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Basis-Information

Die private Rentenversicherung stellt gleichsam mit der Kapitallebensversicherung eine von vielen Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge dar. Es handelt sich während der Ansparphase um nichts anderes, als einen reinen Sparvertrag. Es ist also eine Lebensversicherung ohne wirklichen Versicherungsschutz, den auch Kranke abschließen können. Im Todesfall während der Ansparphase erhalten die Hinterbliebenen normalerweise nur die eingezahlten Beiträge zurück.

Üblicherweise wird die private Rentenversicherung in der Form einer Leibrente angeboten. Die Leibrente wird bis zum Lebensende des Versicherten bezahlt. Es ist möglich, Hinterbliebene einzuschließen. Es gibt zwei Arten der Leibrente:

  • laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente)
  • Zahlung eines Einmalbeitrags (sofort beginnende Leibrente)

Zu unterscheiden sind bei der privaten Rentenversicherung solche mit und ohne Kapitalwahlrecht. Bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit zum geplanten Rentenbeginnzeitpunkt zwischen einer Kapitalzahlung, vergleichbar der Ablaufleistung bei der Kapitallebensversicherung, oder einer monatlichen Rentenzahlung zu wählen.

Die private Rentenversicherung entfaltet ihre volle Leistungfähigkeit erst während der Rentenbezugszeit. Aus diesem Grund wir die Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag auch immer wichtiger. Spätestens aber zum Zeitpunkt des Rentenbeginns lohnt es sich im Regelfall, einen erheblichen Teil eines angesparten Geldbetrags, sei es aus der Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung oder Auflösung einer Wertpapieranlage, - vorausgesetzt es steht gut um die Gesundheit - per Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung zu investieren, um daraus eine lebenslängliche monatliche Privatrente zu erhalten. Gerade angesichts der Unsicherheit über die Entwicklung der Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bietet sich hier mit der privaten Rentenversicherung eine sinnvolle und zielführende Alternative an.

Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung bietet während der Rentenbezugsphase noch einen ganz besonderen Schutz, sie sichert nämlich das sog. Langlebigkeitsrisiko ab. D.h. Sie erhalten die private Rente in der garantierten Höhe in jedem Fall bis zu Ihrem Tode. An dieser Stelle ist die private Rentenversicherung allen sog. (Fonds-)Entsparplänen der Banken überlegen, da bei diesen zu einem bestimmten Zeitpunkt das Kapital immer aufgezehrt ist. In gewisser Weise schließen Sie mit der privaten Rentenversicherung also mit dem Lebensversicherer eine Wette auf ihren Todeszeitpunkt ab. Sollten Sie für sich persönlich also von einer sehr hohen -oder zumindest einer höheren als der durchschnittlichen- Lebenserwartung ausgehen, lohnt sich der Abschluß einer privaten Rentenversicherung im Hinblick auf die Auszahlungsphase auch unter Renditeaspekten.

Unter steuerlichen Aspekten ist die private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht aber auch über den Zeitpunkt der steuerlichen Veränderungen zum 31.12.1999 für die Zeit des Ansparens von großem Interesse, da dieses Produkt aus gutem Grund vom Gesetzgeber nicht in die geplanten steuerlichen Änderungen einbezogen worden ist. Konkret bedeutet dies, dass die während der Ansparphase aufgelaufenen Überschüsse nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen.

Die Rentenversicherung gehört zu den erfolgreichsten Altersvorsorgemodelle Deutschlands. In einer Zeit wo die gesetzliche Altersvorsorge zunehmend in Frage steht, für einige Bevölkerungsteile gar nicht mehr greift und für andere große Versorgungslücken offen lässt, stellt die Rentenversicherung einen wichtigen kaum ersetzbaren Baustein in der Altersvorsorge dar. Bei einer Rentenversicherung handelt es sich zunächst um ein Sparprodukt bei welchem der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge spart und im Gegenzug ab einem vorher festgelegten Zeitpunkt -z.B. mit 67 Jahren- eine monatliche Rentenzahlung erhält. Die Rentenzahlung erfolgt i.d.R. unbegrenzt.

