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Die Einkommensversicherung ist eine interessante Alternative zu anderen Einkommensabsicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, insbesondere wenn eine solche Versicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht bezogen werden kann oder diese schlicht zu teuer ist, um sie sich leisten zu können.
Eine Absicherung des eigenen Einkommens ist unverzichtbar. Die Einkommensversicheurngen selbst ist jedoch verzichtbar, wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe vereinbart wurde.
Im Schadensfall zahlt die Einkommensversicherung eine vorab vereinbarte Rente. Als Schadensereignis dient dabei nicht der Verlust der Einkommenskraft selbst, sondern verschiedene Ereignisse, die üblicherweise zum Verlust der Einkommenskraft führen. Dies hat Vor- & Nachteile.
Zu den wesentlichen Vorteilen gehört es, dass die Einkommensabsicherung verschiedene Tatbestände hervorragend absichert und diese so eindeutig definiert, dass der Leistungsfall klar formuliert ist. Dadurch wird es vermutlich selten zum Streit um die Leistungsverpflichtung des Versicherers kommen. Zum Leistungsfall führen Unfälle, schwere Erkrankungen (DreadDisease) und Verlust von Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit.
Der wesentliches Nachteil liegt darin, dass insbesondere Einkommensverluste aufgrund psychischer Erkrankungen nicht mitversichert sind.
Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten sollte die zu versichernde Rente sich am tatsächlichen Bedarf im Falle eines gesundheitsbedingten Einkommensausfalls bemessen. Insbesondere von zu niedrigen Renten -„erster Schritt in die richtige Richtung"- ist zu warnen, da der Staat private Berufsunfähigkeitsrenten im Falle von Sozialhilfe in voller Höhe anrechnet.
Renten die unterhalb der für den Sozialfall zu erwartenden Sozialleistungen liegen haben somit allenfalls für Familien einen Wert in denen das Einkommen eines weiteren Partners im Schadensfall somit entlastet würde. Für Alleinstehende hingegen ergäbe sich hingegen kein Nutzen. Als Faustformel kann man sagen, dass Renten 1.000 Euro monatlich für Alleinstehende grundsätzlich nicht unterschreiten sollten.
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