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Wissen & Tipps
Für Schäden durch Silvesterböller an Auto und Wohnung kommt normalerweise die Versicherung auf. Nur bei vorsätzlich verursachten Beschädigungen kann der Verursacher zur Kasse gebeten werden. Pro Jahr kommen die Versicherungen in Deutschland während der Silvesterzeit für Schäden im Wert von rund 32 Millionen Euro auf. Worauf Verbraucher achten müssen - einige Fragen und Antworten.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) rät, ein Silvestermalheur innerhalb einer Woche der eigenen Versicherung zu melden, damit diese den Schaden schnell ersetzen kann. Von der eigenen Versicherung bekomme man meist sehr schnell Geld - nämlich den Wiederbeschaffungswert. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss nur den Zeitwert einer beschädigten Sache zahlen. Wenn man den Verursacher nicht kennt, sollte man einen Schaden bei der Polizei anzeigen.
Wer zahlt für welche Schäden?
Sind Autos in Brand geraten, zahlt die Teilkasko-Versicherung. Es gibt dafür keine Rabattrückstufung. Für Schäden in der Wohnung ist die Hausratversicherung zuständig. Die für das Haus bestehende Feuerversicherung übernimmt die Reparaturen am Gebäude. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt, erhält die Behandlungskosten von der Krankenversicherung zurück. Für Silvesterunfälle, durch die man dauerhaft dienst- oder berufsunfähig wird, kommt die private Unfallversicherung auf.
Wann muss man selbst den Schaden bezahlen?
Verletzungen und bleibende körperliche Schäden von anderen können für den Verursacher teuer werden. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen können versuchen, sich Behandlungskosten und Rentenzahlungen von ihm zurückzuholen. Auch Feuerversicherungen wollen oft Zahlungen bis zu 300.000 Euro zurückhaben, wenn der Täter bekannt ist. Wenn dieser den Schaden mit Absicht verursacht oder nicht erlaubte, explosive Stoffe benutzt hat, darf seine Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern.
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