Der Vermögensschaden, der durch Retaxierungen seitens der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehen kann, kann durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt werden.
Eine solche Versicherung ist insbesondere für Apotheken und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen relevant. Die Retax-Versicherung bietet Schutz gegen Vermögensschäden, die durch die Rückforderung von Erstattungen seitens der GKV aufgrund von Retaxierungen entstehen können.
Als Versicherungsfall im Sinne dieser Deckungserweiterung gilt abweichend ein fahrlässiger Verstoß der mitversicherten Personen gegen Bestimmungen eines Rahmenvertrags der Apotheker und Krankenkassen zur Abrechnung von Arzneimitteln gemäß § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) gilt die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei ausschließlich schriftlichem Eingeständnis des Mitarbeiters der fahrlässigen Handlungsweise.
Versichert ist in Erweiterung die 0-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die Krankenkassen oder der von Ihnen beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptprüfungsunternehmen, wenn ein Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegt und von Ihm schriftlich eingestanden wird (gültig für alle Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Ein Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch die Apothekenmitarbeiter übersehene Fehler, die beim Ausfüllen des Rezeptes durch den Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind.
Die Apothekenversicherung "PharmaRisk FIXUM" hat bereits die Deckungssumme von 15.000 Euro bei Aut-Idem Retaxationen prämienneutral inkludiert.
In Erweiterung zu Abschnitt A Ziffer 2.15 sind – sofern gegen Zuschlag besonders vereinbart - über die sog. Aut-Idem Deckung hinaus folgende Retaxierungen versichert:
Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir verbesserte Konditionen:
Prämie (inkl. eventueller Deckungserweiterungen)
Deckungssumme |
SB 500 |
15.000 EUR |
Beitragsfrei inkludiert |
60.000 EUR |
650,00 EUR |
Höhere Deckungssummen* |
auf Anfrage |
Jahresbeiträge verstehen sich zuzüglich Versicherungssteuer.
Deckungserweiterung im Rahmen der Retax-Option
Die erhöhte Versicherungssumme/Höchstentschädigung in der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) inkl. Produkthaftpflicht-, Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) beträgt
pauschal für Personen-, Sach- und / oder Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt das 2 - fache der oben genannten Versicherungssumme/Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Die Versicherungssumme für die Umwelthaftpflichtversicherung beträgt 20.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach-, und speziell mitversicherte Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt das 2 - fache der oben genannten Versicherungssumme/ Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Mehr... und Leistungsdetails...
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