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    ApoSecur® Nachrichten | Pharmazeutische Nachrichten aus der Apothekenbranche

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APOTHEKENPRAXIS – BUNDESVERWALTUNGSGERICHT

Leipzig - Apotheker, die mehrere Apotheken besitzen, haben kein Anrecht darauf, den Notdienst ohne Zustimmung ihrer Kammer von einer Betriebsstätte auf die andere zu übertragen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Einbeziehung aller Apotheken einer Gemeinde in einen wechselseitigen Notdienst diene der gleichmäßigen Belastung der Apotheken und ihres Personals sowie der Verteilung der Notdienstapotheken auf das Gemeindegebiet, teilte das Gericht mit.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENTEST

Berlin - Gute Beratung und preiswerte Arzneimittel scheinen sich im Versandhandel auszuschließen - zu diesem Ergebnis kommt zumindest der Nachrichtensender n-tv, der 17 Versandapotheken durch das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) testet lassen hat. Dem Anbieter von Gütesiegeln zufolge haben sich im Gegensatz zum letzten Test 2009 zwar die telefonische Beratung und die Online-Auftritte verbessert. Abzugspunkte gab es aber für lange Wartezeiten am Telefon, unvollständige E-Mail-Antworten und große Preisunterschiede.
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APOTHEKENPRAXIS – FILIALAPOTHEKEN

Berlin - Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde heute Vormittag die Frage verhandelt, ob der Notdienst innerhalb eines Filialverbunds von einer Apotheke auf eine andere übertragen werden kann. Noch steht das Urteil nicht fest. Doch in der Verhandlung machten die Richter grundsätzliche Bedenken geltend.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE

Berlin - Nicht nur der kurze Vorlauf und daraus resultierende mögliche Lieferschwierigkeiten einiger Hersteller machen die neuen AOK-Rabattverträge zu einer Herausforderung für die Apotheker: Erschwerend kommt hinzu, dass die großen Generikakonzerne diesmal in großem Umfang als Bietergemeinschaften an den Start gegangen sind. Bis heute wissen viele Apotheker nicht, welche Produkte letztendlich die neuen Rabattarzneimittel sein werden.
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APOTHEKENPRAXIS – RABATTVERTRÄGE

Berlin - Ab kommendem Mittwoch wird es turbulent in den Apotheken. Millionen AOK-Versicherte müssen auf neue Rabattarzneimittel umgestellt werden. Zwar wollen die AOKen angesichts erwarteter Lieferengpässe zunächst nicht retaxieren, wenn die Vertragspartner nicht abgegeben werden. Doch andere Kassen, die ebenfalls betroffen sein könnten, pochen auf die Einhaltung ihrer Verträge. Im Zweifelsfall müssen die Apothekenmitarbeiter entscheiden, welche Vereinbarung bedient wird.
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APOTHEKENPRAXIS – VIDEO-SPEZIAL NOTDIENST

Berlin - Bundesweit leisten jede Nacht 2000 Apotheken Notdienst. Inhaber mehrerer Apotheken müssen sich mit allen Geschäften an der Bereitschaft beteiligen. Denn Filialen gelten in Deutschland als vollwertige Apotheken. Das könnte sich mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ändern. Und auch vor Gericht wird über das Thema gestritten: Mehrere Apotheker wollen ihren Notdienst immer in derselben Apotheke durchführen. In zwei Fällen steht nun eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an.
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APOTHEKENPRAXIS – KRANKENHAUSVERSORGUNG

Berlin - Eine Entfernung von 216 Kilometern ist nah genug, um ein Krankenhaus mit Arzneimitteln zu versorgen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jetzt entschieden, dass die Apotheke des St. Franziskus-Hospitals Münster mit Sitz in Ahlen ein Bremer Krankenhaus versorgen darf. Damit widerriefen die Richter das Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Münster.
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APOTHEKENPRAXIS – RABATTVERTRÄGE

Berlin - Die AOKen werden nach Inkrafttreten der neuen Rabattverträge zum 1. Juni zunächst nicht retaxieren, wenn in den Apotheken die Vertragsarzneimittel nicht abgegeben werden. Um den Apotheken den Umgang mit den erwarteten Lieferschwierigkeiten zu vereinfachen, haben AOK und Deutscher Apothekerverband (DAV) eine zweimonatige Friedenspflicht vereinbart.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE

Berlin - Wenn in zwei Wochen die neuen AOK-Rabattverträge in Kraft treten, drohen der Branche chaotische Zustände. Denn erst am 9. Mai hat das Oberlandesgericht Düsseldorf überraschend den Weg für die neuen Verträge frei gemacht. So gut wie kein Hersteller traut sich aber zu, aus dem Stand in weniger als einem Monat lieferfähig zu sein. Das Problem betrifft keineswegs nur die 24 Millionen AOK-Versicherten.
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APOTHEKENPRAXIS – KOMMENTAR

