• 12.02.2025 – Rechtsprechung zu Schwammschäden in Apotheken

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Gerichtsurteil könnte Versicherungsschutz für Apothekeneigentümer wesentlich erweitern

Rechtsprechung zu Schwammschäden in Apotheken

 

12. Febuar 2025

Der Bundesgerichtshof hat eine mögliche Wende in der Praxis der Wohngebäudeversicherungen eingeleitet, indem er den generellen Ausschluss von Schwammschäden infrage stellt. Diese Entscheidung könnte die Rechte von Immobilieneigentümern stärken und die Versicherungsbranche zu einer Überarbeitung ihrer Policen zwingen. Besonders betroffen sind Apotheker, die häufig Eigentümer der Immobilien sind, in denen ihre Apotheken betrieben werden. Der Fall, der nun zur weiteren Prüfung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen wurde, beleuchtet die Notwendigkeit einer fairen Risikoabdeckung und könnte präzedenzschaffend für zukünftige Versicherungsbedingungen sein.


In einer bahnbrechenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Praxis des Ausschlusses von Schwammschäden in Wohngebäudeversicherungen potenziell für unwirksam erklärt. Diese richtungsweisende Entscheidung, die am 13. November 2024 unter dem Aktenzeichen IV ZR 212/23 gefällt wurde, könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die Versicherungsbranche und die Immobilienbesitzer haben.

Die Verhandlung des Falles entstand aus der Klage einer Immobilienbesitzerin, deren Eigentum nach einem Leitungswasserschaden von Schwamm befallen wurde. Die Versicherung lehnte die Deckung ab, berief sich auf eine Klausel, die Schwammschäden generell ausschließt. Der BGH hat diese Entscheidung nun aufgehoben und zur weiteren Prüfung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen. Das Gericht muss nun feststellen, ob Schwammschäden eine typische und unvermeidliche Folge von Leitungswasserschäden sind, was die Ausschlussklausel unwirksam machen könnte.

Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, der die Notwendigkeit für eine transparentere und kundenfreundlichere Gestaltung von Versicherungspolicen hervorhebt. Immobilienbesitzer, insbesondere Apotheker, die häufig Eigentümer der Räumlichkeiten ihrer Betriebe sind, sollten die Entwicklungen genau beobachten und gegebenenfalls ihren Versicherungsschutz überprüfen und anpassen.

 

Kommentar: Ein Wendepunkt für Immobilieneigentümer und Versicherungspraxis

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte als Wendepunkt in der Geschichte der Wohngebäudeversicherungen in Deutschland betrachtet werden. Sie signalisiert eine Abkehr von den traditionellen Versicherungspraktiken, die oft dazu neigen, den Versicherungsnehmer zu benachteiligen, indem sie umfassenden Schutz vor realen Risiken ausschließen.

Für Apotheker, die als Immobilieneigentümer direkt von dieser Entscheidung betroffen sein könnten, bietet das Urteil eine Chance zur Neubewertung ihres Versicherungsschutzes. Viele Apotheken befinden sich in älteren Gebäuden, die besonders anfällig für Schwammschäden sein können. Ein umfassenderer Versicherungsschutz könnte daher nicht nur finanzielle Sicherheit bieten, sondern auch die Grundlage für den langfristigen Erfolg und die Nachhaltigkeit ihrer Geschäfte stärken.

Darüber hinaus setzt dieses Urteil einen neuen Standard für die Transparenz und Fairness von Versicherungsklauseln. Es zwingt die Versicherungen, ihre Policen zu überdenken und möglicherweise mehr im Sinne des Kunden zu gestalten, anstatt sich auf restriktive Klauseln zu verlassen, die wichtige Risiken ausschließen. Diese Entwicklung ist ein positiver Schritt für Verbraucherschutz und könnte langfristig zu einer vertrauensvolleren Beziehung zwischen Versicherern und Versicherten führen.

In Zeiten, in denen Verbraucherschutz und transparente Geschäftspraktiken immer wichtiger werden, zeigt dieses Urteil, dass auch die Gerichte bereit sind, eine Rolle in der Förderung dieser Werte zu spielen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung als Katalysator für weiterführende positive Veränderungen in der Versicherungsindustrie wirkt.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

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