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Steuer & Recht
Muss man sein Auto gegen Gebühr in einer Kurzparkzone abstellen, handelt es sich in der Regel um übliche, in den heutigen Innenstädten nicht mehr zu vermeidende Nebenkosten einer Autofahrt. Insofern gehören auch die Parkkosten bei privaten Fahrten zum Physiotherapeuten zu den vom Versicherungsträger nach einem Arbeitsunfall zu ersetzenden Aufwendungen.
Nach Informationen der Deutschen Anwaltshotline, ging es im konkreten Fall um einen betrag in Höhe von 134,90 Euro. Diesen Betrag hatte der Betroffene für das Abstellen seines Autos in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in der Nähe eines Therapeuten aufgewendet, bei dem er sich knapp 200 Prozeduren nach einem Arbeitsunfall unterzog. Zwar bezahlte ihm die Versicherung anstandslos die jeweils acht Kilometer langen Fahrten mit dem eigenen Auto zu den ambulanten Anwendungen, wollte aber trotz Vorlage der Parkscheine nicht auch noch für die Parkgebühren aufkommen.
Zu Unrecht allerdings. „Laut Sozialgesetzbuch gehören zu den bei einer genehmigten Heilbehandlung zu übernehmenden Reisekosten nicht nur Fahrt und Transport sowie Verpflegung und Übernachtung, sondern sogar eine Wegstreckenentschädigung für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens notwendige Begleitperson – eben alles, was normalerweise tatsächlich dafür erforderlich ist“, erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold von der Deutschen Anwaltshotline. Wobei übrigens bei Reisen zu ambulant erbrachten Leistungen ausdrücklich kein Vorrang zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel besteht. (ac)
Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 24.07.2012, Az.: S 11 U 129/11
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