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    Das Lexikon mit Begriffen aus der Rechtsschutzversicherung

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VergleichsrechnerVersicherungslexikon - Rechtsschutz

 

Das Versicherungslexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der Begriffe, die oftmals im Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung genannt werden oder für den Versicherungsvertrag von Bedeutung sind.

 

Lexikon Übersicht A-Z

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Z

A

Abgabenrecht

Als Abgaben sind materielle Aufwendungen – insbesondere Steuern – zu verstehen, die zu Abgabeleistungen verpflichtete Personen an empfangsberechtigte Personen oder Institutionen abzuführen haben. In Geldwirtschaften handelt es sich hierbei vor allem um Geldzahlungen, in Naturalwirtschaften werden stattdessen Naturalien abgeführt (vgl. zum Beispiel den mittelalterlichen Zehnt).
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Ablehnung des Rechtsschutzes

Es handelt sich um keinen Rechtsschutzfall. Dafür zwei Beispiele: Eine versicherte Reparaturwerkstatt will Rechtsschutz für die Durchsetzung eines an einem Kundenfahrzeug entstandenen Schadens geltend machen. Ein Selbstständiger verfügt nur über Berufs-Rechtsschutz, will diesen aber auch für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit seiner Hausangestellten anwenden.
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Abmeldung des Fahrzeuges

Die Abmeldung erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle (bzw. für bestimmte Kleinfahrzeuge bei der Haftpflichtversicherung), wenn Ihr Fahrzeug abgeschafft oder stillgelegt wird.
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Abtretung

Ansprüche auf eine Rechtsschutzleistung können ohne schriftliche Genehmigung der Rechtschutz-Versicherung nicht abgetreten werden.
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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB)

ARB sind wie gesetzliche Vorschriften auszulegen. Sind Sie als Versicherter mit der Versicherung uneinig über die Auslegung einzelner Vorschriften - und auch Korrespondenz und Gespräche führen zu keiner Einigung - entscheiden die zuständigen Gerichte.
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B

Baugesetzbuch

Bundesgesetz, welches das gesamte Baurecht für Stadtbereiche regelt: insbesondere die Erstellung und Durchführung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und alle damit verbundene Verfahrensfragen.
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Baurisiko

Das Baurisiko, d.h. alle Rechtsstreitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Bau, Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie, ist in der Rechtsschutzversicherung auf Grund des hohen Risikos für den Versicherer nicht versicherbar und fällt daher unter den wichtigsten Ausschlüssen.
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Beamter

Für Beamte gibt es auch in der Rechtschutzversicherung günstige Tarife. Diese Beamtentarife können Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter von Behörden und überstaatlichen sowie zwischenstaatlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen, sofern die Tätigkeit für diese mindestens 50% ihrer normalen Arbeitszeit beansprucht und sie eine Entlohnung erhalten.
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Bedingungsanpassung

Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) können von der Versicherung an die realen Verhältnisse angepasst werden. Das tritt z.B. zu, wenn ein Gesetz geändert wurde, auf dem die ARB beruhen, sich Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis der zuständigen obersten Bundesbehörden auf den Rechtsschutzvertrag auswirken, die ARB zu Zweifeln in der Auslegung Anlass geben oder einzelne Vorschriften unwirksam sein sollten.
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Beendigung des Rechtschutz-Vertrages

Interessant: Für Rechtschutz-Fälle die vor Vertragsablauf entstanden sind, jedoch erst nach Vertragsbeendigung gemeldet werden, besteht Deckung. Der Rechtschutz-Fall muss dann aber dem Versicherer spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
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D

Daten-Rechtsschutz

Rechtsschutz für Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten - also kein Rechtsschutz für Personen, die von der Datenverarbeitung anderer Personen betroffen werden und sich dagegen schützen wollen. Somit kein Rechtschutz für das Geltendmachen von Ansprüchen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von gespeicherten Daten.
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Deckungsklage

Deckungsklage kann der Versicherte gegen die Versicherung anstreben, indem er einen Versicherungsanspruch geltend macht. Für Deckungsklagen gegen eine andere als die eigene Versicherung wird im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts Rechtsschutz gewährt.
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Dienst - und Versorgungsrecht

