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APOTHEKENPRAXIS – REIMPORTE

Berlin - Eigentlich sollte alles klar sein: Seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz haben Rabattarzneimittel bei der Abgabe Vorrang vor Importen. Doch die Importeure versuchen, an der neuen Regel zu rütteln und einen Preisabgleich durchzusetzen. Nach anfänglicher Verwirrung und einem mehrdeutigen Schreiben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeichnet sich ab, dass in den Apotheken die Regel „Rabattarzneimittel sticht Import" gilt. Auch das Landgericht Hamburg hat zugunsten der Originalhersteller geurteilt.
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APOTHEKENPRAXIS – GRIPPEIMPFSTOFFE

Berlin - Die Impfstoffverträge der AOK Nordost mit den Apothekerverbänden Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind nicht zu beanstanden. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun auch das Bundeskartellamt grünes Licht gegeben. Die Wettbewerbshüter werden kein förmliches Verfahren gegen die AOK einleiten. Das Kartellamt sieht in den Vereinbarungen keine verbotenen Absprachen.
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APOTHEKENPRAXIS – GRIPPEIMPFSTOFFE

Berlin - Rückenwind für die Impfstoffversorgung der AOK Nordost in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat gestern eine Beschwerde des Pharmakonzerns Novartis gegen eine Vereinbarung mit dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) abgewiesen. Zuvor hatte sich der Hersteller bereits vergeblich an die Vergabekammer des Bundes gewandt.
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APOTHEKENPRAXIS – STANDESVERTRETUNG

Berlin - Apothekerkammern übernehmen viele Aufgaben. Sie überwachen als Selbstverwaltungskörperschaften die Berufsausbildung, nehmen Fachapotheker-Prüfungen ab und kümmern sich um Weiter- und Fortbildung sowie um Qualitätssicherung. Hinzu kommt die Vertretung der Apothekerinteressen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Kosten werden auf alle Mitglieder umgelegt. Das gibt Anlass zu Diskussionen: Denn als Zwangsmitglieder teilen nicht alle Apotheker die inhaltliche Richtung ihrer Kammer. Zudem ist die Belastung durch die Beiträge nicht überall gleich. Je nach Bezirk können Höhe und Berechnungsgrundlage der Umlage variieren.
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APOTHEKENPRAXIS – RABATTVERTRÄGE

Berlin - Die AOK verlängert ihre Friedenspflicht für die jüngste Runde der Rabattverträge. Bis Ende August müssen die Apotheken keine Sanktionen befürchten, wenn nicht verfügbare Vertragsarzneimittel nicht abgegeben werden. Zwar gebe es in immer weniger Fällen Lieferprobleme, so AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann. „Wir wollen aber trotzdem ausschließen, dass Apotheken im Einzelfall einen Mehraufwand durch die Dokumentation eines Lieferausfalls haben."
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE

Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die massenhaften Fehler bei der Umsetzung der AOK-Rabattverträge bestätigt. Allein im Juni wurden demnach mindestens 30.000 Rezepte mit einem Rabattarzneimittel bedruckt, obwohl ein anderes Medikament abgegeben wurde. Der DAV befindet sich einer Sprecherin zufolge jetzt in Gesprächen mit der AOK, „um Schaden von allen Beteiligten abzuwenden".
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-RABATTVERTRÄGE

Berlin - In drei Tagen endet die Friedenspflicht bei den neuen AOK-Rabattverträgen. Ab August wird die Kasse die Apotheken retaxieren, wenn sie ohne triftigen Grund die Verträge nicht bedienen. Doch anscheinend waren viele Apotheken wegen der anhaltenden Lieferschwierigkeiten einiger Hersteller verunsichert - und haben Rezepte im Juni und Juli mit einem Rabattarzneimittel bedruckt, obwohl ein anderes Präparat abgegeben wurde. Jetzt suchen die Beteiligten nach einer Lösung.
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APOTHEKENPRAXIS – DIREKTGESCHÄFT

