• APOTHEKENPRAXIS 2016

    ApoSecur® Branchennews | Pharmazeutische Nachrichten aus der Apothekenbranche

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APOTHEKENPRAXIS – GFS-Post

Berlin - Gar nicht witzig finden es Apotheker in der Regel, wenn sie Post von Dienstleistern der Krankenkassen erhalten. Normalerweise flattern damit nämlich ärgerliche Retaxationen in die Offizin. In der Essener Hansa Apotheke landete jetzt Post von der GFS, der Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen, mit einem Werbelogo auf dem Briefumschlag: „Witzige Produkte 'off säggs´sch“. Damit sollen eigentlich typische Produkte aus dem Freistaat angepriesen werden. Als „Hohn schlechthin und Tritt ins Kreuz“ empfindet allerdings Apotheker Juergen Kalthegener den Werbehinweis angesichts der vorhersehbaren Retaxation.
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APOTHEKENPRAXIS – Inkontinenzversorgung

Berlin - Die Knappschaft hat die Pauschalen für die Versorgung ihrer Versicherten mit Inkontinenzhilfen drastisch gekürzt. Ab Juni zahlt die Kasse nur noch eine Monatspauschale von 15 Euro, statt wie bislang 21 Euro. Gegenüber Versicherten lobt sich die Knappschaft dagegen für verbesserte Standards und wirtschaftliche Verträge, unter denen im Normalfall keine Mehrkosten für die Versicherten anfallen dürften.
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APOTHEKENPRAXIS – Clearingstelle

Berlin - Bei der Genehmigung von Hilfsmittelanträgen leisten die Apothekerverbände ihren Mitgliedern gute Dienste: Die Clearingstellen vermitteln zwischen Apotheke und Kasse und kümmern sich um die Genehmigung. In Niedersachsen ist aus diesem Dreiecksverhältnis jetzt eine datenschutzrechtliche Posse entsprungen.
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APOTHEKENPRAXIS – Bundesgerichtshof

Berlin - Mit Salzen verschiedener Form kennen sich Apotheker qua Ausbildung normalerweise gut aus. Doch beim sogenannten Himalaya-Salz mussten einige von ihnen schmerzhafte Nachhilfestunden nehmen. Wer das Produkt anbietet, haftet nämlich auch für eine irreführende Bezeichnung. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Online-Händler sich nicht auf falsche Angaben des Herstellers berufen kann. Die Entscheidung ist auch für Versandapotheken relevant.
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APOTHEKENPRAXIS – Nullretaxationen

Berlin - Der Retax-Deal wird ab Juni in der Praxis seine Wirkung entfalten. Dann treten die neuen Regeln zur Rezeptabrechnung in Kraft, auf die sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nach langen Verhandlungen am Montag geeinigt haben. Dabei gilt der Retax-Deal rückwirkend – für bereits eingereichte Rezepte und sogar für bereits ausgesprochene Retaxationen, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
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APOTHEKENPRAXIS – Verkaufstricks

Berlin - Die Bild-Zeitung warnt vor „Psychotricks“, die zum Kaufen verführen sollen. Nicht nur Supermärkte und Drogerien, auch Apotheken haben dem Boulevardblatt zfolge eine Masche, mit der sie Kunden „das Geld aus der Tasche ziehen“ wollen.
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APOTHEKENPRAXIS – Schiedsverfahren

Berlin - Apotheker können Retaxationen wegen Formfehlern auf dem Rezept künftig abwenden: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband im Schiedsverfahren auf ein umfassendes Korrekturrecht für die Apotheker verständigt – allerdings vor der Abrechnung. Außerdem wurde eine Länderklausel verankert, wonach die Landesapothekerverbände (LAV) weitergehende Verträge mit den Krankenkassen zu Retax-Fragen abschließen können.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar

Berlin - Missachtet der Apotheker einen Rabattvertrag, bekommt er kein Geld. Fehlt ein Kreuz auf dem T-Rezept, drohen fünfstellige Retaxationen. Das war bisher so und daran wird auch die Einigung im Schiedsverfahren nichts ändern. Eine Befreiung von der Retax-Geißel war auch nicht zu erwarten. Linderung verschaffen wird der Deal zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband gleichwohl. Wie viel Linderung, hängt maßgeblich von den Kassen ab. Deren guter Wille ist nur erfahrungsgemäß leider eine Unbekannte mit negativem Vorzeichen. Ein Kommentar von Alexander Müller.
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APOTHEKENPRAXIS – Rahmenvertrag

Berlin - Viele Retaxationen aufgrund von Formfehlern können künftig leichter vermieden werden: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband auf zahlreiche Anpassungen des Rahmenvertrags geeinigt. Allerdings ist eine Heilung nur in Einzelfällen möglich, wenn die Rezepte bereits zur Abrechnung gegeben wurden. Das ergibt sich aus der Einigung im Schiedsverfahren, die APOTHEKE ADHOC vorliegt. Die neuen Regeln sollen ab Juni gelten.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenrecht

