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Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Die speziellen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und deren vertraglichen Vereinbarungen, die regelmäßig in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte mit den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) letztmals im Jahr 2010 aktualisierte unverbindliche Musterbedingungen, die in der Praxis häufige Verwendung finden. Für bestimmte Rechtsschutzversicherungsleistungen werden neben Allgemeinen vielfach auch besondere Bedingungen vereinbart.
Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.), zudem auf den Azoren und kanarischen Inseln sowie Madeira. Viele Gesellschaften bieten bei einem sechs- bis zwölfwöchigen Auslandsaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro beschränkt.
Volljährige, unverheiratete und nicht berufstätige Kinder sind bis zum 25. Geburtstag in der Rechtsschutzversicherung mitversichert, allerdings besteht kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs.
Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit" von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht grundsätzlich zu den existentiell wichtigen Versicherungen. Jedoch kann Sie ein Gesamtversicherungskonzept hervorragend abrunden. In Einzelfällen kann sie unverzichtbar sein.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten juristischer Auseinandersetzungen. Hierzu gehören insbesondere: Rechtsanwaltliche Beratungsgebühren und Prozesskosten, aber auch Nebenkosten wie Strafkautionen oder Gutachterhonorare. Insbesondere diese Nebenkosten können erhebliche Größenordnungen annehmen.
Besonders wichtig: Kosten für Streitigkeiten, deren Ursache vor Beginn des Versicherungsschutzes gelegen haben, sind im Regelfall unversichert.
Im Wesentlichen erfolgt die Tarifierung der Rechtsschutzversicherung in der Unterteilung auf vier Bereiche des Alltags, die in etwa zu gleichen Teilen Anlass zum Streit geben:
1.) Der Berufsbereich
Arbeitnehmer werden hier im jeweiligen Anstellungsverhältnis geschützt. Für Arbeitgeber geht es neben Streitigkeiten mit Arbeitnehmern auch um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften.
2.) Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener Fahrzeuge, sondern umfasst im Familienrechtsschutz für Nichtselbständige auch die Fahrzeuge von Familienangehörigen (Mofa des Sohnes). Ganz wesentlich ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder Teilnehmer am öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn).
3.) Haus- & Wohnungsrechtsschutz
Während es für Mieter in der Hauptsache um Streitigkeiten mit dem Vermieter geht, schützt dieser Baustein den Hausbesitzer vor allem vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn.
4.) Der private und familiäre Bereich
Hier geht es um Bereiche, die in keinen der anderen Bereiche fallen. Vor allem zivilrechtliche Ansprüche werden hier vertreten. Beispielsweise um Gewährleistungsstreitigkeiten beim Kauf von Elektrogeräten. Aber auch Strafsachen fallen in diesen Bereich.
Die Rechtsschutzversicherung legt die Kosten aller Rechtsstreitigkeiten, die sie versichert, auf die Beitragszahler um. Würde jede denkbare Streitigkeit bezahlt, wären die Beitrage in der Folge unbezahlbar.
Aus diesem Grund werden Personen, die sich gern und oft streiten, schnell gekündigt und erhalten dann auch keine neue Versicherung mehr (wobei die Kündigung natürlich nie für die Kostenübernahme eines laufenden Verfahren erfolgen kann). Wer sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte dies tun, um für ernste und teure Auseinandersetzungen gewappnet zu sein. Die Rechtsschutzversicherung ist jedoch kein geeignetes Produkt, um Inkassobemühungen von Selbständigen auszulagern oder aus Neugier rechtliche Fragen klären zu lassen.
Aus den gleichen Gründen kennt die Rechtsschutzversicherung so viele Ausschlüsse wie kein anderes Versicherungsprodukt, wobei üblicherweise die Risiken ausgeschlossen werden, in denen vor allem das persönliche Lebensrisiko zu häufigen und teuren Auseinandersetzungen führt.
Die wichtigsten Ausschlüsse sind:
Um diese Ausschlüsse ein wenig zu mildern, besteht für einige Selbständige (je nach Branche) die Möglichkeit, das Vertragsrecht speziell einzuschließen.
Für Scheidungs- & Erbrecht besteht oft die Möglichkeit, eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Einige Rechtsschutzversicherungen bieten eine Beratungshotline an, in welche der Versicherungsnehmer jederzeit anrufen und telefonisch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen kann. Je nach Ausprägung kann man hier sogar für ansonsten unversicherte Risiken anrufen. Ein Einschluss auf den man sicherlich achten sollte.
Für Hausbesitzer, die Wohnungen oder Gewerberäume vermieten, bedarf es eines speziellen Vermieterrechtsschutzes, wenn dieses Risiko mitversichert sein soll.
Besonderes Augenmerk empfehlen wir vor allem beratenden Berufen (z.B. Steuerberater, Versicherungsmakler etc.) und Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte) auf die Spezialstrafrechtsschutzversicherung zu legen. Diese kann existentiell wichtig und bedeutender als jede andere Form des Rechtsschutzes sein.
Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus, sofern dies erforderlich ist.
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