• Pflegewissen: Begriffe von Bandscheibe bis Brückenpflege.

    Die wichtigsten Begriffe zum Buchstaben „B“ kurz und prägnant erklärt: von Bandscheibe bis Brückenpflege.

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VergleichsrechnerVersicherungslexikon für Apotheker



Wortbedeutung:
Begriffe von Bandscheibe bis Brückenpflege


Bandscheibe

Die Bandscheiben liegen als „Stoßdämpfer“ zwischen den Wirbelkörpern der Wirbelsäule. Man unterscheidet einen äußeren, aus Faserknorpel bestehenden Anulus fibrosus und einen inneren gallertartigen Kern, den Nucleus pulposus. Der Anulus fibrosus umgibt den Nucleus pulposus ringförmig. Die Aufgabe der Bandscheiben ist es, Stöße abzudämpfen, Gewicht gleichmäßig auf die Wirbelkörperfläche zu verteilen und Kippbewegungen der Wirbelkörper gegeneinander einzuschränken.


Bandscheibenvorfall

Bei einem Bandscheibenvorfall treten Teile der Bandscheibe in den Wirbelkanal hervor, wo das Rückenmark zu finden ist. Diese Erkrankung wird häufig durch Überlastung der Bandscheiben ausgelöst bzw. begünstigt. Klassische Symptome sind Lähmungen und ausstrahlende Schmerzen bis hinein in die Extremitäten. Ein Bandscheibenvorfall kann operativ oder konservativ behandelt werden. Meistens ist mit einer langen Rehabilitationsphase zu rechnen.


BAPP

Die BAPP (Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.V.) hat sich zum Ziel gesetzt, die ambulante psychiatrische Pflege zu fördern. Zudem engagiert sie sich für die Rechte psychisch erkrankter Menschen, z. B. was eine kompetente, umfassende und patientenorientierte Pflege angeht. Weitere Informationen im Internet unter www.bapp.info


Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von krankheitsbedingten Einschränkungen benutzt werden können. Hiervon profitieren vor allem alte und behinderte Menschen, deren Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung und Sensomotorik eingeschränkt ist.


Basale Stimulation

Durch die Basale Stimulation (lat. basal = grundlegend & lat. stimulatio = Anregung) soll Menschen geholfen werden, deren Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeiten beeinträchtigt oder verloren gegangen sind. Mit einfachsten Sinnesreizungen wird dabei versucht, Kontakt zu den Patienten aufzunehmen, um ihnen den Zugang zu ihrer Umgebung und ihren Mitmenschen zu ermöglichen. Die Basale Stimulation versteht sich als pädagogisches Konzept und nicht als therapeutischer Ansatz.


Beatmung

Die "künstliche" Beatmung dient der Unterstützung oder dem Ersatz unzureichender oder nicht vorhandener Spontanatmung. Ihre lebenserhaltende Funktion ist zentraler Bestandteil der Notfall- und Intensivmedizin. Abhängig von der individuellen Patientensituation kann die Beatmung über wenige Minuten, aber auch über Monate hinweg fortgeführt werden.


Begutachtungsrichtlinien (BRi)

Damit in ganz Deutschland die Pflegeeinstufung nach gleichen Maßstäben erfolgt, hat der MDS verbindliche "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) entwickelt. Diese bilden die Grundlage für jede Pflegeeinstufung. Weitere Informationen im Internet unter http://www.mds-ev.de


Behinderungsgrad (GdB)

Der Behinderungsgrad bzw. Grad der Behinderung (GdB) gibt Auskunft über die Einschränkungen in Bezug auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Er wird nach einem entsprechenden Antrag durch die Versorgungsämter festgestellt. So liegt eine Behinderung bei einem GdB ab 20 und eine Schwerbehinderung bei einem GdB ab 50 vor. Die Pflegebedürftigkeit steht nicht im Zusammenhang mit dem Grad einer Behinderung.


