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Sparte der technischen Versicherung. Sie ersetzt dem Betreiber oder Eigentümer betriebsfertiger Schwachstromanlagen entweder die für die Wiederherstellung oder Neubeschaffung seiner beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Anlagen aufzuwendenden Kosten, oder sie leistet Naturalersatz. Versichert sind Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse wie menschliches Versagen in Form von Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit, technisches Versagen in Form von Überspannung, Induktion oder Kurzschluß, Feuergefahren, aber auch politische Gefahren in Form von Vorsatz Dritter, Sabotage oder Vandalismus. Ausgeschlossen sind u. a. Schäden durch betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung sowie Vorsatz.
Die Elektronikversicherung versichert sämtliche Risiken der elektronischen Anlagen eines Betriebes. Dazu gehören Telefonanlagen, Computer, Drucker und Verarbeitungsmaschinen. Die Elektronikversicherung ist vor allem dann wichtig, wenn der Firmenbetrieb von Funktion und Verfügbarkeit der elektronischen Güter abhängig ist und die Anschaffungskosten der Anlagen so hoch sind, dass eine Neubeschaffung die Existenz oder Ertragslage der Firma ernsthaft bedrohen würden.
Die Elektronikversicherung gilt als Allgefahrendeckung und versichert neben den üblichen Risiken Feuer, Blitz, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl in der Regel auch einfachen Diebstahl, Vandalismus, Überspannungsschäden, Elementarschäden und sogar Bedienfehler.
Besonders wichtig ist es bei der Auswahl der richtigen Elektronikversicherung darauf zu achten, welche Elektronikgüter vom Versicherungsschutz erfasst werden. Während Büroelektronik wie Telefonanalgen und Computer fasst immer enthalten sind, ist Spezialtechnik wie Reprodruckmaschinen oder medizinisches Gerät (Röntgengerät, Ultraschall etc.) oft nur versichert, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Insbesondere bei sehr spezieller Elektronik kommt es aufs Detail an - etwa ob in medizinischem Gerät auch die sehr teuer und leicht zu beschädigenden Röhren, Ultraschallköpfe etc. vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.
In der Elektronikversicherung sind unter Umständen die Risiken von Mehrkosten, Datenträgern und Software nicht erfasst. Diese lassen sich jedoch oft einzeln in den Versicherungsschutz einschließen.
Mehrkosten entstehen beispielsweise, wenn ein Betriebsausfall nur abgewendet werden kann, weil die Reparatur oder Neubeschaffung längere Zeit in Anspruch nimmt, indem ein Ersatzgerät bereit gestellt wird.
Die Datenträgerversicherung innerhalb der Elektronikversicherung kommt in der Regel für den Schaden durch den Verlust von Daten auf. Allerdings ist hierfür eine Beschädigung eines Datenträgers Voraussetzung, ebenso wie ordentliche Sicherungsmechanismen. Beschädigungen durch Viren sind in der Regel ausgeschlossen.
Soll Datenverlust auch im Falle von Bedienungsfehler, Diebstahl oder Sabotage versichert sein, ist hierfür die Softwareversicherung innerhalb der Elektronikversicherung erforderlich.
Um eine Elektronikversicherung richtig einzusetzen und abzugrenzen, sollte diese unbedingt im Zusammenhang mit der Inventarversicherung und eventuell einer Betriebsausfallversicherung geprüft werden.
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