In der Rentenversicherung gibt es verschiedene Konzeptionen. Die Basisrente - auch als Rüruprente bekannt - bietet dem Versicherungsnehmer in gewissen Grenzen zusätzliche steuerliche Vorteile. Im Gegenzug unterliegt der Vertrag jedoch strikten Regeln. So sind Vertragsänderungen während der Laufzeit nur eingeschränkt möglich. Insbesondere darf die Basisrente nicht zur Finanzierung oder Kreditabsicherung eingesetzt werden. Auch das sogenannte Kapitalwahlrecht, bei dem der Versicherungsnehmer das gesamte angesparte Kapital auf einmal herausnehmen darf, ist nicht möglich.
Der Versicherungsnehmer ist somit erheblich in seinen Möglichkeiten eingeschränkt. In allen anderen Rentenmodellen ist der Versicherungsnehmer völlig frei in seiner Gestaltung. Hier wird vor allem nach dem Anlagekonzept entschieden.

Die klassische Rentenversicherung ist das am häufigsten vertretene Modell. Sie investiert vornehmlich in festverzinsliche Wertpapiere mit einer Beimischung an Aktien von maximal 30%. Die klassische Rentenversicherung prognostiziert üblicherweise Wertentwicklungen von 4%-6%. Für den Fall, dass sich die Wertentwicklung nicht so darstellt wie erhofft, gibt es eine gesetzlich garantierte Mindestverzinsung von 1,75% (bis Ende 2011 2,25%). Die fondsgebundene Rentenversicherung wird seit Mitte der 90er Jahre im deutschen Markt angeboten. Sie investiert vornehmlich in Fonds, die der Versicherungsnehmer teils selbst wählen kann. Prognostiziert werden üblicherweise Wertentwicklungen zwischen 9 -10%. Allerdings bietet die fondsgebundene Variante keinerlei Garantien. Insofern sind kleinere Renditen möglich und selbst ein Verlust von Sparbeiträgen kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Um die fondsgebundene Rentenversicherung zu sichern, bieten einige Anbieter Sicherungen über die Hinterlegung von Garantiefonds an. Obwohl die Rentenversicherung dann auch weiterhin für Wertentwicklungen um die 9% prognostiziert, zeigt die Praxis hier jedoch bisher erheblich niedrigere Wertentwicklungen, die wiederum um 6% liegen.

Ein weiteres Modell stellt die sogenannte "britische" Rentenversicherung dar. Die britische Rentenversicherung unterliegt britischem Recht. Anders als die klassische deutschen Rentenversicherung sind die britischen Rentenversicherungen im Investment weitgehend frei, so dass diese häufig überwiegend im Aktienmarkt investieren. In unsicheren Börsenzeiten kann allerdings auch auf festverzinsliche Wertpapiere gewechselt werden.
Anders als bei deutschen Rentenversicherungsprodukte erfolgen Garantien nicht zum Laufzeitende, sondern werde während der Laufzeit festgelegt. Besonders im Falle von Familien stellt sich oft die Frage, was mit dem angesparten Kapital geschieht, wenn der Versicherungsnehmer kurz nach Rentenbeginn verstirbt. Hierfür besteht die Möglichkeit eine Rentengarantie zu vereinbaren. Die häufigsten Varianten sind 5 oder 10 Jahre. Im Falle des Versterbens ist somit sicher gestellt, dass auch im Falle des frühen Todes des Versicherungsnehmers die Rente für einen Gesamtzeitraum von 5 bzw. 10 Jahre -ggf. an die Erben- gezahlt wird.

Für die Entscheidung des Versicherungsnehmers sind vor allem 2 wichtige Punkte zu beachten:

  • Prognosen über mögliche Ablaufleistungen und Rentenhöhen sind zwar nach realistischen Masstäben berechnet, werden aber keinesfalls garantiert.
  • Vorzeitige Kündigungen führen oft zu erheblichen Einbußen, weil Verwaltungs- & Abschlussgebühren insbesondere in den Anfangsjahren Sparbeiträge ganz oder teilweise aufzerren können.

Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne
Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus, sofern dies erforderlich ist.

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