Belastungsinkontinenz

Bei der Belastungsinkontinenz – eine Form der Inkontinenz – verliert der Betroffene unwillkürlich Urin, ohne dass er zuvor einen Harndrang verspürt hat. Ein plötzlich kräftiges Drücken auf die Harnblase, z. B. durch eine physische Anstrengung (Heben von Lasten) oder durch Lachen, Niesen oder Husten ist meist der Auslöser. Ursache ist in vielen Fällen eine geschwächte Beckenbodenmuskulatur. Neben der Belastungsinkontinenz gibt es auch die Form der Dranginkontinenz.


Bericht zur Pflegeversicherung

Im Abstand von drei Jahren muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im "Bericht zur Pflegeversicherung" laut Gesetz Auskunft über den Stand der pflegerischen Versorgung erteilen. Dabei wird gleichzeitig über aktuelle Entwicklungen in der Pflegeversicherung und Reformprojekte zum Thema informiert.


Betablocker

Zu den Betablockern zählt eine Reihe ähnlich wirkender Arzneistoffe, die im Körper die Ausschüttung von „Stresshormonen“ wie Adrenalin hemmen. Die wichtigsten Wirkungen von Betablockern sind die Senkung der Pulsfrequenz und des Blutdrucks, weshalb sie bei der medikamentösen Therapie vieler Krankheiten eingesetzt werden – vor allem bei Bluthochdruck und der Koronaren Herzkrankheit.


Betreutes Wohnen

Ziel des betreuten Wohnens ist es, alten und pflegebedürftigen Menschen eine selbständige Lebensführung in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Dies kann in den eigenen vier Wänden geschehen, aber auch z. B. innerhalb einer therapeutischen Wohngemeinschaft oder in einem Seniorenzentrum. Betreutes Wohnen wird oft von gewerblichen Anbietern angeboten, die gegen Entgelt besondere Services (Notruf-, Reinigungs-, Einkaufservice etc.) zur Verfügung stellen.


Betreuungsrecht

Ist ein volljähriger Patient aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten (z. B. Finanzgeschäfte) selbst zu organisieren, bestimmt das zuständige Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Der Betreuer wird in einer vorab verfassten Betreuungsvollmacht festgelegt und ansonsten vom Gericht bestellt.


Betreuungsvollmacht

In einer Betreuungsvollmacht (auch Betreuungsverfügung) wird eine Vertrauensperson bestimmt, die im Falle einer notwendigen Betreuung durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer abgestellt werden soll.


Bettlägerigkeit

Bettlägerigkeit ist ein umgangssprachlicher Begriff. Er umschreibt die Notwendigkeit, dass eine Person das Bett hüten muss, weil sie weder gehen, stehen, noch sitzen kann – sei es infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder allgemeiner Schwäche. Durch die langanhaltende Demobilisierung des Körpers kann es zu Muskelverkürzungen, Kreislaufproblemen, Pneumonie, Dekubitus und Deprivation kommen.


Bewegungsmangel

Als Bewegungsmangel wird ein gesellschaftliches Phänomen bezeichnet, das mit der Entwicklung hin zur Informations- und Konsumgesellschaft verbunden ist. Viele ehemals notwendige körperliche Aktivitäten müssen und wollen heutzutage nicht mehr ausgeführt werden, sowohl im Alltags- wie auch im Berufsleben. Bleibt zudem sportliche Betätigung aus, können als Folgen chronischen Bewegungsmangels Rückenschmerzen, Adipositas, Bluthochdruck, Diabetes mellitus oder die koronare Herzkrankheit auftreten.


BMI (Body-Mass-Index)

Der Body-Mass-Index (deutsch: Körpermaßindex) ist eine Maßeinheit zur Bewertung der Körpermasse eines Menschen, indem das Körpergewicht in Beziehung zur Körperlänge gesetzt wird. Da Übergewicht ein weltweit zunehmendes Problem darstellt, dient der BMI vor allem dazu, auf eine diesbezügliche Gefährdung hinzuweisen. Er definiert aber lediglich einen groben Richtwert und ist umstritten, da er die Statur eines Menschen und die individuell unterschiedlichen Fett- und Muskelanteile nicht berücksichtigt.


