• Bundesarbeitsgericht - Anspruch auf Weihnachtsgeld für Mitarbeiter bleibt

    Steuer & Recht | Der Anspruch von Mitarbeitern auf finanzielle Leistungen des Arbeitgebers kann nicht so ohne weiteres rückgängig gemacht werden, selbst dann, wenn es sich ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Ratgeber - Apotheke:


Steuer & Recht

Anspruch auf Weihnachtsgeld für Mitarbeiter bleibt


Der Anspruch von Mitarbeitern auf finanzielle Leistungen des Arbeitgebers kann nicht so ohne weiteres rückgängig gemacht werden, selbst dann, wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Denn wenn durch mehrfache Gewährung dieser freiwilligen Leistung eine sogenannte "betriebliche Übung" entstanden ist, dann erfordert deren Aufhebung ein gesondertes Verfahren. Eine einseitige Suspendierung einer solchen Vergütung ist nicht zulässig. Dies ist besonders relevant beim Weihnachtsgeld, denn es wird in vielen Fällen nur als freiwillige Leistung des Arbeitgebers gewährt.

Die Rechtssprechung hat schon lange das Prinzip der "betrieblichen Übung" vertreten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht sich erneut damit befasst und wiederum seine Rechtsprechung hierzu bestätigt und auch erweitert. Dies wirkt sich zu Ungunsten der Arbeitgeber aus, die nicht mehr so einfach mehrfach gewährte freiwillige Leistungen aufheben können. Denn eine betriebliche Übung wird zum Bestandteil des Arbeitsvertrages und Verträge können nicht einseitig verändert werden.

Bisher hatten sich Arbeitgeber oft nach Jahren der bedingungslosen Zahlung von freiwilligen Leistungen, diese mit einer Generalklausel (Vorbehaltsklausel) beenden wollen. Sie schreiben beispielsweise bei einer neuen Auszahlung des Weihnachtsgeldes einen Brief mit Vorbehaltsklausel an ihre Mitarbeiter, dass diese bisherig vorbehaltlos gewährte Leistung ab sofort nur freiwillig erfolge und jederzeit wieder eingestellt werden könnte.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass trotz einer entsprechenden Klausel das weitere Gewähren von Weihnachtsgeld die betriebliche Übung bestehen lasse.

Bisher war man davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer seine Ablehnung der Vorgehaltsklausel auch geltend machen muss. Nun sagt das Bundesarbeitsgericht, dass der Arbeitgeber von einer stillschweigenden Ablehnung der Vorbehaltsklausel ausgehen muss. Der Arbeitgeber muss ein Schweigen des Mitarbeiters zur Vorbehaltsklausel sich also schriftlich als Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrages bestätigen lassen. Die betriebliche Übung zur Gewährung von Weihnachtsgeld ist als Bestandteil des Arbeitsvertrages nicht einseitig veränderbar.

Weitere Infos zum Urteil bekommt man über die Website des Bundesarbeitsgerichts: Aktenzeichen 10 AZR 281/08.



Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen