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Steuer & Recht | Unfallversicherung

Die Unfallversicherung in der Sozialversicherung


Die Unfallversicherung gehört in Deutschland zu den verpflichtenden Sozialversicherungen. Sie schützt den Versicherten vor dem Ausfall seiner Erwerbsfähigkeit, die durch einen Unfall entstehen kann. Darüber hinaus erfüllt sie im Falle eines Arbeitsunfalls die Aufgaben der Krankenversicherung und übernimmt sämtliche Kosten, die für die Wiederherstellung der Arbeitskraft des Versicherten notwendig sind.

Die Ursprünge der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland gehen zurück bis in das 19. Jahrhundert. Im Jahre 1884 wurde der Vorläufer der heutigen bekannten Unfallversicherung unter der Regierung von Otto von Bismarck ins Leben gerufen. Diese, wie auch alle anderen Sozialversicherungen sollten den Einzelnen vor finanzieller Not aufgrund des Ausfalls seiner Erwerbsfähigkeit schützen.

Im Groben sollte die Unfallversicherung ein Eckpfeiler des neu gegründeten Sozialstaates darstellen. Die Idee dieser Versicherung ist identisch wie bei allen anderen Versicherungen. Der Versicherungsnehmer zahlt einen festen monatlichen Betrag in die Unfallversicherung ein, der sich stets nach der Höhe seines Einkommens bemisst. Im Bedarfsfall erhält er die ihm vertraglich zugesicherten Leistungen. Im Falle der gesetzlichen Unfallversicherung trägt im Übrigen der Arbeitgeber die volle Höhe der monatlichen Beiträge. Dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zu den anderen Sozialversicherungszeigen, bei denen der Arbeitnehmer die Beiträge zu tragen hat.

Bereits zu Beginn der Unfallversicherung gab es beispielsweise eine medizinische Behandlung im Bedarfsfall als verpflichtende Leistung der Unfallversicherung. Darüber hinaus zudem Unfallrenten ab einem gewissen Verdienstausfall. Diese bemaß sich nach dem jeweiligen Verdienst des Versicherten.

Die Grundidee dieses Versicherungszweiges hat sich bis heute natürlich nicht geändert. Die gesetzliche Unfallversicherung nimmt jedoch stets Rücksicht auf die spezifischen Entwicklungen der einzelnen Berufszweige.

Als eine besondere Unterform der Unfallversicherung ist die private Unfallversicherung zu nennen. Diese kann vom Einzelnen zusätzlich abgeschlossen werden und fällt unter die freiwilligen Versicherungen. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Leistungen des Versicherungspaketes selbst mitzubestimmen. Ein Beispiel für optionale Angebote bei der privaten Unfallversicherung ist etwa die Beitragsrückzahlung ab einem bestimmten Lebensalter. Weitere zusätzliche Leistungen der privaten Unfallversicherung sind unter anderem die (teilweise) Übernahme bei kosmetischen Operationen, Bergungskosten und ein Unfalltodesschutz. (vz)



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