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Beiträge in der PKV



Die PKV erhebt, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einkommensunabhängige Versicherungsprämien.

Der Anfangsbeitrag richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Geschlecht - Frauentarife sind aufgrund der höheren Lebenserwartung und einer anderen Risikoeinstufung teurer. Ab dem 1. Januar 2008 sind Kosten für Geburten und Schwangerschaftsvorsorge aufgrund des AGG auf Männer und Frauen zu verteilen. Ab dem 21. Dezember 2012 müssen die Beiträge neuer Tarife unabhängig von dem Geschlecht sein (Unisex-Tarif); intern darf weiterhin geschlechtsabhängig kalkuliert werden.
  • Eintrittsalter der versicherten Person.
  • Berufsgruppe - z. B. gibt es für Angehörige des öffentlichen Dienstes Vergünstigungen, für manche Berufe auch Risikozuschläge
  • Tarifliche Leistungen - Höhere Leistungen (z. B. Chefarzt-Behandlung) ergeben einen höheren Beitrag.
  • Gesundheitszustand - Entsprechende Vorerkrankungen führen zu:
    • Risikozuschläge sind meist prozentuale Aufschläge auf den Normalbeitrag. Diese können unter Umständen - jedoch nur auf Antrag des Versicherungsnehmers - je nach Gesundheitszustand nach geraumer Zeit überprüft und gegebenenfalls reduziert werden.
    • Leistungsstaffelung - Der Versicherer gewährt, zumeist im Zahnersatzbereich, eine in den ersten Versicherungsjahren gestaffelte, summenmäßig begrenzte Erstattung.
    • Leistungsausschlüsse schließen die Behandlungskosten für die Diagnose einer bestimmten Vorerkrankung aus.
    • Ablehnung - Private Krankenversicherer können im Gegensatz zur GKV einen Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes auch ganz ablehnen (eine Ausnahme ist die Nachversicherung eines Neugeborenen). Besteht für ein Elternteil seit mindestens drei Monaten eine Vollversicherung, muss das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten ab dem 1. des Geburtsmonats unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vom Versicherer akzeptiert werden (Kontrahierungszwang). Dies gilt in ähnlicher Form auch bei Adoption; hier kann jedoch ein Risikozuschlag von bis zu 100 % erhoben werden.
    • Kontrahierung aufgrund gesetzlicher Regelung - Seit dem 1. Juli 2007 müssen unversicherte Personen auch mit risikoerheblichen Vorerkrankungen ohne Beitragsaufschlag in den modifizierten Standardtarif (seit 1. September 2009 "Basistarif") aufgenommen werden.

 

Lesen Sie auch

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