• Hausrat oder Spezialpolice - Das Fahrrad richtig versichern

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Versichern & Vorsorgen | Hausrat oder Spezialpolice

Das Fahrrad richtig versichern


Mehr als 350.000 Fahrräder werden jedes Jahr in Deutschland gestohlen. Die Aufklärungsquote ist nach Angaben des Bundeskriminalamts sehr gering. Umso mehr sollten passionierte Radler für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Meist ist auf Wunsch ein bestimmter Wert in der Hausratversicherung abgedeckt. Die bestimmt allerdings auch die Bedingungen, unter denen sie leistet. Spezialversicherungen rechnen sich laut Experten meist nur für besonders teure Räder.

Bei einer Hausratversicherung entfällt in der Regel ein Prozent der Versicherungssumme auf das Fahrrad. Viele Versicherer bieten inzwischen aber die Möglichkeit an, gegen Aufpreis auch höherwertige Fahrräder zu versichern. So ist beispielsweise bei den Direktversicherern Huk24 bis zu vier Prozent der Versicherungssumme möglich, Cosmos Direkt versichert unabhängig von der Hausratversicherungssumme Fahrräder bis 1000 Euro im Comfort-Tarif.

Lohnen könne sich ein solcher Vertragsabschluss vor allem für Familien, die mehrere Fahrräder haben, sagt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Dabei sei auch egal, ob zum Beispiel eines der Kinder im Laufe der Zeit von einem Laufrad auf ein größeres Rad umsteigt. Der Nachteil: Wenn alle Räder zugleich gestohlen werden, gibt es insgesamt die vereinbarte Versicherungssumme.

Spezialversicherung für teure Räder

Besonders hochpreisige Fahrräder sind dann eher ein Fall für die Spezialversicherung sein. "Wenn das Rad 3000 bis 4000 Euro kostet, komme ich mit der Hausratversicherung nicht hin", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn ein durchschnittlicher Hausratswert liegt zwischen 40.000 und 60.000 Euro - selbst bei vier Prozent der Versicherungssumme wären also nicht mehr als 1600 und 2400 Euro versichert.

Weidenbach warnt vor Spezialversicherungen mit einer Abstufung der Entschädigung. Es sei allerdings meistens so, dass die Versicherer nicht den Neuwert des Rades zahlten - die Summe sei häufig abhängig vom Alter des Rades. "Je länger ich das Fahrrad habe, umso mehr wird diese Versicherung also allein zum Kostenfaktor." Und meist gebe es auch bei den Spezialpolicen Obergrenzen für die Entschädigungssumme - oft bei 3000 Euro, sagt Weidenbach. Vorsicht sei außerdem bei den anderen, vermeintlich kleinen Kriterien und Vorschriften angebracht.

Einschränkungen im Schadensfall

So gebe es Versicherer, die vorschreiben, mit welcher Art Schloss das Fahrrad abgeschlossen werden muss. Solche Vorgaben machen zum Teil aber auch die Hausratversicherer: "Hausratversicherungen beinhalten häufig eine sogenannte Nachtklausel", sagt Weidenbach. Zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens ist das Fahrrad nicht versichert, wenn es nicht in einem Fahrradkeller, der Wohnung oder der Garage steht. "Wenn man sein Fahrrad nachts vor dem Haus stehen lassen möchte, ist das nicht das Richtige." Ebenso wenig leistet der Versicherer, wenn das Rad nach 22.00 Uhr noch in Gebrauch ist und vor der Kneipe gestohlen wird.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es mittlerweile allerdings auch Versicherungen, die diese Klausel nicht mehr enthalten. "Gerade in größeren Städten gibt es oft keine Fahrradkeller. Aber man kann den Leuten ja nicht zumuten, das Fahrrad in den vierten Stock zu schleppen", sagt Referent Stephan Schweda.

Ein weiterer Unterschied zwischen den Policen: Die Spezialversicherungen helfen auch dann, wenn das Rad beschädigt wird oder Materialfehler hat, sagt Weidenbach. Und wie bei der Kfz-Versicherung könne auch bei Rädern eine Panne durch einen Schutzbrief abgesichert werden, so der GDV. Nach einer Panne oder einem Unfall werden dann die Transportkosten für das Fahrrad bis zur nächsten Werkstatt und die Kosten für ein Mietrad gezahlt. Das könne sich etwa für all jene lohnen, die mit ihrem Fahrrad in den Urlaub radeln.

Bei Diebstahl sofort Anzeige erstatten

Ist das Rad weg, sollten Bestohlene sofort zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Nur dann leistet auch die Versicherung. Außerdem sollte der Besitzer noch alle mitgelieferten Fahrradschlüssel besitzen. Einige Versicherer fordern das als Nachweis dafür, dass das Fahrrad auch wirklich abgeschlossen war. Ein aufgehobener Kaufbeleg hilft dabei, mit dem Versicherer schnell über den Wert des Fahrrads einig zu werden. Auch ein Foto und der Fahrradpass helfen.



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