Wer sich mit Pkw, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug in jedem Fall versichern.
Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Pkw verstanden. Neben der Versicherung von Pkw zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung.
Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.
Das Kraftfahrzeug-Haftplichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die Höchst-Schadenssummen in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.
Die Kaskoversicherung (von spanisch casco: Schiffsrumpf), auch Fahrzeugversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Sie kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig. Allerdings bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „Alle Tiere" einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren.
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab. Auch hier werden inzwischen weitere Merkmale beitragsbeeinflussend benutzt, z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter, Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen. Dies hat verschiedene positive Auswirkungen:
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.
Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.
ständige Pflichten:
Pflichten im Schadensfall:
Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser zu verhindern.)
Der Schutzbrief ist die Bezeichnung für ein Produkt aus dem Kfz-Versicherungswesen. Der Versicherungsnehmer erhält durch den Versicherer Hilfe für das versicherte Fahrzeug im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls oder auch für sich selbst, wenn er sich auf einer Reise ohne sein versichertes Fahrzeug befindet.
Der älteste Schutzbrief-Versicherer in Deutschland ist der ADAC, dort beinhaltet die Mitgliedschaft im Verein auch Grundleistungen wie Pannenhilfe und Abschleppen. Eine Schutzbrief-Versicherung muss beim ADAC zusätzlich abgeschlossen werden.
In Österreich bietet z. B. der Automobilclub ÖAMTC eine Schutzbrief-Versicherung an.
Mittlerweile bieten die meisten Kfz-Versicherer auch einen optionalen Schutzbrief in der Kfz-Haftpflichtversicherung an, oder es werden Alternativprodukte zu den Leistungen der Automobilclubs angeboten. Auch sagen manche Kfz-Vertragswerkstätten ähnliche Leistungen (sog. Mobilitätsgarantien) zu.
Leistungen
Die Leistungen sind von Versicherung zu Versicherung im Wesentlichen gleich, variieren aber stark im Detail.
Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges am Pannen- oder Unfallort.
Abschleppen: Transport des ausgefallenen KFZ in die nächste Werkstatt.
Bergen: Das Fahrzeug wird wieder auf die befestigte Fahrbahn gehoben/gebracht. Meist unbegrenzt versichert.
Weiter- und Rückfahrt: Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum reparierten Fahrzeug. Mögliche Varianten in Reihenfolge der Häufigkeit: Mietwagen, Bahn, Flug.
Fahrzeug-Rücktransport (Pick-up): Das ausgefallene KFZ wird in die Werkstatt am Heimatort gebracht (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland). Im Inland wird die Variante des Rücktransports von Fahrzeug und Insassen mit speziellen Abschleppfahrzeugen angeboten.
Ersatzteil-Versand: Der Versicherer organisiert die Beschaffung und den Versand eines benötigten Ersatzteils, das im Ausland nicht zu bekommen ist (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland).
Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers bei Fahrerausfall durch Krankheit/Unfall.
Fahrzeugunterstellung: Standkosten bis zur Wiederherstellung des KFZ.
Übernachtungskosten: Hotelkosten für alle berechtigte Insassen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft .
Sonstiges: Routenplanung, Kostenerstattung für Selbstorganisiertes, Nutzungsausfall, Verzollung/Verschrottung, organisatorische Leistungen ohne Kostenübernahme (Assistance-Leistungen).
Die Insassenunfallversicherung bietet im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden. Da nur der so definierte Ausschnitt aller denkbaren Lebensbereiche versichert ist, sind die Prämien regelmäßig deutlich niedriger kalkuliert, als bei der Allgemeinen Unfallversicherung.
Die Versicherungsunternehmen bieten die Insassenunfallversicherung hauptsächlich als Pauschalsystem an; möglich ist auch die Versicherung nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.
Beim Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen pauschal mitversichert; auf jeden versicherten Insassen entfällt im Schadenfall ein der Anzahl der Versicherten entsprechender Teilbetrag der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Beispiel: Verunglückt ein mit fünf Insassen besetzter PKW und beträgt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme 100.000,00 EUR, so ist jeder Insasse mit 20.000,00 EUR versichert. Um der Gefahr zu geringen Versicherungsschutzes entgegenzuwirken, ist in den Versicherungsbedingungen für die KFZ-Unfallversicherung vieler Versicherungsgesellschaften vorgesehen, dass sich die Versicherungssumme bei Vorhandensein von mehr als einem Versicherten um 50% erhöht.
