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Versichern & Vorsorgen

Rentenversicherung und Altersvorsorge


Selten war eine solide Altersvorsorge so wichtig wie heute. Die gesetzliche Rentenversicherung ist für jüngere Arbeitnehmer heute nicht mehr verlässlich genug, um den Lebensstandard im Alter abzusichern. Doch unzählige Konzepte, Angebote und Versicherungen zur Rente und Altersvorsorge konkurrieren auf dem Markt - und der Durchblick fällt selbst Experten schwer.

Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherung - was ist wann richtig und für wen geeignet. Wie sieht die steuerliche Behandlung von Renten im Alter aus? Ist eine private Rentenversicherung, eine privater Sparplan für die Altersvorsorge oder doch eine Lebensversicherung die geeignete Wahl für Sie?

Viele Themen rund um Finanzen und Finanzierungen erfordern einen hohen Beratungsbedarf. Doch während im Thema Onlinekredite das Ganze trotz vieler verschiedener Begriffe und Angebote dennoch überschaubar einfach bleiben kann, sind viele Angestellte / Arbeitnehmer aber auch Selbständige verunsichert.

Was müssen Sie bei private Rentenversicherungen beachten? Was ist das besondere an einer Fondsgebundenen Rentenversicherung? Hier finden Sie umfangreiche Erläuterungen zum Thema Rentenversicherung und Altersvorsorge.

Die private Rentenversicherung

Dass wir nicht auf eine komplette Versorgung über die gesetzliche Rentenversicherung bauen können, das ist mittlerweile einem Großteil der Bevölkerung bewusst geworden. Dennoch bedarf es noch immer fundierter Informationen um eine ertragbringende private Rentenversicherung abzuschließen. Es gibt viele Anbieter und im Dschungel der Vorsorgeangebote ist es für den Endverbraucher nicht immer einfach, aus diesen Möglichkeiten die für ihn individuell beste herauszufinden. Dabei bietet die private Rentenversicherung zum einen die Möglichkeit, ein individuell abgestimmtes Angebot in Anspruch zu nehmen, zum anderen bietet der Staat attraktive Förderungen um die Bürger zum Abschluss einer privaten Rentenversicherung zu motivieren.

Durch die Förderungen der Riester Rente können die Versicherungsnehmer - besonders Familien mit Kindern - enorme Zulagen in Anspruch nehmen. Dabei will die Riester-Rente lediglich die entstandene Rentenlücke schließen und stellt noch keine ausreichende private Versorgung dar.

Auch die Basisrente oder Rürup-Rente bietet ausgezeichnete Möglichkeiten und ist insbesondere für Selbstständige und Besserverdienende interessant. Als Steuersparmodell sollten gerade Selbstständige nicht auf diese Möglichkeit verzichten. Dass sowohl Riester als auch Rürup bzgl. Hartz IV und insolvenzgeschützt sind, sollte als weiterer nicht zu verachtender Vorteil durchaus wahrgenommen werden.

Die Private Vorsorge kann auf verschiedene Weise vorgenommen werden, obschon vor allem Fondgebundene Rentenversicherungen besondere Beachtung erhalten sollten. Ein gutes und aktives Fondmanagement mit einem speziellen Ablaufmanagement kann dabei vor bösen Überraschungen schützen. Informationen zu dieser Form der Privatrente sind insbesondere von unabhängigen Beratern einzuholen.

Und auch wenn private Vorsorge & Altersvorsorge zum großen Teil ein Finanzproblem und weniger ein Versicherungsproblem ist, sollte doch auf eine Absicherung durch einen privaten Rentenversicherer Wert gelegt werden. Je nach Lebens- und Arbeitssituation bieten die Versicherer mit ihrer langjährigen Erfahrung ein höheres Maß an Qualität und Verlässlichkeit. Darum ist einer private Rentenversicherung in jedem Fall eine bevorzugte Stellung einzuräumen.

