Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Allzu große Nachlässigkeit kann teuer werden. Das belegt eine aktuelle Gerichtsentscheidung, in der es um einen im Auto liegen gelassenen Autoschlüssel ging.
Ein Fahrzeughalter, der es vergisst, sein vor seinem Haus abgestelltes Auto abzuschließen und auch noch den Schlüssel sowie den Fahrzeugschein im Wagen liegen lässt, hat im Falle einer Entwendung des Fahrzeugs keinen Anspruch auf eine Entschädigung durch seine Teilkaskoversicherung. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az.: 10 U 1243/08).
Ein Mann hatte seinen Pkw an einem Nachmittag auf einer öffentlichen Straße in unmittelbarer Nähe seines Hauses geparkt. Nach eigenen Angaben vergaß er, das Fahrzeug abzuschließen. In einem Anflug von Gedankenlosigkeit ließ er auch den Fahrzeugschein sowie den Fahrzeugschlüssel im Auto, wenn auch von außen nicht sichtbar.
Kurz darauf begab sich der Mann auf einen Spaziergang. Als er nach Hause zurückkehrte, bemerkte er zwei Männer, die um sein Fahrzeug herumgingen, ohne dabei jedoch ein besonders auffälliges Verhalten an den Tag zu legen.
Doch anstatt nach seinem Pkw zu schauen und zu kontrollieren, ob das Fahrzeug abgeschlossen war, begab sich der Mann in seine Wohnung. Am nächsten Morgen bemerkte er, dass sein Auto gestohlen worden war.
Unter Hinweis darauf, dass der Versicherte den Diebstahl grob fahrlässig verursacht habe, lehnte es sein Teilkaskoversicherer ab, sich näher mit der Sache zu befassen. Den Einwand des Klägers, dass das Auto während der Nacht auch dann gestohlen worden wäre, wenn es verschlossen gewesen wäre und Schlüssel und Fahrzeugpapiere nicht im Fahrzeug gelegen hätten, ließ der Versicherer nicht gelten.
Zu Recht, meinten die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts. Sie wiesen die Klage des Versicherten als unbegründet zurück.
Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit setzt nach Ansicht des Gerichts voraus, dass ein Versicherungsnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Verhalten dazu geeignet war, einen Versicherungsfall herbeizuführen.
Das heißt, dass der Versicherungsnehmer im konkreten Fall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände seine Pflicht zum sorgsamen Umgang mit der versicherten Sache objektiv besonders schwerwiegend und auch subjektiv unentschuldbar verletzt hat.
In subjektiver Hinsicht ist dies anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss. Es muss sich folglich um ein Fehlverhalten handeln, dass ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist, so das Gericht.
Nach Überzeugung der Richter hat sich der Kläger aber genau so verhalten. Denn spätestens zu dem Zeitpunkt, als er die beiden Männer bemerkte, die um sein Fahrzeug herumgingen, hätte er kontrollieren müssen, ob er das Auto abgeschlossen hat. Denn bei einer In-Augenscheinnahme eines Fahrzeuges durch fremde Personen kann nie ausgeschlossen werden, dass das in Diebstahlabsicht erfolgt.
Die Annahme des Klägers, dass sein Auto einige Stunden später auch dann gestohlen worden wäre, wenn er es verschlossen hätte, bezeichneten die Richter als lebensfremd. (verpd)
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de