• Rechtsschutzversicherung - Privater Rechtsschutz

    Versichern & Vorsorgen | Heutzutage von seinem Recht Gebrauch zu machen oder machen zu können, ist nicht mehr selbstverständlich. Die Kosten, die entstehen können, sin ...

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Versichern & Vorsorgen | Rechtsschutzversicherung

Privater Rechtsschutz


Heutzutage von seinem Recht Gebrauch zu machen oder machen zu können, ist nicht mehr selbstverständlich. Die Kosten, die entstehen können, sind oftmals sehr hoch. Mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, werden alle Bereiche im Leben abgedeckt. Dies können beispielsweise Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder Streitigkeiten bei einem Unfall. Auch Ärger mit dem Arbeitgeber kann mit der Privatrechtsschutz-Versicherung abgedeckt werden. Bei einem Schadens-/ berechtigten Streitfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Die Summe liegt hierbei bis zu der Vertragssumme, die vorher vereinbart wurde. Diese Summe sollte bei einer guten Rechtsschutzversicherung bei einer Million Euro liegen.

Was die private Rechtsschutzversicherung leisten sollte

In jedem Fall sollte die Privatrechtsschutz anfallende Anwaltsgebühren, Honorare für Gutachter oder Sachverständige, Gerichtskosten und Zeugengelder gewährleisten. Darüber hinaus sollten im günstigsten Fall die Anwaltskosten im Ausland und die Strafkautionen im Ausland abgesichert sein. Die Rechtsschutzversicherung sollte aber nicht nur zahlen, sondern auch beratend zur Seite stehen. Dies sollte am besten mit einem Anwalt geschehen, bevor es zur gerichtlichen Verhandlung kommt. Eine weitere wichtige Option sollte sein, dass auch Familienangehörige von der Rechtsschutzversicherung profitieren. Der Versicherungsnehmer hat im Regelfall die freie Wahl, welchen Anwalt er nimmt. Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es eine dreimonatige Wartezeit, die nur entfällt, wenn es zu unvorhersehbaren Schadensersatzforderungen oder Streitigkeiten kommt.

Was die Privatrechtsschutzversicherung nicht leistet

Die Rechtsschutzversicherung tritt in der Regel nicht ein für Bußgelder und vorsätzlich getätigte Rechtsverstöße. Darüber hinaus hat man häufig keinen Anspruch bei Auseinandersetzungen bezüglich einer Erbschaft, bei Scheidungen oder bei Streitigkeiten während des Baus eines Hauses.



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