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Kreditversicherung



Unter einer (Waren-) Kreditversicherung (WKV) oder auch Delkredere-Versicherung wird die Versicherung des Lieferantenkredits verstanden, umfasst jedoch nicht Kredite wie Immobilienkredite oder Bankdarlehen. Diese werden allgemeinhin als Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung bezeichnet. Bei der Kreditversicherung ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes, weshalb sich in den letzten Jahren auch immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung etabliert hat. Hier sichert sich der Kreditgeber ab.


Herleitung des Begriffs

Der Begriff Kreditversicherung leitet sich von dem Umstand her, dass zwischen der Lieferung einer Ware von einem Unternehmen an ein anderes bzw. der Erbringung einer Dienstleistung und deren Bezahlung ein zeitlicher Abstand liegt (in der Regel zwischen 30 und 180 Tagen). Das liefernde Unternehmen gewährt damit sozusagen bis zur endgültigen Bezahlung einen Kredit. Diese sogenannten Lieferantenkredite belaufen sich in Deutschland nach Angaben der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG jährlich auf ca. 300 Milliarden Euro.


Historischer Hintergrund

Jedes Unternehmen, das eine Ware liefert oder eine Dienstleistung auf Rechnung erbringt, muss sich gegenüber dem Risiko einer unbezahlt bleibenden Forderung absichern. Gerät das abnehmende Unternehmen in Liquiditätsengpässe, kann dies schnell - je nach Höhe der ausstehenden Forderung - zu finanziellen Problemen bis hin zur Insolvenz des eigenen Unternehmens führen. Die Kreditversicherung übernimmt dabei nicht nur die Entschädigung bei einem Forderungsverlust, sondern auch die Bonitätsprüfung der abnehmenden Unternehmen im In- und Ausland.

Kredit

Mit der Hermes Kreditversicherungsbank Aktiengesellschaft (heute: Euler Hermes Kreditversicherungs-AG) wurde im Jahre 1917 erstmalig in Deutschland ein auf diese Thematik spezialisiertes Versicherungsunternehmen gegründet. Zielsetzung war, die Versicherungssparten Warenkreditversicherung, Kautionsversicherung und Vertrauensschadenversicherung, die bis dahin vereinzelt von großen Versicherungsunternehmen angeboten wurden, zu bündeln, um den Unternehmen kompetenten Schutz vor Liquiditätsengpässen zu bieten.

1923 wurde die Rheinische Garantiebank Kautionsversicherungs-Aktiengesellschaft gegründet, die sich zunächst ausschließlich auf die Kautionsversicherung spezialisierte. Anfang der 60er Jahre folgte im Zuge einer Umfirmierung zur Allgemeine Kreditversicherung Aktiengesellschaft (heute Coface AG) auch die Warenkreditversicherung.

1954 gründete der Gerling die Gerling Speziale (heute Atradius), die sich ebenfalls auf das Thema Kreditversicherung spezialisierte.


Formen der Kreditversicherung

Bei der Kreditversicherung lassen sich die Formen Warenkreditversicherung, bei der Forderungen aus Lieferung und Leistung abgesichert werden, und Investitionsgüterkreditversicherung unterscheiden. Sie sichern das wirtschaftliche Risiko ab. Politische Risiken lassen sich durch die Exportkreditgarantie (Hermes-Bürgschaft oder Hermesdeckung) der Bundesrepublik Deutschland absichern.


Zugehörige Versicherungsformen

Zum weiteren Umfeld der Kreditversicherung zählt noch die Konsumentenkreditversicherung, die sich allerdings ausschließlich an Kreditinstitute zum Beispiel zur Absicherung von Dispo- oder Ratenkrediten von Privatpersonen richtet. Sie hat in Zeiten der zunehmenden Arbeitslosigkeit eine Bedeutung, wie die Zunahme entsprechender gerichtlicher Entscheidungen in diesem Segment zeigt. In diesem erweiterten Umfeld ist auch die Kautionsversicherung anzusiedeln, die ähnlich wie eine Bankbürgschaft oder Bankgarantie funktioniert. Ebenso ist der Reisesicherungsschein ökonomisch eine Kreditversicherung im Zusammenhang mit Pauschalreisen.

Teilweise wird noch die Vertrauensschadenversicherung genannt, deren Zugehörigkeit zur Kreditversicherung sich allerdings wohl nur von der Tatsache ableiten lässt, dass dieses Produkt in der Regel von den Kreditversicherungsunternehmen angeboten wird.

Leistungen

Kreditabsicherung



Kreditversicherungen bieten die Möglichkeit, sich gegen Risiken im Zusammenhang mit Krediten und Darlehen zu schützen. Dabei gibt es jedoch - wie schon bei der Kreditvergabe und Kreditaufnahme an sich - einiges zu beachten.