Bobath-Konzept

Das Bobath-Konzept ist ein multidisziplinärer rehabilitativer Ansatz in Therapie und Pflege von Patienten mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Angewandt wird es z. B. nach einem Schlaganfall, bei Schädel-Hirn-Traumata, Multipler Sklerose, Erkrankungen des Rückenmarks, Enzephalitis, Hirntumoren oder der Parkinson-Krankheit. Das Konzept wurde ab 1943 von dem Mediziner-Ehepaar Berta und Karel Bobath entwickelt.

Das Bobath-Konzept wird von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Pflegekräften angewendet und beruht auf der Annahme der „Umorganisationsfähigkeit“ (Plastizität) des Gehirns. Dabei wird davon ausgegangen, dass gesunde Hirnregionen die Aufgaben zuvor erkrankter neu lernen und übernehmen können. So können viele körpermotorische Abläufe durch ständige Wiederholungsübungen neu erlernt und im Gehirn wieder „verankert“ werden.


Broteinheit (BE)

Die deutsche Diätverordnung definiert eine Broteinheit (BE) als die Menge eines Nahrungsmittels, die 12 g an verdaulichen und damit blutzuckerwirksamen Kohlenhydraten enthält. Im Rahmen der Ernährung bei Diabetes mellitus wird die Broteinheit als Berechnung für den Energiegehalt von Speisen verwendet. Genauso gebräuchlich ist seit einiger Zeit aber der Begriff Kohlenhydrateinheit (KE), der aber nur 10 g verwertbarer Kohlenhydrate je Speisemenge angibt.


Brückenpflege

Die Brückenpflege ist ein Bestandteil der Krebsnachsorge. Sie regelt Organisation und Koordination der häuslichen Versorgung von Patienten, die aus dem stationären Bereich entlassen werden. Tätigkeitsschwerpunkte der Brückenpflege sind die Kontaktaufnahme zu ambulanten Diensten (noch vom Krankenhaus aus) sowie die häusliche Versorgung inklusive der Finanzierung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.

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Wortbedeutung: Minderungspflicht

 

Als Haftpflichtversicherter sind Sie - oder eine mitversicherte Person - gesetzlich verpflichtet, einen Schaden so gering wie möglich zu halten, also zur Schadenbegrenzung. Sie sollten zum Beispiel ein kleines Feuer zuerst versuchen zu löschen, bevor Sie die Feuerwehr holen. Oder: Wertsachen retten, wenn dies möglich ist.

Weiterhin besteht für den Versicherungsnehmer die Pflicht, sich vom Versicherer Weisungen zur Schadensminimierung und Verhinderung von Folgeschäden einzuholen. Diesen Weisungen sind im zumutbaren Rahmen zu befolgen.

Hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gegen die Schaden Abwendungs- und Minderungspflicht verstoßen, so wird nur der Schadenanteil reguliert, der entstanden wäre, wenn der Versicherungsnehmer sich gemäß den Obliegenheiten verhalten hätte.

Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Schaden Abwendungs- u. Minderungspflicht, verliert der Versicherungsnehmer den gesamten Regulierungsanspruch.

 

 

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Mitversicherte Person

Mitversicherte Personen genießen in der Regel den gleichen Versicherungsschutz wie der Versicherte selbst. Wer mitversichert werden kann, ist in den Vertragsbedingungen genau definiert. Üblicherweise sind dies die Kinder, der Ehe- oder Lebenspartner.

 

 

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Natürliche Person

Laut Grundgesetz ist jeder Mensch eine natürliche Person. Damit ist jeder ab Geburt auch rechtsfähig. Das bedeutet, dass Sie damit theoretisch Geschäfte oder Kaufverträge abschließen könnten.