Berlin - Apotheken können im Direktgeschäft ab 2012 nicht mit wesentlich höheren Rabatten rechnen als beim Großhandel. Die Hersteller dürfen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus dem Großhandels-Fixzuschlag keine Preisnachlässe gewähren. Nach Einschätzung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) gilt diese Vorschrift nicht für OTC-Hersteller - auch dann nicht, wenn ihre Produkte zu Lasten der Kassen abgerechnet werden.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Berlin - Der Status von Filialapotheken ist politisch ein heikles Thema - nicht nur bei der anstehenden Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Weil Filialen laut Gesetz im Unterordnungsverhältnis zur Hauptapotheke stehen, gibt es immer wieder Probleme in der Praxis. Beispiel Vertretungsregelung: Pharmazieingenieure, Apothekerassistenten und Vorexaminierte dürfen den Apothekenleiter vertreten - bei Verbünden allerdings nur in der Filiale.
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APOTHEKENPRAXIS – STERILREZEPTUREN

Berlin - Mit dem Versorgungsgesetz will die schwarz-gelbe Bundesregierung Kliniken die Tür zur ambulanten Versorgung öffnen. Auf diese Weise soll der Wettbewerb zwischen stationärem und ambulantem Bereich gestärkt werden. Kritiker bezweifeln, dass es am Ende fair zugehen wird. Für neuen Zündstoff sorgt ein Urteil des Finanzgerichts Münster: Die Richter haben entschieden, dass Krankenhäuser keine Umsatzsteuer für Zytostatika-Rezepturen berechnen müssen, die in der ambulanten Versorgung zum Einsatz kommen.
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APOTHEKENPRAXIS – BETRIEBSPRÜFUNG

Berlin - Ob berechtigt oder nicht - viele Apotheken treibt derzeit die Angst vor einer Betriebsprüfung um. Grundsätzlich gilt: Wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen und seine Daten stets ordentlich pflegt, hat vom Finanzamt wenig zu befürchten. Doch wenn in den Abrechnungen größere Ungereimtheiten auftauchen, drohen Steuernachzahlungen oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung. Früher konnten Steuersünder den Schaden mit einer Selbstanzeige in Grenzen halten. Doch die Gesetze wurden in diesem Jahr zu Gunsten des Fiskus verschärft - bislang allerdings ohne Effekt.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENRENTE

Berlin - Die Apothekengewerkschaft Adexa macht beim Thema betriebliche Altersvorsorge Ernst: Wenn Apotheker ihre Mitarbeiter nicht über die möglichen Rentenmodelle informieren, will die Adexa hart durchgreifen: „Chefs müssen künftig damit rechnen, dass Arbeitnehmer sie wegen des Vorsorgeverlustes auf Schadensersatz verklagen", teilte die Gewerkschaft heute mit.
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APOTHEKENPRAXIS – RECHENZENTREN

Berlin - Meldungen über die „große Welle" bei digitalen Betriebsprüfungen in Apotheken reißen nicht ab. Derzeit sollen die Prüfer der Finanzbehörden vor allem in Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt unterwegs sein, neuerdings auch in Niedersachsen. Über das Verhalten während einer „BP" und die Art der Vorbereitung sind die Steuerberater unterschiedlicher Auffassung. Nur in puncto Datenselektion herrscht weitgehend Einigkeit: Apotheken sollten nur solche Informationen herausgeben, auf die das Finanzamt auch tatsächlich Anspruch hat. Das Rechenzentrum AvP will jetzt reagieren und die Abrechnungsbelege der Apotheken auf ein Minimum reduzieren.
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APOTHEKENPRAXIS – MEDIKATIONSDATENBANK