Betrifft Auseinandersetzungen über dienst- oder versorgungsrechtliche Ansprüche; dies kommt vor allem für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes in Betracht. Dann besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Arbeits-Rechtschutzes.
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Dienstverhältnis, öffentlich-rechtliches

Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (als Arbeitgeber) und Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes (als Arbeitnehmer). Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis entspricht dem zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis und wird für Arbeitnehmer im Rahmen des Berufs-Rechtschutzes vom Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt. Für alle Auseinandersetzungen zuständig sind Verwaltungsbehörden und -gerichte.
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Dingliches Recht

Das ist das Recht auf die direkte Herrschaft über eine Sache. Im Gegensatz zu den Vorschriften über schuldrechtliche Verträge wirkt es nicht nur zwischen den Vertragspartnern, sondern allgemein. Das bedeutet, dass der Inhaber eines solchen Rechtes gegenüber jedem Dritten, der sein Recht beeinträchtigt, einen Herausgabe-, Abwehr- oder Unterlassungsanspruch hat.
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E

Ehescheidung

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
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Einheitsvertrag

Als Einheitsvertrag gilt jeder Rechtschutz-Versicherungsvertrag mit einheitlicher Prämienfälligkeit und einheitlichem Vertragsablauf. Daraus ergibt sich: dieser Vertrag kann nur von Versicherung und Versichertem gemeinsam gekündigt werden. Mehrere Einheitsverträge können in einem Rechtschutz-Antrag und einer Rechtschutz-Police gebündelt werden.
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Einstellung des Verfahrens

Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Verfahren können - wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür stimmen - jederzeit eingestellt werden. Die Kosten des Verfahrens einschl. der Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung werden dann generell der Staatskasse auferlegt.
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Einstweilige Verfügung

Gerichtliche Maßnahme, die einen Rechtsanspruch sichern soll, wenn dessen Verwirklichung vereitelt oder erschwert zu werden droht. Beispiel : Bei Ausschachtungsarbeiten im Tunnelbau droht ein benachbartes Gebäude einzustürzen. Wenn der befürchtete Einsturz tatsächlich eintritt, kann die Ursache (der Tunnelbau) nicht mehr oder nur noch schwer nachgewiesen werden. Dann ergeht eine einstweilige Verfügung.
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Enteignung

Rechtmäßiger hoheitlicher Eingriff in das Eigentum im Interesse der Allgemeinheit, allerdings gegen eine Entschädigung. Im Enteignungsverfahren wird jedoch oftmals wegen der Höhe der Entschädigung geklagt, dafür wird kein Rechtschutz gewährt.
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F

Fahrer

Rechtsschutz z.B. für Schadenfälle bei Ein- und Aussteigen, Auf- und Abladen auf oder neben Fahrzeug, Reparatur am liegen gebliebenen Fahrzeug.
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Fahrer-Rechtsschutz

Schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Fahrer aller Ihnen nicht gehörenden und nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuge und auch als Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger.
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Fahrerlaubnis

Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen oder auch Genehmigung für das Führen von Luft- und Wasserfahrzeugen. Art und Inhalt der Fahrerlaubnis ergeben sich aus der amtlichen Bescheinigung (Führerschein).
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Fahrgast

Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes erstreckt sich der Rechtsschutz auch auf Ihre Teilnahme am öffentlichen Verkehr: als Fahrgast aller nicht versicherten Fahrzeuge einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel. Der Rechtschutz beginnt mit dem Einsteigen und endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges.
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Fahrlässigkeit

Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt. Beispiel : Einem auf dem Gerüst arbeitenden Maurer rutscht ein Ziegelstein, den er nicht fest genug angefasst hat, aus der Hand. Ein Passant wird verletzt.
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G

Garage

Sie ist eine prinzipiell im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz selbstständig zu versichernde Einheit. Gehört Ihre Garage jedoch zu einer Rechtsschutz-versicherten Wohn- oder Gewerbeeinheit, umfasst dieser Rechtschutz-Vertrag auch die Garage. Das Gleiche gilt für Kfz-Abstellplätze.
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Gebrauch, vorübergehender