 

 

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Notstand

Wenn Sie sich in einer Not(stands)situation befinden und fremde Sachen zerstören bzw. beschädigen, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder anderen abzuwenden, handeln Sie nicht widerrechtlich. Sie sind dann auch nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Es sei denn, Sie haben die Gefahr selbst verschuldet.

 

 

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Notwehr

In Notwehr handelt jeder, der beispielsweise eine andere Person verletzt, um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen zu verhindern. Eine durch Notwehr erforderliche Handlung ist nicht widerrechtlich. Es besteht dann auch keine Schadenersatzpflicht.

 

 

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Obliegenheiten

Obliegenheiten sind besondere Pflichten, die Ihnen gesetzlich oder vertraglich auferlegt werden. Welche Pflichten zählen dazu? Sie müssen zum Beispiel Ihre Prämie zahlen. Oder: jederzeit Auskunft über den Hergang eines Schadenfalls geben. Auch die Wahrheitspflicht gehört dazu.

Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach (sog. schuldhafte Verletzung), kann das folgende Konsequenzen haben: Leistungsfreiheit (die Versicherung stellt die Leistungen ein), Rücktritt oder Kündigung durch die Versicherung. Einige Obliegenheiten müssen vor dem Versicherungsfall erfüllen werden: etwa die vorvertragliche Anzeigepflicht. Andere müssen erfüllt werden, nachdem ein Versicherungsfall eingetreten ist - wie die Schadenminderungspflicht.

Wenn Sie in einem Versicherungsfall Ihre Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt haben, können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Dies hängt davon ab, ob

  • Sie die Obliegenheitsverletzung (Verletzung Ihrer Pflichten) vorsätzlich oder fahrlässig begangen haben
  • diese Obliegenheitsverletzung das Feststellen der Leistungspflicht und den Umfang der Leistung beeinflusst haben

Beispiel: Kann die Versicherung wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung nicht feststellen, ob und in welcher Höhe Sie schadenersatzpflichtig ist, ist der Versicherte von dieser Leistung freigestellt. Verletzt der Versicherte eine Obliegenheit jedoch vorsätzlich, muss die Versicherung nicht zahlen.

 

 

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Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße ohne kriminellen Gehalt. Sie werden nicht mit Strafe, sondern nur mit Geldbuße geahndet. Soweit es sich nicht um grob fehlerhaftes Verkehrsverhalten handelt, sind die meisten Verstöße im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten.

 

 

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Personenschaden

Ein Personenschaden ist laut AHB § 1 (Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen) ein ersatzpflichtiger Schaden, der den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat.

Bespiele:

  • Behandlungskosten
  • Krankenhauskosten
  • Kuren
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Schmerzensgeld
  • Umschulung
  • Rentenzahlungen
  • Beerdigungskosten

 

 

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Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG)

Das PflVersG regelt die gesetzliche Versicherungspflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Dies gilt auch für Luftverkehrsunternehmen, den Betrieb von Atomanlagen, den Güterkraftverkehr und für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Notare, Steuerberater).

 

 

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Privat-Haftplichtversicherung

Wer einen Schaden schuldhaft oder fahrlässig verursacht, ist gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Schadensersatz verpflichtet. Das kann teuer werden - eine Haftpflichtversicherung sollten Sie also unbedingt haben. Damit bekommen Sie gleichzeitig einen passiven Rechtsschutz, weil sie unberechtigte Ansprüche gegen Sie abwehrt.

 

 

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Rechtsgutverletzung

Damit bezeichnet man die Verletzung der im § 823/1 BGB genannten Rechtsgüter.

Rechtsgüter sind:

  • Leben
  • Körper
  • Gesundheit
  • Freiheit
  • Eigentum
  • sonstige Rechte (z. B. Urheberrecht, Namensrecht).

