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Basis-Information

Unter Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.

Bei Berufsunfähigkeit kann man den zuletzt ausgeübten Beruf bzw. die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit.

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2001 die Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, und das der Höhe der Rentenleistung nach nur in Form der vollen/teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI.

Gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Als Eintritt des Leistungssfalles wird diesbezüglich im Allgemeinen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent angesehen. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag sind automatisch die Erwerbsunfähigkeit sowie die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit versichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Privathaftpflicht für jeden Berufstätigen die wichtigste Absicherung.
Im Schadensfall zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vorab vereinbarte Rente, sobald mindestens 50% der für den jeweils versicherten Beruf erforderlichen Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Tarifierung erfolgt im wesentlich anhand des aktuell ausgeübten Berufs. Für jeden versicherten Beruf wird exakt festgestellt welche Tätigkeiten mit ihm verbunden sind. Daraus folgt: Je exakter der Beruf bezeichnet und versichert wird, desto genauer stimmt das Anforderungsprofil mit dem der versicherten Person überein. Eine Leistung erfolgt bei einer sehr genauen Berufszuordnung somit u.U. bereits erheblich eher, als wenn die Berufsbezeichnung allgemein gehalten wurde.
Einer exakten Berufsbeschreibung ist somit eine ebenso hohe Bedeutung beizumessen, wie der Qualität der Versicherungsbedingungen.

Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten sollte die zu versichernde Rente sich am tatsächlichen Bedarf im Falle eines gesundheitsbedingten Einkommensausfalls bemessen. Insbesondere von zu niedrigen Renten -„erster Schritt in die richtige Richtung"- ist zu warnen, da der Staat private Berufsunfähigkeitsrenten im Falle von Sozialhilfe in voller Höhe anrechnet.
Renten die unterhalb der für den Sozialfall zu erwartenden Sozialleistungen liegen haben somit allenfalls für Familien einen Wert in denen das Einkommen eines weiteren Partners im Schadensfall somit entlastet würde. Für Alleinstehende hingegen ergäbe sich hingegen kein Nutzen. Als Faustformel kann man sagen, dass Berufsunfähigkeitsrenten 1.000 Euro monatlich für Alleinstehende grundsätzlich nicht unterschreiten sollten.

Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind vielfältig. Anders als es oft von Rating-Agenturen oder Testzeitschriften suggeriert wird, kommt es für die Wahl einer guten Versicherung weniger darauf an, möglichst viele „gute" Bedingungen anzuhäufen, sondern viel mehr darauf auf die Bedingungen zu achten, die für Ihre persönliche Lebensplanung- &-situation Bedeutung haben.

Insbesondere folgende Fragen sind durch die Bedingungen unterschiedlich geregelt und haben massgeblich Einfluss auf die Qualität des Versicherungsschutzes: Definition der versicherten Tätigkeit, Verweisung (Verzicht auf abstrakte Verweisung?), Leistungsbeginn (ab dem ersten Monat?), Geltungsbereich (weltweit?), Zahlung (auch rückwirkend?), versichererseitige Rücktrittsmöglichkeiten (Verzicht?), Nachversicherungsmöglichkeiten, Anerkenntnis (unbefristet?), Arztanordnung (möglich?), Meldefrist (erweitert?), Beitragszahlung während der Leistungsfallprüfung, Karenzzeit (ohne?), Rentenstaffelung, Dynamik, gefährliche Hobbys, Kriegsereignisse, Pflegefall, Berufswechsel.

Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unerschwinglich sein, bieten sich verschiedene Alternativen, die (nur) für diesen Fall geprüft werden können und müssen: Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundunfähigkeitenversicherung, Dread Disease - Versicherung, Unfallrentenversicherung.

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