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Leistungsumfang
Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:
die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
Gerichtskosten
Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.), zudem auf den Azoren und kanarischen Inseln sowie Madeira. Viele Gesellschaften bieten bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro beschränkt.
Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit" von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
Leistungsfall
Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man „den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten". Daher ist z. B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst.
Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.
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LEISTUNGEN |
KLASSIK |
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Max. Einzelpersonendeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung |
10 Mio. EUR |
12 Mio. EUR |
Neuwertentschädigung für Pkw |
bis 18 Monate |
bis 24 Monate |
Kein Abzug "neu für alt" |
versichert |
versichert |
Rückkauf von Vollkasko-Schäden möglich |
versichert |
versichert |
Sonderausstattung / Mehrwerte |
bis 8.000 EUR beitragsfrei |
bis 8.000 EUR beitragsfrei |
Umweltschadenversicherung |
versichert |
versichert |
Fahrerschutzversicherung |
wählbar |
wählbar |
Schutzbrief |
wählbar |
wählbar |
Reparatur in Partnerwerkstatt |
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Tierbiss |
versichert, mit Folge-Schäden bis 1.000 EUR |
versichert, mit Folge-Schäden bis 3.000 EUR |
Kollision mit Tieren |
versichert, alle Tiere |
versichert, alle Tiere |
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert |
versichert |
versichert |
Lawinenschäden |
versichert |
versichert |
Transport auf einer Fähre mitversichert |
versichert |
versichert |
Austausch von Schlössern |
versichert, bis 500 EUR |
versichert, bis 1.000 EUR |
GAP-Deckung - für geleaste/kreditfinanzierte PKW und Lieferwagen |
versichert |
versichert |
Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge |
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versichert |
Ersatzfahrzeug im Kasko-Schadenfall |
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versichert |
Eigenschadenversicherung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung |
-- |
versichert |
Wertminderung in Vollkasko |
-- |
versichert |
Rabattschutz für PKW |
-- |
wählbar |
Auslandsschadenschutz |
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versichert |
Hobby-Plus |
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versichert |
Kostenersatz nach Totalschaden |
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versichert |
Kostenersatz für Vignetten und Feinstaubplaketten bei Glasbruchschaden |
-- |
versichert |
WICHTIGER HINWEIS
In dem oben aufgeführten Leistungsvergleich handelt es sich um einen Auszug der wichtigsten Leistungen unserer Tarife.
Schutzbrief (PLUS)
Die ApoSecur-Versicherungspartner Schutzbriefleistungen bieten schnelle Hilfe und finanziellen Schutz bei Pannen, Unfällen, Diebstahl und Erkrankungen. mehr Infos
Verkehrs-Rechtsschutz
Der Verkehrs-Rechtsschutz übernimmt Kosten, die zur Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aufgewendet werden müssen. mehr Infos
Fahrer-Unfallversicherung
Ihre Kfz-Haftpflicht kommt im Falle eines von Ihnen verschuldeten Unfalls für die Schäden der anderen Beteiligten auf. Doch wer kümmert sich um Sie - und im schlimmsten Fall um Ihre Hinterbliebenen? Mit der Fahrer-Unfallversicherung der ApoSecur-Versicherungspartner können Sie diese Versicherungslücke schließen.
Rabattschutz
Mit dem Rabattschutz gilt: Einmal ist keinmal. Im Klartext: Pro Versicherungsjahr behandeln wir einen belastenden Schaden so, als sei er gar nicht passiert. Ihr Vertrag wird trotzdem im Folgejahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. mehr Infos
Insassen-Unfallversicherung
Kommen Fahrer oder Mitfahrer bei einem Unfall zu Schaden, werden verletzt oder getötet, tritt die Insassen-Unfallversicherung ein. Unabhängig davon, wer diesen Unfall verursacht hat.
» Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung
» Tipps bei Autounfall
» Dienstreisekasko-Versicherung
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So können Sie zur ApoSecur wechseln:
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Wenn Ihre jetzige Versicherung die Vertragsbedingungen ändert oder den Beitrag erhöht, haben Sie nach dem Erhalt der entsprechenden Mitteilung Ihres Versicherers einen Monat Zeit zu kündigen.
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» Ein Autounfall,was tun?
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