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APOTHEKENPRAXIS – Kundenparkplatz

Berlin - Auto anbinden, zuparken, abschleppen lassen: Es gibt viele Möglichkeiten, notorischen Falschparkrn auf dem eigenen Kundenparkplatz einen Denkzettel zu verpassen, wenn Zettel unter dem Scheibenwischer oder miteinander reden nicht helfen. Aber die meisten Methoden sind für Apothekeninhaber nicht empfehlenswert; sie könnten im Rechtsstreit enden. So können sich Apotheker wehren.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenwerbung

Berlin - Ein kleiner Fehler beim Druck eines Werbeflyers kann auch dem aufmerksamsten Apotheker durchrutschen. Aber die „Zeitung der Fidelis-Apotheke“ enthielt dann doch zu viele Fehler. Abgemahnt wurden der Preisvergleich, die Geschenkkarte und die Schriftgröße der Pflichttexte. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat die Berufung des Inhabers zurückgewiesen.
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APOTHEKENPRAXIS – Gastkommentar

Berlin - Die AOK vergibt aktuell die Zuschläge zu ihrer Zyto-Ausschreibung. In fünf Bundesländern gelten ab August exklusive Verträge. Die DAK Gesundheit und der BKK-Dienstleister GWQ haben erstmals bundesweite Verträge ausgeschrieben. Dr. Franz Stadler, Inhaber der Sempt-Apotheke in Erding, beobachtet die Entwicklung mit Sorge und richtet sich mit einem „Faktencheck mit Kommentar“ an seine Kollegen.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK Hessen

Berlin - Dr. Peter Homann bezeichnet sich selbst als „Neuling“ unter den Zyto-Apothekern. Der ehemalige Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands (HAV) hat bei der Ausschreibung der AOK zwei Losgebiete gewonnen. Über ein eigenes Sterillabor verfügt seine Alte Apotheke in Schlüchtern nicht. Für die Herstellung hat er einen Lohnhersteller beauftragt. Als Kapitulation will er seine Beteiligung aber nicht verstanden wissen.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK Hessen

Berlin - Die AOK hat die ersten Zuschläge in ihrer überregionalen Zytostatika-Ausschreibung vergeben: In Hessen übernehmen ab August 13 Apotheken die Versorgung von Krebspatienten. Allerdings ist die Zusammenarbeit mit Onkologen nicht überall exklusiv: In vier Losgebieten hat sich keine einzige Apotheke bei der AOK beworben. Unter den Gewinnern in den anderen 19 Losgebieten finden sich einige bekannte Namen.
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APOTHEKENPRAXIS – Rahmenvertrag

Berlin - Welche Erleichterung die neuen Retaxregeln im Apothekenalltag bringen, werden erst die kommenden Monate zeigen. Denn einige Formulierungen im neuen §3 des Rahmenvertrags sind naturgemäß Auslegungssache. Das erste Missverständnis gibt es aber schon beim Stichtag. Während man beim Deutschen Apothekerverband (DAV) davon ausgeht, dass die Absprache für alle nicht abgeschlossenen Beanstandungen gilt, fühlen sich die Kassen erst seit Juni an die neuen Regeln gebunden. Jetzt sieht es so aus, als müssten die Schiedsrichter des Verfahrens ein Machtwort sprechen.
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APOTHEKENPRAXIS – Rahmenvertrag

Berlin - Der neue Rahmenvertrag schließt viele unsinnige Retaxationen aufgrund minimaler Formfehler aus. Ein abschließender Katalog wurde zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband bewusst nicht vereinbart, da sich sowieso nicht jeder Einzelfall vorhersehen lässt. Damit bleibt jedoch Raum für Interpretationen – und die Apotheker trauen den Kassen aufgrund ihrer Erfahrungen in der Vergangenheit nicht. Aktuelles Sorgenkind: die Unterschrift des Arztes.
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APOTHEKENPRAXIS – Rohertrag

Berlin - Zu Jahresbeginn hat sich die wirtschaftliche Lage der Apotheken geringfügig verschlechtert. Ausschlaggebend sind dafür nach dem aktuellen Lagebericht der ABDA das geringe Umsatzwachstums und die sinkende Packungsmenge im ersten Quartal. Der Rohertrag einer durchschnittlichen Apotheke blieb „nahezu unverändert“. „Bezogen auf die Anteilswerte am Nettoumsatz (Handelsspanne) entspricht dies sogar einem Rückgang von 24,6 Prozent auf 24,4 Prozent“, so der Bericht von Claudia Korf, ABDA-Geschäftsführerin Wirtschaft, Soziales und Verträge.
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APOTHEKENPRAXIS – Qualitätsmangel

Stuttgart - Bei einer Charge der Hydrophoben Basiscreme DAC der Firma Pharmachem ist möglicherweise der pH-Wert zu hoch. Den Hinweis erhielt die AMK vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, dem im Rahmen eines Rezepturringversuchs Qualitätsmängel aufgefallen waren. Der Hersteller bietet an, die betroffen Charge aus den Apotheken zurückzunehmen.
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APOTHEKENPRAXIS – Falsch etikettiert

