• Verunsicherte Sparer und Anleger - Schutz vor unliebsamen Erfahrungen - Antworten für Kunden von Lehman Brothers

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ApoSecur® Ratgeber - Finanzen:


Wissen & Tipps | Verunsicherte Sparer und Anleger

Schutz vor unliebsamen Erfahrungen


Antworten für Kunden von Lehman Brothers

In den zurückliegenden Jahren haben insbesondere die US-Investmentbank Lehman Brothers, aber auch andere Investmentbanken zur eigenen Geldbeschaffung verstärkt so genannte Zertifikate auf den Markt geworfen. In Deutschland haben alle namhaften Kreditinstitute diese als sichere Geldanlage an ihre Kunden verkauft. Hervorgetan haben sich dabei vor allem die Citibank und die Dresdner Bank, aber auch einige Sparkassen.
Wir beantworten im Folgenden häufige Fragen.

Was sind Zertifikate?

Bei Zertifikaten handelt es sich rechtlich um Schuldverschreibungen. Mithin besteht das Risiko, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ein Totalverlust des investierten Kapitals eintritt. Zertifikate unterliegen insbesondere nicht dem Schutz, den Anlagen in einem Investmentfonds (die ein Sondervermögen darstellen) oder Einlagen in einer Bank (die durch Einlagensicherungsfonds abgesichert sind) genießen.

Wie waren die Strukturen bei Lehman Brothers für den Vertrieb?

Um die etwa 75 verschiedenen Zertifikats- bzw. Anleihetypen in Europa und gerade auch in Deutschland vertreiben zu können, haben die Lehman Brothers Tochtergesellschaften gegründet, wie zum Beispiel die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (LBT) mit Sitz in Amsterdam. Deeshalb findet sich in den Depotauszügen der Anleger, die Zertifikate bezogen haben, immer auch der Name der jeweiligen Tochtergesellschaft. Die Zahlungsverpflichtungen der LBT, die aus den Zertifikaten als Schuldverschreibung resultieren, wurden von der Konzernholding, der Lehman Brothers Holding Inc. (LBH), garantiert.

Was wird nun aus der Lehman Brothers Holding Inc. bzw. Treasury Co. B.V.? Welche Folgen ergeben sich hieraus für betroffene Anleger?

Über die LBH ist bereits seit einiger Zeit der Gläubigerschutz nach Chapter 11 des amerikanischen Insolvenzrechts angeordnet worden. Derzeit ist nicht abzusehen, ob betroffene Anleger infolge dieses Verfahrens mit Rückerstattungen rechnen können. Realistischerweise muss man jedoch befürchten, dass die Kunden leer ausgehen werden. Infolge des Gläubigerschutzantrags der LBH ist für die LBT als Sicherungsmaßnahme ein Zahlungsaufschub angeordnet und ein Verwalter (so genannter Sequester) bestellt worden.

Zwischenzeitlich ist in den Niederlanden über LBT ebenfalls das Insovenzverfahren eröffnet worden. Auch hier können die betroffenen Anleger erfahrungsgemäß nicht mit nennenswerten Ersatzzahlungen rechnen.

Anmeldung von Ansprüchen
Mittlerweile wurde als spätester Zeitpunkt zur Anmeldung von Ansprüchen gegenüber Lehman Brothers der 22. September 2009 festgelegt. In der Regel haben die hiesigen Banken, die Lehman-Papiere vertrieben haben, die Anmeldung bereits im Namen der Anleger gemacht, so dass sich der einzelne Betroffene nicht mehr darum kümmern muss.

Möglichkeiten geschädigter Anleger
Da mit nennenswerten Rückzahlungen nicht zu rechnen ist, sollten sich Betroffene nicht von Aussagen ihres Kreditinstituts bzw. Bankberaters - "warten Sie doch erst einmal das Insolvenzverfahren ab" - abhalten lassen, effektivere rechtliche Mittel zu ergreifen, um ihre Verluste auszugleichen. Um die Verjährung etwaiger Ansprüche zu vermeiden, sollte zumindest zeitnah eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten in jedem Einzelfall erfolgen.