Im Verkehrs-Rechtsschutz ist die Benutzung eines sog. Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges "zum vorübergehenden Gebrauch" eingeschlossen. Damit erhalten Sie - wenn Sie vorübergehend auf einen Mietwagen zurückgreifen müssen - weiterhin uneingeschränkten Verkehrs-Rechtsschutz. Gilt aber auch für die Fälle, in denen Sie kurzfristig (z.B. auf Reisen) ein zusätzliches Fahrzeug anmieten.
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Gefahr

Versicherungstechnischer Ausdruck für die Möglichkeit, im Versicherungsfall materielle Verluste tragen zu müssen. Diese Gefahr übernimmt der Versicherer entsprechend seinem im Versicherungsvertrag gegebenen Leistungsversprechen.
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Geldbuße

Mit Geldbußen werden Ordnungswidrigkeiten geahndet. Eine Erstattung durch die Versicherung kommt - wie auch bei Strafen - ausnahmslos nicht in Betracht. Auch dann nicht, wenn die Zahlung der Geldbuße Gerichtskosten ausgleichen soll.
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Geltungsbereich

Ihr Rechtsschutz erstreckt sich nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen auf Europa (einschließlich der im Mittelmeer gelegenen Inseln). Er besteht weiterhin in den außereuropäischen Mittelmeerländern (Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko) sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Das gilt auch für sämtliche Wasserstraßen und Fluglinien innerhalb dieses Bereiches. Außerdem muss ein Gericht oder (für Bußgeld- und Verwaltungsverfahren) eine Behörde mit Sitz in dem genannten Bereich zuständig sein.
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H

Haftkosten

Gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung. Sie entstehen, wenn ein Schuldner durch Inhaftierung a) zur Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses und b) zur eidesstattlichen Versicherung über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit gezwungen werden muss.
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Halter eines Fahrzeuges

Wenn Sie Fahrzeughalter sind, haben Sie die ständige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug und haben dieses für eigene Rechnung im Gebrauch. Eigentumsrecht und polizeiliche Zulassung auf Ihren Namen sind allerdings nicht zwingende Voraussetzungen. Rechtsschutz wird dem Halter eines Fahrzeuges im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes gewährt.
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Handelsgesellschaften

Für Auseinandersetzungen aus dem Bereich Handelsgesellschaftsrecht wird kein Rechtsschutz gewährt. Dies betrifft OHG, KG, AG, GmbH. Dieser Ausschluss bezieht sich nur auf das spezifische Gesellschaftsrecht: etwa Bestimmungen über Gründung und Auflösung, über Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander, über Vertretungsbefugnis, über Ausscheiden eines Gesellschafters und andere mehr.
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Handelsvertreter

Handelsvertreter ist ein selbstständig Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für ein oder mehrere Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen abzuschließen.
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Handelsvertreterrecht

Es handelt sich hierbei um sämtliche Rechtsvorschriften, welche die Rechtsbeziehungen des Handelsvertreters zu dem Unternehmen betreffen, für das er tätig ist. Insbesondere bezüglich Provisions- und Ausgleichsansprüchen, Gebietsschutz, oder Kündigung. Gilt gleichermaßen für den Versicherungsvertreter.
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I

Inlandsschaden

Liegt vor, wenn Wahrnehmung rechtlicher Interessen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, auch wenn Ausländer beteiligt sind. Beispiel: Alle Rechtsstreitigkeiten, die in Deutschland ausgetragen werden. Gegenbeispiel: Sie müssen in Belgien vor Gericht, weil Sie dort einen Verkehrsunfall verursacht haben.
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Insasse

Jede Person, die sich in einem von einem Rechtschutz-Vertrag abgedeckten Fahrzeug befindet, ohne dessen Fahrer zu sein, ist über den Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert, soweit sie berechtigter Insasse eines versicherten Fahrzeuges ist.
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Instanz

Bezeichnung für die Stufen eines Gerichtsverfahrens, also: Amtsgericht - Landgericht - Oberlandesgericht - Bundesgerichtshof. Die Zuständigkeit der ersten Instanz richtet sich in der Regel nach dem Streitwert bzw. in Strafsachen nach der Art der Straftat. Zuständigkeit weiterer Instanzen richtet sich nach der Art der zulässigen Rechtsmittel.
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J