 

 

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Rücktritt

Der Rücktritt gemäß § 5b VersVG beendet den Versicherungsvertrag rückwirkend mit Vertragsbeginn. Das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers ist allerdings nur möglich, sofern er innerhalb einer Frist von zwei Wochen keine Kopie seiner Vertragserklärung oder keine Versicherungsbedingungen erhalten hat. Dem Versicherungsunternehmen steht ebenfalls ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Versicherungsnehmer vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt hat. Gemäß § 16 VersVG hat der Antragsteller alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzuzeigen.

 

 

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Sachschäden

Dies betrifft die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Daraus entstehen Kosten wie:

  • Reparaturkosten
  • Renovierungskosten
  • Wertverlust
  • Wiederbeschaffungskosten

 

 

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Schadenersatz

Die Pflicht zum Schadenersatz ist gesetzlich geregelt. Sie kann aber auch vertraglich geregelt sein. Schadenersatz müssen Sie leisten, wenn Sie Ihre Vertragspflichten verletzt haben oder wenn Sie wegen unerlaubter Handlungen bzw. Gefährdung haftbar sind.

 

 

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Schadenersatzanspruch

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dabei muss der Schadenverursacher den Zustand, der vor dem Schaden bestand, in wirtschaftlich gleichwertiger Weise wiederherstellen Es gilt in erster Linie der Grundsatz der Naturalherstellung, § 249 BGB. Wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde, hat der Geschädigte ein Wahlrecht zwischen der Wiederherstellung des alten Zustandes und Geldersatz.

 

 

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Schadenversicherung

Die Schadenversicherung ist eine Privatversicherung gegen konkrete Vermögensschäden. (Siehe hierzu auch Sachversicherung., Haftpflichtversicherung). Hier gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung. Mit anderen Worten: Als Versicherter dürfen Sie sich durch die Versicherungsleistung nicht bereichern.

Die Versicherungsleistung ist der Höhe nach dreifach begrenzt: Durch die Versicherungssumme, den Versicherungswert und die Schadenhöhe. Im Gegensatz dazu gilt bei den Summenversicherungen (Lebens- und Unfallversicherung, Krankentagegeld), dass die Versicherungssumme nicht die maximale Haftungssumme, sondern die festgelegte Versicherungsleistung bezeichnet.

 

 

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Schädiger

Wer einen Schaden verursacht, wird im Versicherungsrecht als Schädiger bezeichnet. Im Rahmen der sog. Verschuldenshaftung muss der Geschädigte dem Schädiger übrigens beweisen, dass er den Schaden auch tatsächlich verursacht hat.

 

 

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Selbsthilfe

Wenn Sie zum Zwecke der Selbsthilfe oder der Vereitelung eines Fluchtversuches (§ 229 BGB) eine fremde Sache zerstören oder beschädigen, sind Sie nicht haftbar.

 

 

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Sonderausgabenabzug

Die Haftpflichtversicherung hat eine soziale Bedeutung: Sie schützt das Vermögen des Schädigers vor Schadenersatzansprüchen. Und sie garantiert dem Geschädigten bei berechtigten Ansprüchen eine Ersatzleistung. Der Gesetzgeber erkennt daher die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges (bei der Steuererklärung) an. Die Abzugsmöglichkeit gilt grundsätzlich für alle Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen.

 

 

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Sonstiges Recht

Neben der Rechtsgutverletzung (siehe Rechtsgutverletzung) - für die Schadenersatz zu leisten ist - gibt es auch die Verletzung eines sonstigen Rechts § 823 BGB. Dazu gehören Verletzungen von Urheberrechten, Namensrechten oder allgemeinen Persönlichkeitsrechten.

 

 

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Strafrecht

Das Strafrecht dient dazu, die sog. allgemeine Friedensordnung aufrecht zu halten. Mit Hilfe von Sanktionen (Strafen) werden für die Existenz des Einzelnen und für das Zusammenleben der Menschen bestimmte wichtige Rechtsgüter geschützt. Das Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Außerdem gelten zahlreiche andere Gesetze wie Straßenverkehrsgesetz, Gewerbeordnung, Abgabenordnung etc.