Von den meisten Banken wird mit Abschluss eines Kreditvertrages die so genannte Kreditversicherung mit angeboten. Besonders, wenn es sich um Darlehen über eine hohe Summe handelt, legen die Banken Wert auf den Abschluss einer solchen Versicherung. Dabei zahlt der Kreditnehmer im Monat einen bestimmten Betrag ein und versichert sich so gegen das Risiko, den Kredit nicht abtragen zu können. Dies kann durch plötzliche Arbeitslosigkeit der Fall sein oder auch, wenn der Kreditnehmer stirbt. Seine Familie ist so vor den Zahlungsansprüchen der Bank geschützt.

Die Kreditversicherung hat sich auch in der Wirtschaft etabliert und ist dort unter dem Namen Forderungsausfallversicherung bekannt. Hier wird das Risiko der Insolvenz des Kunden und damit des Ausbleibens der Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen abgesichert.

Handelt es sich um eine Kreditversicherung, die von einem privaten Kreditnehmer für den Fall der Arbeitslosigkeit abgeschlossen wurde, so übernimmt diese die Zahlung der monatlich vereinbarten Raten für die maximale Dauer von zwölf Monaten. Abgesichert ist damit der Gegendstand, für den der Kredit aufgenommen wurde. Ähnlich wird es auch gehandhabt, wenn eine solche Versicherung für den Todesfall des Kreditnehmers abgeschlossen wurde. Auch hier werden keine Ansprüche an die Familie gestellt, sondern der Kreditvertrag wird praktisch durch die Versicherung abgelöst.

Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge für die Kreditversicherung richtet sich nach dem Wert des Versicherungsgegenstandes, beziehungsweise der Kreditsumme, und der Laufzeit, die für den Kredit und dessen Rückzahlung vereinbart wurde. Je nach gewählten Leistungen, die die Versicherung übernehmen soll, also entweder Überbrückung der ausbleibenden Zahlungen oder auch die komplette Ablösung des Darlehens, steigen die Beiträge.

Es kann natürlich immer sein, dass ein Kreditnehmer die Kreditversicherung abschließt und die Beiträge die ganze Zeit über zahlt, dennoch aber nie in die Situation kommt, die Versicherung wirklich in Anspruch nehmen zu müssen. Wie hoch das Risiko ist, in eine entsprechende Situation zu kommen, muss jeder Kreditnehmer selbst abschätzen.


Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine Versicherung, die vor allem im Zusammenhang mit der Vergabe von Ratenkrediten verkauft wird. Sie besteht aus bis zu drei Einzelversicherungen und schützt sowohl den Kreditnehmer wie auch seine Familie vor finanziellen Notlagen.

Die wohl wichtigste Funktion der Restschuldversicherung ist die Todesfallabsicherung für den Kreditnehmer. Sollte dieser während der Laufzeit des Kredites versterben, bezahlt die Versicherung die noch ausstehende Restschuld an die Bank.

Ein weiterer Bereich ist die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Sollte einer der beiden Fälle eintreten, übernimmt die Versicherung für einen vorher festgelegten Zeitraum die Ratenzahlung. In vielen Fällen wird der Zeitraum jedoch auf 12 Monate begrenzt.

Die Kosten der Restschuldversicherung richten sich sowohl nach dem Alter und dem Geschlecht des Kreditnehmers, aber auch nach der Kredithöhe sowie der Kreditlaufzeit. Somit kann der Beitrag bei Laufzeiten bis 120 Monate mehrere Hundert bis einige Tausend Euro betragen. In vielen Fällen erfolgt die Absicherung nur bis zum Alter von 65 Jahren.

Der berechnete Versicherungsbeitrag ist in jedem Fall bereits bei Abschluss des Kreditvertrages fällig. Da viele Kunden den Beitrag allerdings nicht bar bezahlen können, wird er auf die Kreditsumme aufgeschlagen und mit finanziert.

Die Restschuldversicherung ist somit eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Anders als bei einem direkten Abschluss dieser Versicherungen sind jedoch keine Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten. So erhalten auch Kunden, die gesundheitliche Probleme haben und von den klassischen Versicherungen abgelehnt werden, diese Versicherung.

In der Regel kann jeder Kunde selbst wählen, ob und in welchem Umfang eine Restschuldversicherung gewünscht ist. Allerdings haben unabhängige Tester immer wieder festgestellt, dass einige Banken diese Versicherung bereits im Kreditvertrag integriert haben, die Kreditvergabe ohne den Versicherungsabschluss also nicht erfolgt. Der Kunde sollte also immer darauf achten, ob die Kreditversicherung beinhaltet ist und diese, sofern er sie nicht wünscht, streichen lassen.