Stuttgart - Ein-Liter-Flaschen mit gereinigtem Wasser der Firma Hedinger sind möglicherweise falsch gekennzeichnet. Das meldet die Arzneimittelkommission. Statt „Gereinigtes Wasser Ph. Eur“ sind sie zum Teil mit „Glycerol 85% Ph. Eur.“ beschriftet. Der Umkarton, in dem die Flaschen in Gebinden à 15 Stück in die Apotheke geliefert werden, trägt das richtige Label.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage

Berlin - Der letzte Kunde ist raus, die Mitarbeiter im Feierabend. Für den Chef bleibt noch eins zu tun: Kasse machen. Und wenn es nach dem Finanzamt geht, bitte möglichst genau. In der Praxis handhaben es die Apotheker mit dem Zählen unterschiedlich genau, wie eine Umfrage von APOTHEKE ADHOC zeigt.
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APOTHEKENPRAXIS – Weihrauch-Kapseln

Berlin - Anders als industriell hergestellte Arzneimittel unterliegen Defekturen nicht der Zulassungspflicht. Diese Regelung sei mit EU-Recht vereinbar, stellte Generalanwalt Maciej Szpunar vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Schlussantrag fest. Demnach greift bei Defekturen nicht das Werbeverbot aus der EU-Vorschrift zu Humanarzneimitteln. Andere Richtlinien könnten der Werbung für Defekturen dennoch entgegenstehen.
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APOTHEKENPRAXIS – Personal

Berlin - Im Gespräch mit dem Chef können Apothekenangestellte in so manches Fettnäpfchen treten. Mitarbeiter sollten bei ihren Formulierungen daher etwas Fingerspitzengefühl beweisen: Die Chefs können bei kurzfristigen Krankmeldungen, plötzlichen Kündigungen und schrägen Ausreden leicht ungehalten werden.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekerhaus

Berlin - Die Brandenburger Landesapothekerkammer streitet derzeit nicht nur mit der ABDA. Auch im eigenen Land knirscht es seit geraumer Zeit mit dem Verband. Das liegt insbesondere an den unterschiedlichen Vorstellungen zum gemeinsamen Apothekerhaus in Potsdam. Nun will der Verband ausziehen.
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APOTHEKENPRAXIS – Fehlender §27a-Vermerk

Stuttgart - Arzneimittel wie Puregon oder Gonal werden häufig im Rahmen einer künstlichen Befruchtung auf Basis von § 27a SGB V verordnet. 50 Prozent des Preises müssen die Patienten dann in der Apotheke selber zahlen. Fehlt der ärztliche Hinweis auf § 27a, sorgt dies oft für Unsicherheiten bei der Abrechnung.
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APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKE ADHOC Umfrage

Berlin - Seit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen Apotheker besonders genau hinsehen, wenn der Arzt eine Rezeptur verschreibt. Jede Verordnung muss auf Plausibilität geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, das Ergebnis muss der Apotheker dokumentieren. Seitdem sind viele „Standard-Rezepturen“ verschwunden, doch bis heute müssen die Pharmazeuten offenbar regelmäßig korrigierend eingreifen, wie eine Umfrage von APOTHEKE ADHOC zeigt.
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APOTHEKENPRAXIS – Festbetragsanpassung

Berlin - Seit Freitag müssen Kassenpatienten bei deutlich mehr Arzneimitteln Zuzahlungen leisten. Weil die Kassen die Festbeträge für 13 Gruppen drastisch abgesenkt haben, können die Hersteller den 30-prozentigen Preisabstand nicht mehr halten, der für die Befreiung notwendig ist. Zahlreiche Schnelldreher sind betroffen. Auch Aufzahlungen sind bei einzelnen Präparaten möglich, die über Festbetrag liegen.
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APOTHEKENPRAXIS – Warenlieferung

Berlin - Eigentlich hat Apothekerin Petra Verhoeven nur gute Erfahrungen mit ihren Lieferanten gemacht. Die Fahrer seien stets freundlich und flink. Doch als am vergangenen Montag ein Ersatzfahrer die Ware in die Korallen Apotheke in Stralsund lieferte, war das eher eine unfreundliche Begegnung mit dem Paketdienst. Der Lieferant schmiss alles hin.
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APOTHEKENPRAXIS – Baden-Württemberg

Berlin - Der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg und die Umweltorganisation WWF gehen gegen die Plastiktüte vor. Am 1. Juli startet die gemeinsame „Aktion Tütenlos“, die Kunden dazu animieren soll, auf Plastiktüten zu verzichten.
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APOTHEKENPRAXIS – Festbetragsanpassung

Berlin - Ab morgen gibt es in den Apotheken wieder unschöne Debatten mit den Kunden. Für 5554 Arzneimittel werden über Nacht die Festbeträge angepasst; 61 Wirkstoffe und Kombinationen aus 13 Gruppen sind betroffen. Weil die Kassen die Schraube weiter angezogen haben, müssen die Versicherten bei zahlreichen Schnelldrehern zuzahlen. Sechs Beispiele.
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