 

 

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Taschengeldparagraf

Der § 110 BGB bestimmt den Taschengeldparagraph. Er besagt, dass der von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossene Vertrag wirksam ist, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt hat, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind (z.B. regelmäßiges Taschengeld).

Beispiel: Ein 17-Jähriger hat ein Mofa und bezahlt das amtliche Versicherungskennzeichen von seinem Taschengeld, ohne dass die Eltern den Antrag mit unterschreiben.

 

 

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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Gemäß § 833 BGB haftet der Tierhalter für Schäden, die seine Tiere Dritten zufügen. Während die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert ist, gilt das nicht für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder. Für diese Risiken muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter absichert. Falls Sie Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken halten (Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Bienen), müssen Sie ebenfalls eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Kampfhunde müssen extra deklariert werden und sind nur noch bei wenigen Versicherer zu versichern.

 

 

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Umwelthaftpflichtversicherung

Während das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf die Verunreinigung von Gewässern begrenzt ist, wird im Umwelthaftungsgesetz die Haftung für die Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser geregelt. Es gilt stets die Gefährdungshaftung. Haftungsentlastung findet allein bei höherer Gewalt Anwendung. Berücksichtigt wird weder ein Verschulden des Anlagebetreibers noch eine Rechtswidrigkeit des Betriebes. Weiterhin gilt das Prinzip der Verursachervermutung. Das bedeutet: Als Betreiber einer Anlage sind Sie nach dem Umwelthaftungsgesetz bereits Schadenverursacher, wenn die Anlage geeignet ist, einen Umweltschaden zu verursachen. Die Höchsthaftungsbegrenzung liegt bei bis zu 80 Mio. ? für Personen- und Sachschäden.

 

 

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Verband der Schadenversicherer

Der Verband der Sachversicherer (ehemals HUK-Verband) vertritt die gemeinsamen Interessen der privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Deutschland, soweit sie die Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- sowie Rechtsschutzversicherung betreffen. Sitz ist Hamburg.

 

 

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Vereinshaftpflichtversicherung

Als Mitglied eines Vereins sind Sie damit insbesondere bei Veranstaltungen wie Versammlungen, Festlichkeiten oder Wettbewerben versichert.

 

 

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Verjährung

Ein privatrechtlicher Anspruch unterliegt grundsätzlich der Verjährung. Ausnahmen können sein: Grundbuchangelegenheiten, einige nachbarrechtliche Ansprüche oder Ansprüche bei Auseinandersetzung innerhalb einer Gemeinschaft (z. B. Erbengemeinschaft). Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Abweichungen hierzu können Sie in § 195 BGB nachlesen.

 

 

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Verkehrssicherungspflicht

Dies bedeutet, dass derjenige, der eine Gefahr schafft, auch die notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um Dritte vor Schäden zu schützen. Im Einzelnen folgt daraus

  • die Streu-, Reinigungs- und Räumpflicht
  • die Pflicht, für ausreichende Beleuchtung von Fluren und Treppen zu sorgen
  • die Pflicht zur Absicherung von Baustellen
  • u. a.

Haben Sie diese Pflicht schuldhaft verletzt, müssen Sie gemäß § 823 BGB auch für den Schaden haften.

 

 

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Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden ist weder auf einen Personen- noch auf einen Sachschaden zurückzuführen. Man bezeichnet diese Schäden auch als echte Vermögensschäden.
Vermögensschäden, die mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen, bezeichnet man als unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden regelt die Haftpflichtversicherung durch die im Vertrag festgelegten Deckungssummen für Personen- oder Sachschäden. Soll der Versicherungsschutz auf echte Vermögensschäden oder auf das Abhandenkommen von Sachen ausgedehnt werden, bedarf es einer besonderen Vereinbarung mit dem Versicherer.