Jagdpachtvertrag

Gilt nicht als Grundstücks-Pachtvertrag und fällt deshalb unter den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
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K

Kaution

Sicherheitsleistung, um eigene Rechte durchzusetzen oder fremde Rechte abzuwehren. Im Ausland wird von Verkehrsteilnehmern, die in einen Unfall verwickelt werden, gelegentlich eine Kaution verlangt, wenn der Betroffene vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben will. Diese Strafkaution stellt die Versicherung als zinsloses Darlehen bis zu einem Betrag von 100.000,-
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Kinder

Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplettpaket, das alle (angebotenen) Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie z. B. auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
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Klausel

Erweiternder oder einschränkender Zusatz zu den ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) mit Bedingungscharakter. Unterscheidet sich von Sonder- und Zusatzbedingungen nur dadurch, dass sie sich zumeist nur auf eine Einzelbestimmung der ARB bezieht.
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Korrespondenzanwalt

Ein Rechtsanwalt, der lediglich den (Schrift-)Verkehr zwischen Ihnen als Versichertem und dem mit der Prozessführung beauftragten "zuständigen" Rechtsanwalt führt.
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Kosten

Damit werden die Leistungen der Versicherung nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles bezeichnet. Der Umfang der Leistung richtet sich nach § 5 ARB. Danach zahlt die Versicherung bis zur Höchstgrenze der vereinbarten Versicherungssumme je Rechtsschutzfall:
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L

Ladung (in Fahrzeug)

Sämtliche Gegenstände, die mit dem Fahrzeug befördert werden (z.B. Gepäck), so weit es sich nicht um Bestandteile oder Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeuges handelt.
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Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz

Rechtschutz-Kombination für Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben: Gilt, wenn Sie den Betrieb allein oder mit anderen bewirtschaften. Für Mitglieder der land- bzw. forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind.
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Lebenspartner, nicht ehelicher

Sie können einen Partner des anderen Geschlechts mit dem eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft besteht, wie einen Ehegatten in Ihren Rechtschutz-Vertrag als mitversicherte Person einschließen. Manche Versicherungen erkennen auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften an.
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Leistungsart

Bereich des materiellen Rechtes, für den nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Rechtsschutz besteht.
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Leistungspflicht

Ihre Versicherung ist zur Leistung, d.h. zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen verpflichtet. Dabei müssen folgende, vom zuständigen Schadenbüro zu überprüfende Voraussetzungen vorliegen:
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M

Mahnbescheid

Kann per Formular im sog. vereinfachten Verfahren beim zuständigen Gericht beantragt werden. Der Mahnbescheid dient als Grundlage für einen Vollstreckungstitel.
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Minderjährige

Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind bis zum Tage der Vollendung ihres 18. Lebensjahres minderjährig. Rechtsschutz-Verträge mit Minderjährigen sind unwirksam.
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Mitversicherte Personen

Dies sind die Personen, die Sie als Versicherter innerhalb Ihres Vertrages mitversichert haben. Wie viele dies sein können, ist für die einzelnen Rechtsschutz-Arten unterschiedlich geregelt...
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N

Nachtrag

Ein Nachtrag wird bei Einschluss eines Zusatzrisikos als Ergänzung zum Versicherungsschein oder als Ersatz des bisherigen Versicherungsscheines ausgefertigt. Beispielsweise zusätzlich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zum Privat-Rechtsschutz. Oder: bei Änderung eines bestehenden Risikos wie dem Wechsel der Fahrzeugart oder des polizeilichen Kennzeichens eines Kfz.
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Nebenklage

Gibt dem durch eine strafbare Handlung mit schweren Tatfolgen Verletzten oder Hinterbliebenen eines Getöteten die Möglichkeit, sich neben dem Staatsanwalt als Ankläger an dem Strafverfahren zu beteiligen.
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Nichtselbstständige

Alle Personen, die keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben, insbesondere Lohn- und Gehaltsempfänger, Pensionäre, Rentner, Hausfrauen, Studenten und Arbeitslose.
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Nuklearschaden

Schaden, der anlässlich von Kernspaltungsverfahren jeder Art entsteht, z.B. radioaktive Verseuchung und der Tötung oder Gesundheitsschädigung zur Folge hat: Es besteht kein Rechtschutz.
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Nutzfahrzeuge

Damit werden alle Motorfahrzeuge zu Lande gemäß Tarif bezeichnet, die nach ihrer Tragfähigkeit (= Nutzlast) bewertet werden können. Dies sind: Lkw, Sattelschlepper, Tankwagen, Silofahrzeuge, Betontransportmischer, Kfz-Transporter, Milch-Tankwagen, Turmwagen.
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O

Obliegenheiten

Regeln für Ihr Verhalten als Versicherter, die Ihnen auf der Basis des abgeschlossenen Rechtsschutz-Vertrages "obliegen" (=zu denen Sie vertraglich verpflichtet sind). Sie müssen aus den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, ARB) klar hervorgehen. Als Versicherter müssen Sie diese beachten, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
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Öffentliche Rechtsauskunfts- (und Vergleichs-)stelle (ÖRA)

Es handelt sich um eine besondere Form gesetzlich geregelter Beratungshilfe. In einzelnen Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg) wird für einkommens- und vermögensschwache Bürger kostenlos oder gegen geringe Gebühr Rechtsberatung und Rechtshilfe für außergerichtliche Verfahren in Streitfällen des Alltages gewährt.
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Ordnungswidrigkeiten

Das sind Rechtsverstöße, die nicht als Straftaten gelten und deshalb nicht mit Strafe, sondern nur mit Geldbuße geahndet (bestraft) werden.
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R

Rauschtat

Spezieller Straftatbestand für denjenigen, der sich schuldhaft in einen Rauschzustand versetzt und in diesem eine Straftat begeht. Wegen rauschbedingter Schuldunfähigkeit kann er dafür jedoch nicht bestraft werden.
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Rechtsanwalt

Nimmt Ihre rechtlichen Interessen gemäß Auftrag und seinen Standesrichtlinien wahr. Ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur seinem Auftraggeber (Mandanten) verpflichtet. Er unterliegt einer absoluten Schweigepflicht hinsichtlich aller Kenntnisse, die er in seiner beruflichen Eigenschaft erhalten hat. Nach deutschem Recht kann die Rechtsvertretung nur durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgen.
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Rechtsanwaltskosten

Bestehen aus Gebühren und Auslagen des RA (Rechtsanwalt), deren Höhe sich aus der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ergibt.
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Rechtskraft

Eine gerichtliche Entscheidung ist rechtskräftig, wenn sie nicht mehr mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann und damit unumstößlich ist.
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Rechtsmittel

Jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung - meistens durch eine höhere Instanz - nachprüfen zu lassen. Rechtsschutz besteht für alle Instanzen.
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S

Sachversicherung

Bei einer Einteilung der Versicherungszweige nach Art des Risikos in Personenversicherungen und Nichtpersonenversicherungen zählt die Sachversicherung zu letzteren.
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Sachverständiger

Fachmann, der zur schriftlichen oder mündlichen Erstellung von Gutachten berufen wird. Sachverständige werden auf Grund der fortschreitenden Technisierung und komplexer Tatbestände immer häufiger notwendig.
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Schaden

Ist jeder Nachteil, der an Personen (Personenschaden), z.B. Körperverletzung, an Persönlichkeitsrechten, z.B. Ehre, an Sachen (Sachschaden) und an Vermögen (Vermögensschaden), z.B. Verdienstausfall, eingetreten ist.
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Schadenanzeige

Bezeichnung für Formular, mit dem Sie dem Versicherer das Ereignis melden und damit Rechtsschutzansprüche geltend machen.
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Schadenersatzanspruch

Jeder, der einen Schaden erlitten hat, hat einen auf Gesetz oder Vertrag beruhenden Anspruch auf Ersatz. Dies können Personen-, Sach-, Vermögensschäden sein. Schadenersatz erhalten Sie vom Schädiger und/oder denjenigen, die für bzw. neben dem Schädiger haften. Dies könnte z.B. auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, der gesetzliche Vertreter oder der Arbeitgeber sein u.a.
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T

Trunkenheit am Steuer

Ein Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit wegen Trunkenheit im Verkehr liegt stets bei Fahren mit Blutalkohol ab 0,5 Promille, in Verbindung mit sonstigen Verstößen gegen Verkehrsbestimmungen sogar bei geringerem Blutalkoholgehalt, vor.
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U

Übertragung

Ansprüche können von einer Person auf eine andere übertragen werden (z.B. Wechsel des Gläubigers). Dies erfolgt durch eine entsprechende Vereinbarung, z.B. durch Forderungsabtretung oder im Rahmen einer Geschäftsübernahme.
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Umwandlung des Rechtschutzvertrages

Regelungen, die bei Vorliegen von jeweils festgelegten Voraussetzungen an Stelle eines sonst eintretenden Wagniswegfalles sicherstellen sollen, dass Sie einen Ihren veränderten Umständen angepassten Rechtschutz erhält.
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Unerwünschtes Risiko

Auch unerwünschtes (bzw. ungünstiges) Wagnis genannt. Das jeweilige Risiko ist aus der Sicht des Versicherers unerwünscht.
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Unterversicherung

Liegt nach versicherungsrechtlichen Vorschriften vor, wenn Versicherungssumme z.Z. des Versicherungsfalles niedriger als der Wert des versicherten Risikos ist und der Versicherungsnehmer somit einen zu niedrigen Beitrag zahlt.
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V

Vereins - Rechtsschutz

Rechtschutz für eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen seiner Mitglieder gerichtet ist. Bietet dem Verein Arbeits-Rechtschutz.
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Vergütung, gesetzliche

Die dem Rechtsanwalt nach der Rechtsanwalts-Gebührenordnung zustehenden Gebühren und Auslagen. In bestimmten Fällen, insbesondere in Strafsachen, kann der Rechtsanwalt seine Gebühren auch auf Grund einer Honorarvereinbarung fordern. Der Versicherer übernimmt die Kosten nur bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung.
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Verjährung

Wie für alle Rechtsansprüche gibt es auch für die Erstattungsansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer auf Grund des Eintrittes eines Rechtschutz-Falles eine Verjährungsfrist.
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Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Rechtschutz für Eigentümer (Halter), Fahrer und Insassen von Fahrzeugen für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Ordnungswidrigkeiten-Rechtes. Typische Fälle sind Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrtsverletzung, falsches Überholen.
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Verkehrs-Rechtsschutz

Schützt den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als - auch zukünftiger oder ehemaliger - Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Landfahrzeuge sowie als sonstigen Teilnehmer im öffentlichen Verkehr (Fahrer, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer).
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W

Wartezeit

Widerruf

Gesetzlich festgelegtes Recht jedes Versicherungsnehmers, seine auf Abschluss des für die Dauer von mehr als einem Jahr bestimmten Rechtschutz-Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen (Absendung beim VN) ab Unterzeichnung schriftlich rückgängig zu machen. Dieses Widerrufsrecht, über das der Versicherungsnehmer schriftlich zu belehren ist, besteht nicht für Rechtschutz-Verträge, die für eine ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers bestimmt sind.
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Widerspruch

Dem Versicherungsnehmer sollen bei der Antragstellung die Allgemeinen Rechtschutzbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation übergeben werden.
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Wohnungs- und Grundstücks- Rechtschutz

Rechtschutz beinhaltet die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen und aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, das sind Eigentum, Besitz, Nachbarrecht, Grunddienstbarkeit, Erbbaurecht, Grundpfandrecht, Nießbrauch.
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Z

Zivilprozess

Gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen und zur Feststellung von Rechtsverhältnissen. Hierzu gehören: Mahnbescheid, Klage und Widerklage, Streitverkündung, Nebenintervention, Beweissicherung, Urkunden- und Wechselprozess, Einstweilige Verfügung und Zwangsvollstreckung.
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Zwangsvollstreckung

Umfassender Begriff für alle mit staatlicher Hilfe durchzuführenden Maßnahmen zur Durchsetzung eines gerichtlich oder notariell festgestellten Rechtsanspruches. Grundlage für die Zwangsvollstreckung ist ein sog. Vollstreckungstitel (= gerichtliches Urteil, gerichtlicher Vergleich oder notarielle Urkunde).
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