Ist ein Vorgehen gegen die beratende (Haus-) Bank erfolgversprechend?

Diese Frage kann nicht pauschal mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Es hängt von den konkreten Umständen eines jeden Einzelfalles ab. Grundsätzlich kommt ein Beratungsvertrag zwischen dem Kunden, der eine Anlage wünscht, und dem Kreditinstitut zustande - sofern entweder der Kunde an die Bank oder umgekehrt der Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten. Infolge dieses Beratungsvertrags ergeben sich gerade für die Bank verschiedene Pflichten, die sie im Rahmen einer Anlageberatung gegenüber dem Kunden zu beachten hat. Verstößt die Bank bzw. der Anlageberater gegen eine dieser Pflichten in Weise, die zum Schadensersatz verpflichtet, dann hat das Kreditinstitut den Schaden zu ersetzen, der dem Kunden infolge dieser Pflichtverletzung entstanden ist.

Wann liegt eine Pflichtverletzung der Bank vor?

Da die Rechtsprechung gerade in diesem Punkt eine Einzelfallbetrachtung fordert, ist eine pauschale Beurteilung nicht möglich. Im Fall Lehman Brothers sind aus unserer Sicht drei verschiendene Ansatzpunkte denkbar:

  • Anlegergerechte Beratung: Zunächst einmal sollten Sie sich als betroffener Anleger fragen, ob Sie von der beratenden Bank eine so genannte anlegergerechte Beratung erhalten haben. Hierbei kommt es vor allem auf Ihre Erfahrungen mit der Anlageform "Zertifikat" und Ihre Risikobereitschaft an. Sollten Sie gegenüber Ihrem Anlageberater stets betont haben, ausschließlich in sichere Rentenpapiere, Festgelder oder dergleichen investieren zu wollen, spricht vieles für eine nicht-anlegergerechte Beratung, sofern Ihnen Zertifikate verkauft worden sind.
  • Objektgerechte Beratung: Aber selbst wenn eine anlegergerechte Beratung im Einzelfall vorgelegen haben sollte, hat die Bank weiterhin die Pflicht, auch eine so genannte objektgerechte Beratung vorzunehmen. In diesem Punkt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Hierin ist gerade im Fall der inzwischen wertlosen Lehman-Zertifikate der Hauptangriffspunkt zu sehen. Der Anleger trägt das Risiko, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten der Zertifikate ein Totalverlust des investierten Kapitals eintritt. Darauf muss die beratende Bank den Kunden ausdrücklich hinweisen. Hat sie diesen Hinweis unterlassen, so haftet sie dem Kunden gegenüber grundsätzlich auf Ersatz des entstandenen Schadens. Enthielt der Ihnen überreichte Flyer oder Prospekt einen deutlichen Hinweis auf das Totalverlustrisiko, so dürfte eine ordnungsgemäße objektgerechte Beratung vorliegen.Ein solch deutlicher Hinweis liegt nicht vor, wenn etwa nur in der Fußnote versteckt darauf hingewiesen wurde, dass ein solches Totalverlustrisiko besteht. So wurden den Anlegern in diesem Zusammenhang insbesondere Flyer überreicht, in denen in der Fußnote nur stand: "Der Anleger trägt das Bonitätsrisiko". Von einer ordnungsgemäßen objektgerechten Beratung kann in diesem Falle keine Rede sein.
  • Information über Rückvergütungsprovisionen (sogenannte "Kick-backs"): Schließlich muss Ihr Kreditinstitut Sie über mögliche Provisionen aufklären. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt bereits seit geraumer Zeit eindeutig. Versäumt es die Bank, Sie auf diese (üblichen) Rückvergütungen hinzuweisen, verstößt sie gegen die ihr obliegenden Informationspflichten, und Sie als Kunde können am Ende Ihr Geld ebenfalls zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, die Bank müsse beweisen, dass sie den Kunden über die Rückvergütungen aufgeklärt hat. Auf dieser Basis haben in Hamburg bereits mehrere Geschädigte den gesamten Anlagebetrag zurückerhalten.