 

Kreditrahmenversicherung
Einsatz einer Kreditrahmenversicherung

Eine Kreditrahmenversicherung deckt das Risiko, einen bestehenden Kredit auf Grund von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod nicht mehr zahlen zu können. Diese Versicherungsform wird üblicherweise parallel zu einem Kredit abgeschlossen, so zum Beispiel bei einem Ratenkredit oder einem Baukredit. Die Versicherung wird vor allem dann angeraten, wenn für einen aufzunehmenden Kredit keine anderen Sicherheiten (zum Beispiel durch Bürgen oder durch eine Immobilie) als das eigene Gehalt geboten werden können oder wenn die Kredithöhe sehr hoch ist.

Eine Kreditrahmenversicherung kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden, entweder Arbeitslosigkeit und Tod oder Arbeitsunfähigkeit und Tod oder alle drei Optionen in einem Versicherungspaket, dessen Ratenhöhe sich in dem Fall entsprechend erhöht.

Die Versicherungssumme entspricht hierbei sinnvollerweise der Höhe des vereinbarten Kreditrahmens. Bei einer eventuellen Erhöhung der Kreditsumme kann die Versicherung in der Regel problemlos angepasst werden.
Es gilt zu beachten, dass die Kosten für einen Kredit insgesamt gesehen sehr erheblich ansteigen, wenn eine Kreditrahmenversicherung mit abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist eine solche Versicherung meist nicht obligatorisch, was aber bei sehr vielen Kreditanfragen gegenteilig vermittelt wird. Lehnt man die Kreditrahmenversicherung entsprechend ab, kann dies die Entscheidung für und wider den Kredit seitens Kreditgeber ungünstig beeinflussen.

Zudem ist bei einer Kreditrahmenversicherung üblicherweise keine Überschussbeteiligung vorgesehen, was die Versicherung als solche besonders teuer macht.


Kreditausfallversicherung
Wenn der Kredit nicht mehr getilgt werden kann

Die Kreditausfallversicherung, auch unter der Bezeichnung Restschuldversicherung bekannt, dient dem Kreditnehmer dazu, sich gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall und den Tod abzusichern. Die Kreditausfallversicherung ist dabei ein Instrument, dass von den Banken und Sparkassen genutzt wird, um Kredite zusätzlich abzusichern.

Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt die Kreditausfallversicherung die Tilgung des restlichen Kredites und der Kreditnehmer muss sich nicht darum sorgen, wie er seine Raten zurückzahlen kann, wenn er Einkommensverluste hinnehmen muss.

Dabei arbeiten die Banken mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften zusammen, in deren Auftrag sie im Zusammenhang mit der Kreditvergabe die relativ teure Kreditausfallversicherung verkaufen. Dafür bekommen die Banken entsprechende Provisionen, die nicht unerheblich ihre Ertragslage verbessern. In den Banken gibt es unter den Mitarbeitern häufig Wettbewerbe, die die Bankmitarbeiter motivieren, die Kreditausfallversicherung bei den Kreditnehmern grundsätzlich mitzuverkaufen. Obwohl gesetzlich eigentlich nicht gestattet, verbinden viele Banken ihre Kreditentscheidung mit der Auflage, dass der Kreditnehmer eine entsprechende Versicherung abschließen muss und in die Kreditangebote wird die Kreditausfallversicherung häufig automatisch eingerechnet.

Mit Abschluss dieser Versicherung ist der Kreditnehmer dann gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit versichert. Die Versicherung übernimmt die Zahlung der Raten für einen bestimmten Zeitraum. Allerdings ist der Kreditnehmer selbstverständlich verpflichtet, sich um eine neue Anstellung zu bemühen.

Im Krankheitsfall gilt die Kreditausfallversicherung, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen fortbesteht, also nicht während der Phase der Lohnfortzahlung. Im Todesfall des Versicherten übernimmt die Kreditausfallversicherung die Rückzahlung des Kredites, vorausgesetzt der Kreditnehmer verstirbt nicht an einer Krankheit, die er schon hatte, bevor er die Versicherung abgeschlossen hat. Im Zusammenhang mit der Kreditausfallversicherung erfolgt aber keine Gesundheitsprüfung. Dennoch sollte jeder Kreditnehmer das Kleingedruckte im Vertrag lesen, bevor er diesen unterschreibt.

Bei kleineren Kreditsummen über eine längere Laufzeit ist die Kreditausfallversicherung eine Kostenposition, die den Kredit erheblich verteuert. Die Prämien werden im Zusammenhang mit den Raten gezahlt, sind in diese eingerechnet. Allerdings spiegeln sich die Kosten für die Kreditausfallversicherung nicht im effektiven Jahreszins wieder. Würden die Kosten da eingerechnet, hätten viele Kreditnehmer einen Effektivzinssatz jenseits der 20 Prozent und die Kredite würden sich schlechter verkaufen.

Kreditnehmern ist grundsätzlich zu empfehlen, genau zu prüfen, ob sie diese relativ teure Versicherung im Zusammenhang mit dem Kredit benötigen. Für Kleinkredite mit geringen Raten ist die Kreditausfallversicherung auch aus der Sicht der Verbraucherschützer nicht zu empfehlen.

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