 

 

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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Dabei geht es um Versicherungsschutz für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden, sondern echte Vermögensschäden zur Folge hat. Beispiel: Wenn ein Unternehmen einen beträchtlichen Schaden durch fehlerhafte Beratung erleidet. Sie wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen. Zielgruppen sind Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare usw.

 

 

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Verschulden

Von Verschulden spricht man, wenn man einer Person rechtswidriges Handeln oder Unterlassung vorwerfen kann. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Nachweisbares Verschulden ist eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Schadenersatz.

 

 

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Verschuldenshaftung

§ 823 im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) liefert die Hauptgrundlage für die sog. Verschuldungshaftung. Dort sind die Tatbestände beschrieben, die eine Schadenersatzpflicht zur Folge haben. Das sind:

  • Verschulden
  • Rechtsgutverletzung
  • Widerrechtlichkeit
  • adäquater Kausalzusammenhang
  • Deliktsfähigkeit

 

 

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Versicherte Person

Dies können sein:

  • In der Personenversicherung diejenigen, auf dessen Leben die Versicherung abgeschlossen wurde
  • In einigen anderen Versicherungszweigen (Privat- Haftpflicht, Krankenversicherung, Rechtsschutz) auch die Personen, die neben dem Versicherten mitversichert sind und damit einen Leistungsanspruch aus der Versicherung haben

 

 

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Versicherungsfall

Der Versicherungsfall hat immer einen Schaden zur Folge, für den das Versicherungsunternehmens objektiv eine Leistung erbringen muss. Der Versicherungsfall wird in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) festgelegt. Für einzelne Versicherungszweige gilt auch das VVG (Versicherungsvertragsgesetz). In der Haftpflichtversicherung kann ein Schadenereignis Haftpflichtansprüche gegen den Versicherten zur Folge haben.

 

 

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Versicherungsnehmer (VN)

VN ist der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner der Versicherungsunternehmen im Rahmen eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Das VU (Versicherungsunternehmen) übernimmt das vereinbarte Risiko. Der VN zahlt dafür die jeweilige Prämie.

 

 

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Versicherungsschein (Police)

Der Versicherungsvertrag zwischen Versicherung und Versichertem wird durch den Versicherungsschein oder die Versicherungspolice beurkundet. Dort sind die getroffenen Vereinbarungen festgehalten. Damit ist der Versicherungsschein stets Beweisurkunde für einen bestehenden Vertrag. Er ist gleichzeitig Schuldschein, in dem die geschuldete Leistung dokumentiert ist.

 

 

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Versicherungssteuer

Ihre Versicherungsbeiträge sowie sonstige vom Versicherer erhobene Gebühren unterliegen der Versicherungssteuer. Das ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, ähnlich der Umsatzsteuer beim Verkauf von Waren. Sie beträgt zurzeit 16 %.

Ausgenommen davon sind:

  • die reine Feuer- oder die Feuerbetriebs-Unterbrechungsversicherung mit 11 %;

beides sind reine Geschäftsversicherungen: Die Feuerversicherung zahlt für den Wiederaufbau; die Feuerbetriebs-Unterbrechungsversicherung zahlt bei Betriebsunterbrechung für fixe und laufende Kosten,

  • die verbundene Wohngebäudeversicherung mit den Gefahrengruppen Feuer, Wasser und Sturm mit 14,75 %,
  • die verbundene Hausratversicherung mit 15 %,
  • sowie die Kranken-, Lebens- und Rückversicherung, bei denen keine Versicherungssteuer erhoben wird.

