Wie günstig unsere Versicherungsangebote sind, können Sie sich hier gleich einmal bei einigen Versicherungsparten online ausrechnen. Und wenn Sie von diesem Angebot überzeugt sind, können Sie auch gleich online den Antrag für die jeweilige Versicherung stellen.
Nehmen Sie doch für Ihren Wechsel einfach unseren Beratungs-Service in Anspruch!
Rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder faxen Sie uns 0800. 919 6666
Oder senden Sie uns eine E-Mail: info@aposecur.de
Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!
Der Versicherungsschutz umfasst die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz. Ferner umfasst er die Prüfung, ob und inwieweit diese Ansprüche begründet sind und die Abwehr unbegründeter Forderungen. Insoweit ist die Haftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzversicherung: die Kosten der Prüfung und des Rechtsschutzes trägt in Deutschland unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme der Versicherer. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind oder die andere Ziele wie etwa Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen zum Gegenstand haben.
Der Versicherer leistet regelmäßig an den Geschädigten, nicht den Versicherungsnehmer. Dieser kann nicht über seine Freistellungsforderung dem Versicherer gegenüber verfügen (§ 156 Abs. 1 VVG). Nur wenn etwa durch Aufrechnung oder Leistung die Schadenersatzforderung erloschen ist, kann eine Leistung an den Versicherungsnehmer erfolgen. Dies spielt in arbeitsteiligen Herstellungsvorgängen insbesondere etwa der Bauwirtschaft über Verrechnungen eine große Rolle.
Mitversichert sind neben dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft die Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten (§ 102 VVG) sowie alle übrigen Betriebsangehörigen (Mitarbeiter), die bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber tätig werden. Mit der Absicherung der Haftungsrisiken der Mitarbeiter wird zugleich deren arbeitsrechtlichem Freistellungsanspruch Rechnung getragen. Nicht Gegenstand der BHV sind Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Mitversicherte oder von Mitversicherten untereinander. In der Schweiz sind auch Ansprüche von Mitversicherten untereinander mitversichert, in Deutschland ist dies auch in vielen Deckungskonzepten verschiedener Versicherer abgedeckt. Bei einem Arbeitsunfall ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden des Arbeitnehmers, womit die Haftpflichtansprüche gegen den schädigenden Arbeitgeber oder Kollegen auf Ersatz des Personenschadens im Umfang der Leistungen der Unfallversicherung als abgegolten gelten. Bei Freiberuflern und bei gewerblichen Subunternehmern beschränken die Versicherer regelmäßig ihre Leistungspflicht auf die Haftpflicht des Geschäftsherrn und schließen die Haftpflicht des Subunternehmers oder (Urlaubs-) Vertreters ausdrücklich aus: dieser soll selbst für entsprechende Vorsorge sorgen. Nach Abschluss des Versicherungsvertrags hinzukommende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung vorläufig abgedeckt, bedürfen aber einer abschließenden Einbeziehung.
Die "Allgemeine Haftpflicht Bedingungen" sind durch branchenübliche „Besondere Bedingungen“ über weite Bereiche abgeändert, meist zugunsten des Versicherungsnehmers. Für alle betrieblichen Kunden müssen Klauseln wie die zu im Ausland vorkommenden Schäden oder solchen an in ihrem Gewahrsam befindlichen Sachen (etwa auch Gebäudegrundstücken) eingeschlossen werden. Auch die Regelungen zu Tätigkeitsschäden werden regelmäßig zugunsten der Versicherungsnehmer abgeändert. Über zwischen den einzelnen Stufen der Produktion übliche Vereinbarungen zur Qualitätssicherung wird häufig die handelsrechtlich gebotene Eingangskontrolle des Abnehmers auf den Zulieferer zurückverlagert, der sich erhöhten Haftungsrisiken ausgesetzt sieht. Auch derartige „übergesetzliche Haftungszusagen“ sind absicherbar. Da aber jeder Betrieb einen individuellen Bedarf an Absicherung hat, kann hier nur professionelle Auskunft letztlich Sicherheit bieten. Diese bieten neben den Versicherern selbst (über Direktionsbevollmächtigte, Agenturen und übrigen Außendienst) zahlreiche Kreditinstitute sowie oft auf einzelne Berufszweige spezialisierte Versicherungsmakler an.
Wesentliche Ausschlüsse sind die von reinen Vermögensschäden und Erfüllungsansprüchen:
Reine Vermögensschäden sind Schäden, bei denen weder eine Person getötet oder verletzt wird noch eine Sache vernichtet oder beschädigt wird. So wird eine mangelhaft neu hergestellte Sache nicht beschädigt, mögen auch die in ihr aufgehenden Bestandteile infolge ihrer Unbrauchbarkeit vernichtet werden. Der weitere Herstellungsaufwand ist ebenso wie entgangener Gewinn und Entsorgungskosten ein reiner Vermögensschaden. Reine Vermögensschäden sind zwar regelmäßig in Betriebshaftpflichtversicherungen mitversichert, jedoch mit der regelmäßigen Ausnahme derer, die auf eine Lieferung oder Leistung des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind.
Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen bzw. an deren Stelle tretende Ersatzansprüche sind keine Schadenersatzansprüche und in AHB Ziff. 1.2 klarstellend ausgeschlossen.
Betriebs- und Produkthaftungsversicherung
Wer nicht nur Erzeugnisse an Endverbraucher liefert, sondern produziert, ist dem Risiko ausgesetzt, dass seine Produkte über direkte Schäden hinaus Vermögensschäden verursachen, die über eine „konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung“ nicht ausreichend abgesichert werden. Solche Schäden können in vergeblich aufgewendeten Weiterverarbeitungs- oder Herstellungskosten ebenso liegen wie in den Kosten von Austausch- oder gar Rückrufaktionen, die durch Fehler von einzelnen Komponenten der Endprodukte verursacht werden. Derartige Risiken sind über die „konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung“ nur für die mitversicherten Personen- und Sachschäden abgesichert. Zuverlässige Absicherung bietet für solche gewerblichen Zwischenproduzenten nur eine Produkthaftpflichtversicherung.
» Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
» Sie wollen direkt mit einem Mitarbeiter sprechen?
» Ihre persönliche Empfehlung ist uns viel Wert!
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!
Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.
Das Beste oder nichts –
|
Vergleichsrechner zu den Themen:
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de