• 24.09.2023 – Verjährung von Hinterbliebenenleistungen

    Landessozialgericht fällt wegweisendes Urteil - Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Verjährung von Leist ...

  • Alle Meldungen

    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Presse:


Landessozialgericht fällt wegweisendes Urteil

Verjährung von Hinterbliebenenleistungen

 

24. September 2023 

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Verjährung von Leistungen für Hinterbliebene in Deutschland betrifft. In dem Fall, der vor dem LSG verhandelt wurde (Urteil L 14 U 117/22), ging es um die Frage, ob und unter welchen Umständen Leistungen an Hinterbliebene nach einer bestimmten Zeit verjähren können.


Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau aus Delmenhorst geklagt, deren Vater im August 2003 aufgrund eines Herzinfarktes im Krankenhaus behandelt wurde. Während seines Aufenthalts verabreichte ihm der als "Todespfleger" bekannte Niels H. ein Medikament, das zu einer lebensbedrohlichen Notsituation führte und schließlich zum Tod des Mannes führte. Die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) erfuhr jedoch erst im November 2014 von den Vorgängen, als diese durch einen Medienbericht öffentlich wurden.

Zu diesem Zeitpunkt meldete sich auch die Tochter des Verstorbenen bei der Staatsanwaltschaft und berichtete vom überraschenden Tod ihres Vaters im Jahr 2003. Die BG beschloss daraufhin, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten, um die potenziellen Opfer zu identifizieren. Nach einer ausführlichen Prüfung der Prozessakten und Einkommensüberprüfungen gewährte die BG schließlich eine Hinterbliebenenrente, die rückwirkend ab dem Jahr 2010 ausgezahlt wurde. Die Ansprüche für die Zeit vor 2010 wurden jedoch aufgrund von Verjährung abgelehnt.

Die Tochter argumentierte, dass es nicht gerecht sei, wenn Schadensfälle nicht zeitnah aufgeklärt werden könnten und Einzelpersonen die Last der Verjährung tragen müssten. Sie betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung und Wiedergutmachung, auch für weit zurückliegende Ereignisse, und verwies auf ähnliche Diskussionen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauchsfällen.

Das LSG bestätigte jedoch die Position der BG. Es erklärte, dass die Verjährungsfrist von vier Jahren erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der BG im Jahr 2014 gehemmt war. Für die Zeiträume vor 2010 sei die Einrede der Verjährung nicht als rechtswidrig anzusehen. Die BG habe keine Fehler bei der Ermittlung der Anspruchsberechtigten begangen und unmittelbar nach Kenntnis der Vorfälle gehandelt.

Dieses Urteil des LSG hat weitreichende Auswirkungen auf die Verjährungsfristen für Leistungen an Hinterbliebene und betont gleichzeitig die Verantwortung der Verwaltung, aktiv und schnell auf Informationen über mögliche Schadensfälle zu reagieren und Ermittlungen durchzuführen.

Die zugelassene Revision deutet darauf hin, dass dieses Urteil von grundlegender Bedeutung sein könnte und weitere rechtliche Klarstellungen in dieser Angelegenheit bringen wird. Die Debatte über die Verjährung von Leistungen an Hinterbliebene wird voraussichtlich fortgesetzt.

Von Engin Günder

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aposecur.de

 

Über ApoSecur

Die PrivateRisk GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aposecur.de und pharmsecur.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

PrivateRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@aposecur.de
Internet: www.aposecur.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen