
Als Versicherungsnehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag Auskunft zu erteilen. Im Schadenfall müssen Sie dem Versicherer jede Auskunft geben, die dieser zur Feststellung seiner Leistungspflicht für erforderlich hält.
Gesetzliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage ist der § 15 BStatG (Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke). Demnach kann in dem jeweiligen Statistik-Gesetz (z. B. Umweltstatistikgesetz) geregelt werden, ob die Beantwortung der Fragen freiwillig ist oder Auskunftspflicht besteht.
Daneben gibt es mit dem § 23 BStatG eine eigenständige Bußgeldnorm. Damit ist es möglich,
mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro zu ahnden.
Entsprechende Statistiken werden meist von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Auch andere Behörden (z. B. die Deutschen Bundesbank– Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr) führen entsprechende Erhebungen durch.
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