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Steuer & Recht | Wintereinbruch in Deutschland

Rechte und Pflichten für Versicherungskunden


In einigen Gebieten Deutschlands ist der erste Schnee gefallen, die Temperaturen nähern sich dauerhaft dem Gefrierpunkt. Für viele Menschen heißt es spätestens jetzt, Haus und Auto winterfest zu machen. Ein paar Tipps der deutschen Versicherer helfen, den plötzlichen Wintereinbruch zu bewältigen.

 

Tipps für Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer


Frostschäden erkennen und vermeiden

Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer sollten bei klirrender Kälte alle Zimmer richtig beheizen und die Heizungen nicht abdrehen. Denn sobald die Wasser- und Heizungsrohre zufrieren, ist der Frostschaden oftmals schon vorprogrammiert.

Verbraucher sollten aufmerksam sein und sofort handeln, wenn

  1. kein Trinkwasser aus der Leitung kommt oder
  2. der Heizkörper kalt bleibt.

In der Regel sind die Rohre dann bereits zugefroren. Besonders groß sind die Gefahren für einen Leitungswasserschaden in selten genutzten Gäste- und Arbeitszimmern, Kellern,
Vorrats- oder Abstellräumen und in Gäste-WCs. Aber auch Gartenwasserleitungen und Rohre in Ferienwohnungen sind außerhalb der Saison besonders gefährdet. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten gefährdete Leitungen rechtzeitig abgedreht und entleert werden.

Immer gut heizen
Wie verhindert man Frostschäden? Der einfachste Tipp lautet: heizen, heizen, heizen. Alle Räume im Gebäude sollten stets ausreichend temperiert sein. Was viele nicht wissen: Auch das Eiskristall-Symbol („Frostwächter") auf dem Thermostatventil schützt nicht vor dem Zufrieren der Wasserleitungen. Auf dieser Einstellung soll nur der Heizkörper selbst vor dem Zufrieren geschützt werden. Daher sollte das Heizungsventil nie vollständig zugedreht werden. Wer damit die Heizkosten um ein paar Euro senken möchte, spart am falschen Ende.

 

Wer haftet für Schnee und Eis auf Gehwegen?

Ganz klare Antwort: Für die Schnee- und Eisbeseitigung und die Reinigung der Gehwege sind in der Regel die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Diese Pflicht wird oftmals per Mietvertrag auf die Mieter übertragen, die dann gegebenenfalls bei entsprechenden Wetterverhältnissen turnusmäßig den Bürgersteig und die Wege auf dem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien haben. Wann jeweils Gehwege von Schnee und Eis geräumt werden und wann gestreut werden muss, schreiben die Kommunen fest.

Versäumt ein Mieter rechtzeitig zu streuen und Schnee zu räumen, muss er haften, wenn beispielsweise eine Passantin stürzt und sich verletzt. Das Gleiche gilt für Einfamilienhäuser: Der Mieter oder Eigentümer ist verantwortlich für den Zustand der Gehwege um das Haus und auf dem Grundstück. Verletzt sich ein Fußgänger, weil der Gehweg nicht gestreut war, muss der Eigentümer oder Mieter haften.

Die private Haftpflichtversicherung schützt Mieter und Hausbesitzer
Für den Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Einfamilienhauses besteht der Schutz der Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die von Wohnung oder Haus ausgehen. Dies gilt auch für Versäumnisse in Bezug auf die Winterdienste. Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Gemeinschaften von Wohnungseigentümern und Vermieter eines Einfamilienhauses oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch Besitzer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen brauchen diesen speziellen Haftpflichtschutz.

 

Schneelasten auf dem Dach: Gibt es hier einen Versicherungsschutz?

Was von außen hübsch anzusehen ist, verbirgt oftmals ein Risiko: Schnee auf dem Dach.
Haus- und Wohnungsbesitzer sollten daher regelmäßig einen Blick auf das Dach werfen. Denn in manchen Regionen Deutschlands kommt es immer wieder zu Verformungen, Rissen und Einstürzen, weil das Dach die Schneelasten nicht mehr trägt.

Nur die Elementarschadenversicherung hilft weiter
Was viele nicht wissen: Beschädigungen, die durch Schnee verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden. Wer sich hier vor den finanziellen Folgen eines Schneeschadens auf dem Dach schützen möchte, sollte über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachdenken.

Unterschätzen Sie das Gewicht nicht: Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann – abhängig vom Grad der Vereisung und dem Wassergehalt – mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen.
Wer unsicher ist, ob das Dach die Lasten noch trägt, sollte einen örtlichen Dachdeckerinnungsbetrieb fragen oder bei der Feuerwehr anrufen.
Haus- und Wohnungsbesitzer sollten nicht selbst auf das Dach klettern und in Eigenregie versuchen, die Schneeschichten vom Giebel zu schaufeln.

 

Tipps für Autofahrer


Kratzmuffel haben schlechte Karten. Worauf Autofahrer achten müssen

Mit dem ersten, heftigen Schneefall steigt auch das Unfallrisiko auf Deutschlands Straßen. Autofahrer, die sicher ans Ziel kommen wollen, sollten Folgendes beachten:

  1. Wer noch nicht auf Winterreifen umgerüstet hat, sollte dies so schnell wie möglich tun. Denn wer bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
  2. Vor Fahrtantritt müssen alle Scheiben gründlich von Schnee oder Eis befreit werden. „Kratzmuffel", die nur ein Guckloch in der vereisten Scheibe freimachen, müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Sorgen Sie also zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderen Verkehrsteilnehmer vor Fahrtbeginn für klare Sicht.
  3. Fahren Sie auch auf geräumten Straßen vorsichtig, da sich immer wieder eine neue Eisschicht bilden kann.
  4. Hören Sie vor der Fahrt den Wetterbericht. Planen Sie bei Schneefall Staus und Verspätungen ein und starten Sie rechtzeitig. Wer kann, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

 

Ein Unfall – was tun?

Alle Autofahrer wollen natürlich sicher an ihr Ziel kommen. Wenn es doch mal zu einem Unfall kommen sollte, dann gilt für ihren Versicherungsschutz:

  1. Wenn Sie einen Unfall verursachen, dann übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners.
  2. Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparaturen an Ihrem Auto.



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