Berlin - „Mehraufwand bei den Rabattverträgen" - Wenn es um das Honorar für die Apotheken geht, sticht dieses Argument bei den Kassen nie. Dann wird gegen Schiedssprüche geklagt, dann werden die Apotheker als Großverdiener an den Pranger gestellt. Wenn dagegen „Chaos bei den Rabattverträgen" droht, werden konstruktive Gespräche gesucht. Weniger wird der Ärger in den Apotheken dadurch nicht.
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APOTHEKENPRAXIS – FORTBILDUNG

Berlin - Weiterbildung in der Freizeit: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe freut sich über ein reges Interesse ihrer Mitglieder. Das 2000ste freiwillige Fortbildungszertifikat wurde nun an Apothekerin Antje-Katrin Landwehr aus Menden verliehen.
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APOTHEKENPRAXIS – ARBEITSKRAFT

Karlsruhe - Dass eine Berufsunfähigkeit bei ApothekerInnen gar nicht so selten auftritt, zeigen die Statistiken. Immerhin jeder fünfte selbstständige und jeder vierte angestellte Apotheker scheidet heute vor dem Erreichen der Altersgrenze aus dem Berufsleben aus, weil er berufs- oder erwerbsunfähig wird. Eine professionelle Vertretungslösung des Apothekers ist aber nicht nur in Urlaubszeiten angebracht, sondern auch bei längerem Ausfall durch Krankheit oder Berufsunfähigkeit.
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APOTHEKENPRAXIS – BRANCHENORIENTIERTE BETRIEBSVERSICHERUNG

Risiken gehören zu unserem Leben und lassen sich nicht vollkommen abschaffen. Sie wollen jedoch speziell für den Apothekenbetrieb sorgsam analysiert sein, damit nicht wirklichkeitsfremde Katastrophen-Szenarios den Blick auf die Realität verstellen. Das kann schnell zu einer Vielzahl von Versicherungsverträgen führen, die zum Teil überdimensioniert sind oder sich in Einzelbereichen überschneiden und deren Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Betriebsergebnis stehen.
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APOTHEKENPRAXIS – BETÄUBUNGSMITTEL

Berlin - Um Bürokratiekosten einzusparen, sollen alle Informationen zu Bezug und Abgabe von Betäubungsmitteln (BTM) künftig auch elektronisch gemeldet werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Die Kosten könnten laut Ministerium um bis zu einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag reduziert werden - abhängig von der Umsetzung des elektronischen Verfahrens.
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APOTHEKENPRAXIS – VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Bad Schönborn - Die Ansätze zur Risikoabsicherung in der Apotheke sind vielfältig. Vereinfacht gesagt, kann der Apotheker für jedes Einzelrisiko eine Versicherung abschließen mit einer Vielzahl an Ansprechpartnern und Policen und mit der Gefahr von Deckungslücken oder Leistungsüberschneidungen. Die Alternative ist eine sogenannte All-Risk- oder Allgefahrenversicherung.
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APOTHEKENPRAXIS – ABSICHERUNG FÜR APOTHEKER

Karlsruhe - Die Ausgaben im Blick zu behalten ist speziell für den oft stiefmütterlich behandelten Bereich der Risikoabsicherung des Geschäftsbetriebes sinnvoll. Hier kann eine gezielte Kosten-/Nutzenanalyse von neutraler Seite helfen, die Kosten nicht ausufern zu lassen. Als Kleinunternehmen muss der Apotheker zwar den Geschäftsbetrieb risikobezogen absichern.
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APOTHEKENPRAXIS – KRANKENHÄUSER

Berlin - Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) fordert, dass Kliniken mehr Apotheker einstellen. In Deutschland gebe es eine Versorgungslücke: Statistisch würden 100 Patienten von lediglich 0,3 Apothekern betreut. Deshalb könne nicht bei jedem Patienten eine Arzneimittelanamnese durchgeführt werden, kritisiert ADKA-Vizepräsident Dr. Torsten Hoppe-Tichy. Dies berge die Gefahr, dass die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht gesichert sei.
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APOTHEKENPRAXIS – PRIVATREZEPTE

Berlin - Bei Privatrezepten, die nicht auf dem blauen Rezeptformular ausgestellt wurden, muss in den Apotheken künftig die Rückseite bedruckt werden. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband hin. Grund ist der Herstellerrabatt, den auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) seit Jahresbeginn von den Pharmafirmen kassieren können. Damit die „Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten" (Zesar) die Ansprüche geltend machen kann, müssen die Angaben der Apotheken maschinenlesbar sein.
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APOTHEKENPRAXIS – KRANKENSTAND

Berlin - Apotheken gehören zu den gesündesten Arbeitsplätzen Deutschlands: Apotheker waren im vergangenen Jahr durchschnittlich fünf Tage weniger krankgeschrieben als Beschäftigte in anderen Berufsgruppen: Zahlen der Techniker Krankenkasse (TK) zufolge fehlte statistisch gesehen jeder Apotheker 7,3 Tage im Jahr krankheitsbedingt. Der Krankenstand lag damit bei 1,76 Prozent, der Bundesdurchschnitt bei knapp 3,4 Prozent.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung nimmt konkrete Formen an: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ende Mai einen Referentenentwurf vorlegen und zur Abstimmung an die Fraktionen geben. Danach können die Verbände - in der Regel vier Wochen - Stellung zum Entwurf nehmen.
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