpreis ersetzt. Abhängig von der Police sind auch fremde Gegenstände im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung versichert. Der Schutz greift regulär nur, wenn diese fremden Gegenstände sich nur vorübergehend im Besitz des Versicherten befinden.
Meistens trägt der Versicherer sogar die Kosten für die Brandbekämpfung oder die Sanierung. Über eine spezielle Zusatzversicherung, die im Rahmen der Inhaltversicherung abgeschlossen werden kann, kann man sich auch gegen Einnahmeeinbußen versichern.
Die Geschäftsinhaltversicherung kommt in der Regel nur für Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl auf. Es gibt jedoch etliche Fälle, in denen die Versicherung keinen Ersatz leisten muss. Ein klassischer Leistungsausschluss ist die absichtliche Herbeiführung eines Schadens.
Generell nicht versichert werden Schäden im Zusammenhang mit Kriegen, inneren Unruhen oder Kernenergie. Auch in Bezug auf Wasserschäden werden Elementarschäden nicht durch den Versicherer ersetzt, zum Beispiel solche durch Sturmfluten oder Hochwasser. Im Normalfall kann die Police um diese Elementargefahren ergänzt werden.
Worauf muss der Apotheker generell achten, wenn er eine effiziente Absicherung seines Apothekenbetriebes haben möchte? Der Preis ist zwar ein wichtiger Faktor, eine Allrisk-Versicherung wird aber letztendlich aufgrund des angebotenen Leistungsumfangs erworben. Entscheidend sind in der Höhe ausreichende Deckungssummen, wie die 20 Mill. Betriebs- und Berufshaftpflicht und die 5 Mill. Sachsubstanz/Werteabsicherung von Apothekeneinrichtung, Waren, Vorräten, etc., die bei dem PharmaRisk-Konzept die Messlatte sind. Die PharmaRisk-Police kann bis zu ca. 450 einzelne Leistungspunkte enthalten. Wichtig bei der Auswahl ist deshalb, sich nicht mit einfachen Standardpolicen zufrieden zu geben, sondern sich auf das Know-how eines Maklers zu verlassen, der über Jahrzehnte eine Allgefahrenversicherung mit besonderen Leistungspunkten in der Apothekennische entwickelt hat.
Beispielhaft ist folgende Produktlösung:
» Die Allgefahrenversicherung PharmaRisk-FLEX
Information | Leistungen | Prämien | Download
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