Berlin - Erstmals können mehrere Apotheken in Deutschland auf die Arzneimittelhistorie ihrer Patienten gemeinsam zugreifen. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe startet im Bochumer Stadtteil Wattenscheid unter dem Namen „TEAM eGK" ein Pilotprojekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit: Die Medikationsdaten der Kunden von bis zu 19 teilnehmenden Apotheken werden dabei auf einem zentralen Server gespeichert. Mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen die Daten erstmals apothekenübergreifend abrufbar sein.
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APOTHEKENPRAXIS – BUNDESVERWALTUNGSGERICHT

Berlin - Wirtschaftliche und oder betriebliche Argumente reichen nicht aus, damit Inhaber mehrerer Apotheken den Notdienst von einer Betriebsstätte auf die andere übertragen können. Ende Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass entsprechende Verbote der Apothekerkammer Thüringen rechtens sind. Die Gestaltung des Notdienstes sei kein Instrument, um die Wettbewerbssituation zwischen den teilnehmenden Apotheken zu verändern, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung.
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APOTHEKENPRAXIS – HOLMSLAND-AFFÄRE

Berlin - Zubereitung oder Rezeptur? Im Zusammenhang mit der sogenannten „Holmsland-Affäre" hat das Landgericht München einen Apotheker aus Odelzhausen freigesprochen. Dem Gericht zufolge ist die Herstellung von Zytostatika-Lösungen keine Zubereitung eines Fertigarzneimittels, sondern eine Rezepturanfertigung. Damit hatte der Apotheker rein rechtlich keine in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittel auf den Markt gebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte den Pharmazeuten deswegen und wegen Abrechnungsbetrugs angeklagt.
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APOTHEKENPRAXIS – BAGATELLGRENZE

Berlin - Bei der Frage der Zulässigkeit von Rx-Boni könnten aus Sicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Versandapotheken strengere Regeln gelten als für niedergelassene Apotheken. Laut dem Beschluss vom 8. Juli sind Bonusmodelle zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Einzelfall zu prüfen. Die „Spürbarkeitsschwelle" soll dabei auch von der Größe der Apotheke abhängen.
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APOTHEKENPRAXIS – SYSTEMATISCHER FRAGENKATALOG HILFT

Angesichts der von der Politk immer wieder angestoßenen Neustrukturierungen herrscht ohne Frage momentan eine gewisse Anspannung und Unruhe bei den ApothekerInnen. Nach der Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) steht zum Beispiel jetzt mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung ein weiterer Unruhefaktor ins Haus. Deshalb kann auch das Ergebnis des monatlichen Stimmungsbarometers des Instituts für Handelsforschung (IfH) vom Mai nicht überraschen. Eine Mehrheit (57 Prozent) der an der Umfrage teilnehmenden Apothekeninhaberinnen und -inhaber stufen die Geschäftslage ihrer Apotheken negativ ein.
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APOTHEKENPRAXIS – RX-BONI

Berlin - Aus Sicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) sind Rx-Boni in Höhe von 1,50 Euro pro Arzneimittel unzulässig. Das Gericht gab in einem Eilverfahren der Apothekerkammer Niedersachsen Recht, die das Bonus-Modell der Versandapotheke Apotal verbieten wollte. Auch die Sanicare-Tochter Aliva darf ihre Gutscheine über 3 Euro pro Rezept künftig nicht mehr gewähren. Die Entscheidungen im Eilverfahren sind nicht mehr anfechtbar, die Verfahren können aber in der Hauptsache fortgeführt werden.
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APOTHEKENPRAXIS – DIREKTGESCHÄFT

Berlin - Pharmahersteller müssen sich aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bei Direktgeschäften an die Preisbindung halten. Damit gilt ab 2012 auch für sie das Rabattverbot bei der neu eingeführten Fixpauschale des Großhandels von 70 Cent pro Packung. Preisnachlässe sind demnach auch im Direktgeschäft nur aus dem variablen Teil des Großhandelshonorars von 3,15 Prozent zu gewähren. Eine gesetzliche Klarstellung hält man im BMG nicht für nötig.
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