? Tipp: Im Einzelfall sollten Sie unbedingt eine Verbraucherberatungsstelle oder einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt aufsuchen, um Ihren konkreten Fall auf mögliche Pflichtverletzungen hin untersuchen zu lassen. In Fällen so genannter Beratungshaftung spielt auch die Frage der Beweisfühung eine wichtige Rolle. Ein Anwalt kann zu dieser Frage im Einzelfall ebenfalls Stellung nehmen und so Ihre Erfolgsaussichten darstellen.

Hätte mich die Bank nicht auf die drohende Insolvenz von Lehman Brothers hinweisen müssen?

Grundsätzlich hat die Bank von sich aus nicht die Pflicht, ihre Kunden auf derartige Umstände hinzuweisen. Anders stellt sich die Situation nur dann dar, wenn zwischen Kunde und Bank ein so genannter Vermögensverwaltungsvertrag bestanden hat. Sofern Sie aber keinen Vermögensverwaltungsvertrag mit Ihrer Bank haben und nach Abschluss der Anlage gerade im Zuge der aufkommenden Gerüchte über die Probleme von Lehman Brothers abermals auf Ihree Bank zugegangen sind, so könnte hier im Einzelfall eine neuerliche Beratungssituation vorliegen. Wiederum trifft dabei die beratende Bank verschiedene Pflichten, die sie zum Beispiel durch Verharmlosung der Situation oder aber auch durch eine klare Halteempfehlung des Zertifikats verletzt haben könnte. Auch in diesem Fall lohnt sich eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen?

Grundsätzlich beträgt die Verjährung der angesprochenen Ansprüche drei Jahre und beginnt mit dem Erwerb des betreffenden Zertifikats. Wichtig ist für Sie also, darauf zu achten, wann Sie das Lehman-Zertifikat erworben haben. Fand zum Beispiel der Erwerb am 07. Februar 2007 statt, so tritt die Verjährung mit Ablauf des 07. Februar 2010 ein.

Sie sollten aber nicht aus den Augen verlieren, dass ein Gerichtsverfahren in Deutschland mehrere Jahre dauern kann. Auf rechtskräftige Entscheidungen in Verfahren anderer Betroffener innerhalb der Verjährungsfrist zu hoffen, erscheint daher nicht als empfehlenswert.

Welche Kosten kommen bei einem Vorgehen gegen meine Bank auf mich zu?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland das so genannte Link öffnet in neuem FensterRechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach dem der Anwalt seine Kosten bemisst. Entscheidend für die Höhe der anfallenden Kosten ist dabei der eingetretene Verlust. Diese Kosten können Sie sich jederzeit im Vorfeld einer Beauftragung errechnen lassen, um nicht im Laufe des Verfahrens böse überrascht zu werden. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann diese im Einzelfall die Kosten übernehmen. Dabei sollten Sie jedoch einer Verbraucherberatungsstelle oder Ihrem Rechtsanwalt die entsprechenden Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) vorlegen, da neuere Verträge oftmals einen Ausschluss im Kapitalanlagenbereich beinhalten.

Wie sieht die Kulanzregelung für Citibank-Kunden aus?

Die Verbraucherzentrale NRW hat mit der Citibank Deutschland für deren betroffene Kunden ein Kulanzsystem entwickelt, mit dem ein Teil der Geschädigten auf transparentem Wege eine Erstattung erhalten kann. Näheres zu dieser Kulanzregelung erfahren Sie Link öffnet in neuem Fensterhier.

Wie sieht die Kulanzregelung bei anderen Banken aus?

Auch die Hamburger Sparkasse und die Frankfurter Sparkasse erstattet manchen ihrer Kunden einen Teil des Anlagebetrages der Lehman-Zertifikate. Das Verfahren ist jedoch nicht transparent und deshalb nicht nachvollziehbar, anhand welcher Kriterien erstattet wird.Von anderen Banken ist bislang nicht bekannt, ob eine Kulanzregelung angestrebt werden soll. vz/ApoSecur



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