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Basis-Information

Kraftfahrzeug, das nach Bauart und Einrichtung nicht zur Beförderung von Personen, sondern zur Beförderung von Ladungen (Gütern) bestimmt ist. Für Lkw über 7,5 t ist Begrenzung der Arbeitszeit des Kraftfahrzeugführers und Führung eines Fahrtschreibers (§ 57 a StVZO) vorgeschrieben (§ 15 a StVZO). - Fahrverbot: An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lkw über 7,5 t auf öffentlichen Straßen des Bundesgebietes nicht verkehren und Anhänger hinter Lkw (jeder Art) nicht mitgeführt werden; Ausnahmen: kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof, Beförderung von frischen Lebensmitteln und dazugehörigen Leerfahrten (§ 30 III StVO). Weitergehende Verkehrsverbote im Ferienreiseverkehr. - Vorschriften über die Abmessungen in der StVZO; zahlreiche Sondervorschriften im grenzüberschreitenden Güterverkehr.

Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben.
Sie unterscheidet sich in 3 Versicherungsbereiche:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritte durch ihr Verschulden erleiden,
  • die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko), die für Fahrzeugbrand, Diebstahl, Glasschäden und Haarwildschäden leistet oder alternativ
  • die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) die neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) Schadensersatz leistet.

Für Haftpflichtschäden und für Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadensfrei gefahrenen Jahre statt. Fahranfänger zahlen aufgrund fehlender Fahrpraxis einen erheblich erhöhten Beitrag. Anders als früher lässt sich dies auch nicht mehr umgehen, indem der Fahranfänge das Fahrzeug der Eltern nutzt oder sein Fahrzeug von den Eltern angemeldet wird, da dies dann unmittelbar auf die Prämie der Eltern durchschlägt.

Während Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) immer vereinbart werden sollten, hängt die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) vor allem am Alter des LKW und am Verhältnis zwischen Wiederbeschaffungswert und Einkommen des Fahrzeughalters. Als Faustregel kann man sagen, dass die Fahrzeugvollversicherung in den ersten 3 Jahren bei Neufahrzeugen immer sinnvoll ist. Für hochwertige Fahrzeuge kann dies bis zu 8 Jahren sinnvoll sein. Über diese Zeiträume hinaus übersteigt die zu zahlende Prämie oft den Nutzen des Versicherungsschutzes.
Eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes ist sinnvoll, da die Tarifierungsmerkmale jährlich Änderungen unterliegen. Das Preis-/Leistungsverhältnis zwischen den Versicherern unterliegt somit ständigen Änderungen.
Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel, wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, denn mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadensfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende Beitrag erheblich. Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadensfreier Jahre.

Die Kfz-Versicherung kennt eine Reihe wesentlicher Ausschlüsse und Einschränkungen, die jedoch von einigen Anbietern als besondere Einschlüsse hinzugefügt werden können.
Der wichtigste Ausschluss ist die Leistung bei grober Fahrlässigkeit, die unter Umständen bereits gegeben sein kann, wenn eine rote Ampel übersehen oder mit dem Handy telefoniert wurde.

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