Berlin - Wer seine Apotheke nicht direkt in einem Ärztehaus hat, muss die Patienten in seine Offizin lotsen. Typisch sind Hinweisschilder, in näherer Umgebung auch Gehwegaufsteller. Das ist alles erlaubt, solange die Werbung nicht bereits in der Arztpraxis beginnt. Doch gilt dasselbe für Krankenhäuser? Im Siegerland wird über einen Aufsteller im Foyer einer Klinik gestritten.
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APOTHEKENPRAXIS – AMTS-Software

Berlin - Der Medikationsplan kommt. Ab Oktober müssen Apotheker auf Wunsch des Patienten deren Plan aktualisieren. Das Verfahren ist allerdings umständlich: Solange eine Softwarelösung fehlt, müssen Änderungen handschriftlich vorgenommen werden. Und für eine Überprüfung auf Wechselwirkungen müssen die Medikamente händisch ins System übertragen werden. Bis die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden, dürfte es aber noch dauern. Die Apothekensoftwarehäuser arbeiten deshalb an einer Übergangslösung.
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APOTHEKENPRAXIS – Schiedsverfahren

Berlin - Heute könnte endlich die Entscheidung im jahrelangen Retaxstreit zwischen Krankenkassen und Apothekern fallen: Am Morgen hat sich die Schiedsstelle unter Leitung von Dr. Rainer Hess zur entscheidenden Sitzung zusammengefunden. Der Showdown läuft. Die Beteiligten wollten vorab zu den Erfolgsaussichten keine Stellung beziehen.
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APOTHEKENPRAXIS – Nahrungsergänzungsmittel

Berlin - Vitamine und Omega-3-Fettsäuren: Fischöl kommt nicht nur in Streichfetten und Säuglingsnahrung zum Einsatz, sondern auch in Nahrungsergänzungs- und sogar Arzneimitteln. In der Apotheke sind die Produkte keine Seltenheit, wie Zahlen von Insight Health zeigen.
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APOTHEKENPRAXIS – Nahrungsergänzungsmittel

Berlin - Omega-3-Produkte sind en vogue – mit entsprechenden Konsequenzen für Meere und Fischbestände. Die Apothekenmitarbeiter würden ihren Kunden gerne nachhaltig produzierte Marken empfehlen und wünschen sich mehr Informationen von den Herstellern.
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APOTHEKENPRAXIS – Arztstempel

Berlin - Der Vorname und die Telefonnummer des verschreibenden Arztes gehören seit Juli auf das Rezept. Da die Ärzte vielerorts nicht vorbereitet waren, fürchteten die Apotheker Retaxationen – und wurden von den Krankenkassen mit Friedenspflichten beruhigt. Damit ist bei einingen jetzt Schluss: Die IKK Classic hat den „Retax-Verzicht“ beendet.
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APOTHEKENPRAXIS – Null-Retaxationen

Berlin - Die Apotheker sehen mittlerweile genauer hin, ob der Arztstempel den Vornamen des Verordners und seine Telefonnummer enthält. Das reicht aber nicht immer aus: Die AOK Sachsen-Anhalt retaxiert Rezepte auf Null, wenn die Berufsbezeichnung aus ihrer Sicht nicht eindeutig ist. Apotheker und Ärzte wehren sich gemeinsam.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenkooperationen

Berlin - Wer seine Apotheke abgibt oder schließt, muss sich nicht nur von seinen Stammkunden verabschieden. Mindestens ebenso wichtig ist es, die Kündigungsfristen laufender Verträge im Blick zu behalten. Apotheker Dietmar Frensemeyer streitet mit seiner ehemaligen Kooperation Cura-San über den Ausstieg. Wegen geforderter Mitgliedsbeiträge will er vor Gericht ziehen.
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APOTHEKENPRAXIS – Ärzte-Netzwerk

Berlin - Ärzte dürfen ihre Patienten nicht an bestimmte Apotheken verweisen oder gar Rezepte ungefragt verschicken. Nur in Ausnahmefällen darf einem Patienten eine Apotheke empfohlen werden. In einer Praxis im sachsen-anhaltinischen Bad Schmiedeberg scheint die Ausnahme auf den ersten Blick zur Regel geworden zu sein. Doch die Wettbewerbszentrale scheiterte mit ihrer Klage gegen den Arzt auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) – weil sie keine Beweise vorlegen konnte.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar

Berlin - Hätte man sich zum Ziel gesetzt, möglichst viel Unsicherheit in die Rezeptbelieferung zu bringen, man hätte es kaum geschickter anstellen können: Eine vermeintlich einfach Regelung – ein Rezept ist einen Monat lang gültig – wird in Verträgen interpretiert, sicherheitshalber je nach Kasse und Bundesland ein bisschen anders. Garniert wird das Ganze mit Sonderfällen und Ausnahmen – et voilà: ein Retax-perpetuum-mobile. Der Patientensicherheit dient das meist nicht.
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APOTHEKENPRAXIS – Apotheken-EDV

Berlin - Apotheker mit einer Warenwirtschaft von ADG haben in den vergangenen Tagen womöglich falsch kassiert: Mit der Preisänderung am Sonntag wurden für sechs Präparate die falschen Festbeträge gemeldet. Dies hatte zur Folge, dass den Patienten beim Verkauf die falschen Mehrkosten berechnet wurden. Der Fehler sollte noch Mittwochabend behoben worden sein.
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