• Der Bußgeldkatalog „Fahrrad“ - Das sollten Sie wissen!

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Wissen & Tipps

Der Bußgeldkatalog „Fahrrad“ - Das sollten Sie wissen!


Um die Verkehrssicherheit in Deutschland zu regeln und Unfälle zu vermeiden, gelten verschiedene Regelungen und Vorschriften, wie z.B. die Straßenverkehrsordnung (StVO). An diese muss sich jeder Verkehrsteilnehmer halten, andernfalls werden hohe Sanktionen und Bußgelder fällig. Gleiches gilt auch für Radfahrer. Worauf diese achten sollten und welche Strafen der Bußgeldkatalog vorsieht, klärt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik auf seinem kostenlosen Ratgeberportal
www.bussgeldkataloge.eu.

Radfahrer

Da das Fahrrad nicht nur als ein sehr umweltfreundliches sondern auch als kostengünstiges Verkehrsmittel gilt, wird es immer häufiger auch in Großstädten genutzt. Doch gerade dort lauern für Radfahrer zwischen den Autos und öffentlichen Verkehrsmitteln viele Gefahren. Daher sollten diese ebenso wie Autofahrer mit den Regelungen des Verkehrsrechts und vor allem der StVO vertraut sein. Zudem gelten auch für Radfahrer die üblichen Sanktionen des Bußgeldkataloges, so dass bei schwerwiegenden Vergehen Punkte in Flensburg sowie Bußgelder anfallen können.

Um die eigene Sicherheit zu gewährleisten sollten Radfahrer einen Helm tragen. Jedoch besteht in Deutschland keine Helmpflicht, so dass für das Fahren ohne Kopfschutz keine Strafen anfallen können. Vielmehr sollte die Entscheidung aus Sorge um die eigene Gesundheit und aus medizinischen Gründen getätigt werden.

Anders sieht es mit dem Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss aus. Ebenso wie beim Autofahren fordern Alkohol und Drogen auch unter den Fahrradfahrern viele Todesopfer. Grund dafür ist die stark eingeschränkte Reaktionsfähigkeit des Betroffenen. Daher hat das betrunkene Radfahren laut Bußgeldkatalog „Fahrrad“ schwere Konsequenzen, welche über Bußgelder bis hin zu Punkten in Flensburg reichen. Zudem kann die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) veranlasst werden.

In Deutschland gilt für Radfahrer eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Ab diesen Wert muss der Betroffene mit schweren Sanktionen rechnen. Neben einer Geldstrafe und der Teilnahme an einer MPU, erhält er 3 Punkte in Flensburg. Dennoch sollten Radfahrer sich stets unter diesem Wert befinden, denn schon ab 0,3 Promille besteht eine relative Fahrunfähigkeit. Das Fahren unter Drogeneinfluss fordert neben der Teilnahme an einer MPU zudem in vielen Fällen eine Strafanzeige.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Bußgeldkataloges „Fahrrad“ ist das Thema „Beleuchtung“. Diese ist laut StVO verpflichtend. Ist das Rad nicht entsprechend ausgerüstet, folgend Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. klärt die wichtigsten Vorschriften und Sanktionen des Bußgeldkataloges auf seinem kostenlosen Ratgeberportal. Hier finden Radfahrer auch Informationen darüber, wie Sie sich in einer Unfallsituation verhalten sollten und welche Vorschriften hinsichtlich der Straßenbenutzung gelten. 


Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.

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