Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Mysteriöse Abbuchungen tauchen auf der Kreditkartenabrechnung auf. Der Schock sitzt tief. Hier kann nur eine Versichrung helfen. Auf diese Fährte will uns die CosmosDirekt locken.
Kredit- und EC-Karten sind momentan in aller Munde. Erst gab es Probleme, weil es bei Kreditkartenabrechnungen offenbar ein Datenleck in Spanien gab, dann konnte man plötzlich mit vielen Karten am Geldautomat kein Bargeld mehr bekommen. Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist hoch.
Dies macht sich CosmosDirekt zunutze und bietet einen "Konto-Schutzbrief" an. Der Versicherer untermauert die Notwendigkeit mit einer Forsaumfrage. Danach zahlen rund drei Viertel der über 1000 Befragten über 18 Jahren bargeldlos. Fast jeder Dritte ist dabei allerdings um die Sicherheit besorgt. Um diese Besorgnis aufzuheben, schützt der "Konto-Schutzbrief" bei Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro im Jahr. Enthalten ist der Missbrauch
Der Versicherungsschutz gilt auch bei grob fahrlässiger Mitwirkung der versichten Person. Die Jahrespolice für Singles kostet 24 Euro, für Familien 36 Euro.
Der einzige Vorteil, den das Produkt tatsächlich bietet, ist der Verzicht auf eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt ein Kunde beispielsweise, wenn er die Geheimnummer zusammen mit der Karte im Portemonnaie aufbewahrt.
CosmosDirekt führt außerdem ins Feld, dass durch die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken seit dem 1. November 2009 eine Veränderung zum Nachteil der Kunden in Kraft getreten ist. Zu diesem Zeitpunkt wurde das EU-Geschäft harmonisiert. Seitdem können Banken und Sparkassen im Schadensfall - bevor der Kunde seine Karte hat sperren lassen - eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro vom Kunden fordern.
Generell gilt in diesem Fall, dass der Kunde nur mit in die Haftung und damit Selbstbeteiligung genommen werden kann, wenn beim Kartenmissbrauch tatsächlich die Originalkarte zum Einsatz kam. "Wenn jemand meine Karte kopiert oder nur die Kartendaten besitzt, handelt es sich nicht um einen autorisierten Zahlungsvorgang. In diesem Fall wird mir der Schaden erstattet", so Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber n-tv.de.
Das Gleiche gilt auch für Kreditkartenzahlungen im Internet, wo nur die Kreditkartennummer und die Prüfnummer eingegeben werden müssen. "Jeder, der die Karte mal in die Hand bekommen hat, hat diese beiden Daten", so Oelmann. Ungerechtfertigte Buchungen können innerhalb eines Zeitraums von 13 Monaten zurückgebucht werden. Auch bei nicht gerechtfertigten Lastschriften hat man die Möglichkeit, diese zurückzugeben.
Fazit: Wer seine fünf Sinne beisammen hat, die Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert, Karten und Geheimnummern getrennt aufbewahrt und seine Karten umsichtig nutzt, kann auf den "Konto-Schutzbrief" getrost verzichten.
von Alexander Klement (ApoSecur)
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