 

 

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Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das VVG ist die wichtigste Rechtsgrundlage für den Versicherungsvertrag. Als Spezialgesetz gilt es noch vor den allgemeinen Rechtsvorschriften (z. B. BGB) und ergänzt sie. Das VVG ist gegliedert in vier Teile: den allgemeinen Teil für sämtliche Versicherungszweige, die Vorschriften für die gesamte Schadenversicherung, die Vorschriften zu einzelnen Schadenversicherung wie Feuer, Hagel, Tier, Transport, Haftpflicht und Rechtsschutz sowie die Vorschriften zu den Personenversicherung wie LV (Lebensversicherung), KV (Krankenversicherung) und Unfallversicherung.

 

 

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Vorsatz

Vorsatz ist das Wissen und Wollen einer Person, dass ihre Handlung einen gewünschten rechtswidrigen Erfolg bringt. Es genügt bereits, dass die Person den für möglich gehaltenen Erfolg billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz).

 

 

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Vorsorgeversicherung

Mit der Vorsorgeversicherung erhalten Sie Versicherungsschutz für neue Haftpflichtgefahren, wenn Sie gerade einen Haftpflichtvertrag abgeschlossen haben. Etwa, wenn Sie sich einen Monat nach Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung einen Hund anschaffen.

Der Versicherungsschutz aus der Vorsorgeversicherung ist beitragsfrei. Fordert der Versicherer Sie auf, neue Risiken anzuzeigen, sind Sie verpflichtet, diese innerhalb eines Monats nach Aufforderung zu melden. Kommen Sie dem nicht nach oder können sich mit Ihrer Versicherung nicht über die Prämie für das neue Risiko einigen, entfällt der Versicherungsschutz. Und zwar rückwirkend nach Gefahreneintritt.

Die Versicherungsunternehmen haben den Umfang des Versicherungsschutzes in der Vorsorgeversicherung begrenzt. Nach § 2 (3) AHB (Allgemeine Haftpflicht-Versicherungsbedingungen) sind die dort aufgeführten Risiken vom Vorsorgeversicherungsschutz ausgeschlossen.

 

 

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Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Im WHG ist die Haftung derjenigen Personen festgelegt, die Tätigkeiten ausüben, die mit den Gefahren für den Wasserhaushalt verbunden sind. Das betrifft in erster Linie das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer (auch Grundwasser). Hier gilt die Gefährdungshaftung, nach der z. B. der Besitzer eines Öltanks auch ohne Verschulden haftet, wenn Öl aus seiner Anlage Grundwasser verunreinigt.

 

 

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Widerrechtlichkeit

Sie handeln widerrechtlich, wenn Sie Rechtsgüter eines anderen verletzen, ohne dafür Rechtfertigungsgründe zu haben.

Rechtfertigungsgründe können sein:

  • Notwehr
  • Notstand
  • Selbsthilfe
  • Einwilligung des Geschädigten (der Geschädigte stimmt der Verletzung seiner persönlichen Rechtsgüter zu).

 

 

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Widerrufsrecht

In allen Versicherungssparten - außer der Lebensversicherung - wird dem Antragsteller ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Das gilt jedoch nur für Versicherungen mit einer längeren Laufzeit als einem Jahr. Der Widerruf muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages schriftlich erfolgen. Über das Widerrufsrecht ist der Versicherte schriftlich zu belehren. Dieser muss die Belehrung durch Unterschrift bestätigen. Erfolgt dies nicht, erlischt das Widerrufsrecht erst 1 Monat nach Zahlung der Erstprämie. Bei Gewährung eines sofortigen Versicherungsschutzes direkt nach Antragstellung entfällt das Widerrufsrecht.

 

 

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Zivilrecht

Das Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen. Sie regeln die Beziehungen einzelner Personen untereinander. Damit grenzt sich das Zivilrecht vom öffentlichen Recht ab. Wichtigste Gesetzesgrundlage ist das BGB.

 

 

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Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist das Verfahren, in dem Leistungs- und Haftungsansprüche durch staatlichen Zwang verwirklicht werden. Hier müssen sich der Gläubiger (auch Vollstreckungsgläubiger genannt) und der Schuldner (auch Vollstreckungsschuldner genannt) auseinander setzen.

 

 

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