Die fondsgebundene Rentenversicherung

Zur Anlage von Geld für die Altersvorsorge stehen zwei verschiedene Möglichkeiten der Rentenversicherung zur Verfügung. Dies sind zum einen die verzinsliche Rentenversicherung und zum anderen die fondsgebundenen Rentenversicherung.

Bei der verzinslichen Anlage erhält der Kunde einen vorher fest vereinbarten Zinssatz, dieser liegt derzeit bei 2,25% p.a.
Die Gelder der fondsgebundenen Rentenversicherung werden in Investmentfonds angelegt. Investmentfonds bieten den Kunden höhere Erträge, auf der anderen Seite muss jedoch auch ein höheres Risiko kalkuliert werden. Daher eignen sich fondsgebundene Rentenversicherungen in erster Linie für junge Menschen, die Kursschwankungen über einen längeren Zeitraum ausgleichen können.

Viele Versicherungsunternehmen haben für die fondsgebundene Rentenversicherung verschiedene Investmentfonds zur Auswahl. Je nach Risikobereitschaft können die Kunden in reine Aktienfonds oder aber in Mischfonds investieren. Menschen, die nur wenig Risiko eingehen wollen, können so in Mischfonds investieren, die nur einen geringen Anteil Aktien aufweisen. Während der Laufzeit ist es bei vielen Gesellschaften auch möglich, die Fonds zu tauschen. So können zu Beginn der Rentenversicherung reine Aktienfonds gewählt werden. Je näher der Ablauf rückt, desto sicherer sollte die Anlage jedoch gestaltet werden.

Bis vor einiger Zeit wurden keine Beträge für die Versicherung garantiert. Mittlerweile gibt es aber auch Versicherungsgesellschaften, die eine Ablaufleistung auch für fondsgebundene Rentenversicherungen garantieren.

Der Ablauf dieser Versicherung kann individuell vereinbart werden. In der Regel wird ein Ablauf zum 60. oder 65. Lebensjahr abgeschlossen.

Ein großer Vorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Flexibilität. Sind normale Rentenversicherungen während der Laufzeit nur schwer verfügbar, können bei fondsgebundenen Rentenversicherungen auch Auszahlungen beantragt werden.

Die fondsgebundene Rentenversicherung kann auch als Riester-Versicherung abgeschlossen werden. Die Riester-Rente ist eine geförderte Rentenversicherung, die neben der Rendite auch Förderung vom Staat verspricht. Diese Förderung wird gezahlt, wenn mindestens 3% des Bruttolohnes in die Versicherung eingezahlt werden. Jeder Versicherungsnehmer erhält EUR 114,00 pro Jahr, für jedes Kind wird nochmals EUR 138,00 gezahlt.

Diese Riester-Rente ist ebenfalls eine fondsgebundene Rentenversicherung, die ebenfalls hohe Renditen verspricht. Die Ausgaben hierfür können als Sonderausgaben bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die in einem beruflichen, unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis stehen, versicherungspflichtig. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet einen lebenslangen Schutz gegen alle Risiken, wie Erwerbsminderung, Alter und den Tod. Lediglich Beamte sind aufgrund ihres besonderen Status von der Versicherungspflicht befreit. Einige Gruppen selbstständiger Personen wie beispielsweise Handwerksmeister und Lehrer oder Hebammen sowie Künstler und Publizisten sind auf Antrag ebenfalls pflichtversichert. Zu dem pflichtversicherten Personenkreis gehören auch Auszubildende, Behinderte, Bezieher von Entgeltersatzleistungen, wie Arbeitslose oder Umschüler und Mütter oder Väter, die sich im Erziehungsjahr befinden.

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip, sie finanziert sich im Wesentlichen durch die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber. Dabei gilt in der Rentenversicherung der Generationenvertrag. Das heißt, mit den laufenden Beiträgen der Versicherten werden die laufenden Rentenzahlungen vorgenommen. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung liegt zurzeit bei 19,9 % und orientiert sich am beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die immer wieder neu festgelegt wird.

Über die Rentenanpassungen, die in letzter Zeit aufgrund stagnierender Löhne und Gehälter meist ausgefallen sind, nehmen die Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teil.
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Höhe der gezahlten Beiträge, durch die Entgeltpunkte wird jährlich von den Versicherten ein bestimmter Rentenanspruch erworben. Damit soll gesichert werden, dass das relative Einkommen auch im Alter beibehalten wird, wer also gut verdient erhält später eine höhere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als beispielsweise Geringverdiener.

Aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland zeichnet sich ab, dass immer weniger Beitragszahlern immer mehr Rentenempfänger gegenüberstehen. Das bedeutet, dass immer geringere Einnahmen höhere Ausgaben erfordern. Die gesetzliche Rentenversicherung ist trotz einiger Reformen, wie beispielsweise der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters, weiter reformbedürftig.
Allein mit der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich der erreichte Lebensstandard nicht erhalten, deshalb sollte jeder zusätzlich private Altersvorsorge betreiben.

Grundlagenwissen zur Riesterrente

Die Riester Rente ist eine neuere Form der privaten Altersvorsorge. Der Abschluss von Verträgen zur Riester Rente ist nur bestimmten Personengruppen gestattet. Wer nicht zum Abschluss der Riester Renten Verträge berechtigt ist, kann unter Umständen im Rahmen der Rürup Rente Steuervorteile nutzen. Mit einer Riester Rente lässt sich die persönliche Versorgungslücke, die mit dem Eintritt in die Rente entsteht, schließen.

Für die Riester Rente werden während des Arbeitslebens Beiträge in bestimmte sogenannte riesterfähige Produkte eingezahlt und zusätzlich erhält der Sparer staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Riester Produkte sind von den staatlichen Behörden zertifiziert. Die Produkte, die im Rahmen der Riesterförderung angeboten werden garantieren dem Sparer eine bestimmte Mindestverzinsung und unterliegen der staatlichen Förderung. Aus diesem Grund liegt die Rendite oft über der von anderen Sparformen.

Auf die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose einen Anspruch. Die Riester Förderung kann für die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch genommen werden.

Wird die Riesterrente fällig, dann erhält der Versicherte entweder eine lebenslange Rente, das heißt im Todesfall verfällt eventuell eingezahltes Vermögen oder es wird je nach Vertragsabschluss eine Rente über eine fest vereinbarte Zeit gezahlt. Dann werden die Leistungen auch an die Erben weiter gezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, Verträge abzuschließen, die auch eine Leistungen im Todesfall des Versicherten vorsehen.
In der Regel beginnen die Rentenzahlungen mit dem Eintritt des Versicherten in das Rentenalter, also dem 65. Lebensjahr.

Verstirbt ein Riester Versicherter vor dem Rentenbeginn, können unter bestimmten Bedingungen auch die Vermögensbeträge vererbt werden.

Die im Rahmen der Riesterrente angesparten Vermögensbeträge haben einen weiteren Vorteil, da sie ausschließlich der Altersvorsorge dienen, sind sie zugriffssicher, dass heißt, gerät ein Riester Sparer in finanzielle Not und muss staatliche Unterstützung beantragen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, dann wird das nicht auf das verwertbare Vermögen angerechnet.

Private Altersvorsorge über das Modell Rürup Rente

Die Rürup Rente ist eine vom Staat geförderte Altersvorsorge für Selbständige. 2005 wurde sie unter Federführung des deutschen Wirtschafts- und Sozialökonomen Bert Rürup als Basisrente zur Deckung der individuellen Rentenlücke eingeführt. Sie ist für alle diejenigen gedacht, die nicht in den Genuss von Riester-Förderung, betrieblicher Altersvorsorge oder der Förderung von vermögenswirksamen Leistungen kommen, weil sie nicht angestellt beschäftigt sind.

Die Rürup Rente ist nicht umlagefinanziert, wie die klassische Rente, sondern kapitalgedeckt. Staatliche Förderung im Falle von Rürup bedeutet konkret, dass Einzahlungen in der Ansparphase jährlich steuerlich begünstigt werden, und zwar jedes Jahr um zwei Prozentpunkte mehr; angefangen bei 64 Prozent im Jahr 2007 und 100 Prozent im Jahr 2025.

Die Sonderausgaben können 2007 steuerlich bis zu einem Betrag von 12.800 € für Alleinstehende geltend gemacht werden. Dieser Betrag ist bei Ehepaaren doppelt so hoch. Durch die staatlichen Vergünstigungen sind dabei höhere Renditen zu erwarten als bei einer klassischen privaten Rentenversicherung.

Eine weitere Besonderheit der Rürup Rente im Gegensatz zu anderen privaten Vorsorgearten ist, dass sie im Fall von Arbeitslosigkeit vor dem Zugriff des Staates geschützt bleibt. Rürup-Verträge gibt es in Form von klassischen Rentenversicherungen mit festgelegten Zinsen und Überschussbeteiligung oder für risikofreudigere Anleger in der fondgebundenen Variante. Auch Banken und Investmentgesellschaften dürfen seit diesem Jahr entsprechende Verträge in Form von Bankspar- oder Fondssparplänen anbieten.

Allerdings gibt es bei diesem Rentenkonzept einige Nachteile. Im Todesfall kommen die eingezahlten Beiträge der Versichertengemeinschaft zugute und nicht den Erben. Deshalb sind zusätzliche Versicherungen wie eine Risikoversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und geeigneter Hinterbliebenenschutz notwenig. Für diese Leistungen müssen allerdings spürbare Einschnitte des Rentenanspruchs in Kauf genommen werden.

Immerhin können die Zusatzversicherungen dann wiederum steuerlich geltend gemacht werden. Auch hinsichtlich einer Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn sind die Verträge unflexibel, denn dies ist nicht möglich. Auszahlungen erfolgen in Form einer lebenslangen Rente, die versteuert werden muss.

Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Altersvorsorge aus der Rentenversicherung gewinnt die betriebliche Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung für alle Arbeitnehmer. Es ist jetzt mittlerweile in das Bewusstsein der Menschen gedrungen, dass die gesetzliche Rente allein für die Erhaltung eines gewissen Lebensstandard im Alter nicht ausreicht.

Deshalb gehört die betriebliche Altersversorgung zum zweiten Standbein im Rahmen der Altersvorsorge. Mit der betrieblichen Altersvorsorge sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses bestimmte Versorgungsleistungen bei Alter, eventueller Erwerbsunfähigkeit oder Tod zu. Dabei kann die betriebliche Altersversorgung finanziell durchaus auch vom Arbeitnehmer über eine Direktversicherung im Zusammenhang mit einer Gehaltsumwandlung getragen werden. Beide Parteien vereinbaren einen Gehaltsverzicht und dafür erteilt der Arbeitgeber dann die entsprechende Versorgungszusage. Von der jeweiligen Gestaltung der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es abhängig, ob nur eine Beitragszusage oder eine Zusage mit Mindestleistung besteht.

In Deutschland gibt es verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung, die vom Gesetzgeber zugelassen sind. Das sind die Direktversicherung, die Pensionszusage, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Ziel dabei ist, dass jedem Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge zugänglich gemacht wird. Allerdings müssen die Arbeitnehmer diese dann auch selbst finanzieren. Durch die bestimmten Neuregelungen im sogenannten "Altersvermögensgesetz" soll die betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden. Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Beschäftigten, wenn er dieses wünscht, die Möglichkeit zu geben, über seine Firma für die Rente private Vorsorge zu betreiben.

In Deutschland werden die Beiträge für die private Altersvorsorge durch staatliche Zulagen, beispielsweise für Kinder und durch Steuervergünstigungen gefördert. Außerdem sind die Beiträge noch bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei. Auch die Vorsorge über die Riester Rente kann für die betriebliche Altersversorgung in Anspruch genommen werden, wenn das Gehalt umgewandelt wird und das ausgewählte Produkt riesterfähig ist.



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