• 09.10.2023 – Regionale Tests für Telemedizin

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Der Bundesrat empfiehlt Erprobung in ländlichen Gebieten

Regionale Tests für Telemedizin

 

09. Oktober 2023 

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat in seiner aktuellen Stellungnahme wichtige Empfehlungen im Zusammenhang mit der Einführung der assistierten Telemedizin ausgesprochen. Diese Empfehlungen betreffen insbesondere die regionale Erprobung dieser Dienste in ländlichen Gebieten. Dieser Schritt ist Teil der breiteren Diskussion über das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz).


Das Digital-Gesetz, das ab Januar 2024 elektronische Verordnungen vorschreibt und ab Januar 2025 die Einführung einer elektronischen Patientenakte (EPA) vorsieht, hat bereits weitreichende Diskussionen in der Gesundheitsbranche ausgelöst. Ein umstrittener Aspekt dieses Gesetzes betrifft die Rolle der Apotheken in der assistierten Telemedizin. Der Gesundheitsausschuss betont in seiner Stellungnahme, dass Apothekenteams die Möglichkeit haben sollten, telemedizinische Beratungen anzubieten und einfache medizinische Routineaufgaben während telemedizinischer Leistungen durchzuführen. Während einige Ärzteverbände diese Idee kritisch sehen, begrüßt die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) diese Entwicklung.

Ein Schlüsselelement der Empfehlungen des Gesundheitsausschusses ist die Durchführung von regionalen Tests für die assistierte Telemedizin, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Diese Tests sollen nicht nur die Machbarkeit dieser Versorgungsform prüfen, sondern auch feststellen, welche Aufgaben Apothekenteams im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen übernehmen können.

Des Weiteren unterstützt der Ausschuss die Einführung der Opt-out-Regelung für die automatische Erstellung der elektronischen Patientenakte ab Januar 2025. Jedoch betont er die Notwendigkeit, die Versicherten ausführlich über mögliche Auswirkungen und Risiken dieser Datenspeicherung aufzuklären. Die EPA sollte unter fachlicher und kommunikativer Begleitung eingeführt werden, und der Widerspruch gegen die Opt-out-Regelung sollte leicht zugänglich sein. Darüber hinaus drängt der Ausschuss darauf, die Opt-out-Regelung auch in der privaten Krankenversicherung zu verankern.

Insgesamt betont der Gesundheitsausschuss die Bedeutung einer umsichtigen Einführung der digitalen Gesundheitsdienste und der Aufklärung der Versicherten über deren Nutzen und Risiken. Dies spiegelt die steigende Relevanz digitaler Technologien im Gesundheitswesen wider und unterstreicht die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes, um die Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen.


Kommentar:

Die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zur assistierten Telemedizin und zur Einführung der elektronischen Patientenakte sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer moderneren und digitalisierten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Idee, regionale Tests durchzuführen, bevor diese Dienste flächendeckend eingeführt werden, ist vernünftig, insbesondere angesichts der Vielfalt der Gesundheitsversorgung in verschiedenen Teilen des Landes.

Die Unterstützung der Opt-out-Regelung für die EPA ist ebenfalls bedeutsam, da sie die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt. Die Forderung nach umfassender Aufklärung der Versicherten über die damit verbundenen Risiken ist ebenso wichtig, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre und die Sicherheit der Patientendaten gewahrt bleiben.

Insgesamt zeigt diese Stellungnahme, wie die Gesetzgebung und die Gesundheitsversorgung in Deutschland sich an die Herausforderungen und Möglichkeiten der digitalen Transformation anpassen. Es bleibt jedoch entscheidend, die Umsetzung dieser Empfehlungen sorgfältig zu planen und sicherzustellen, dass die Interessen der Patienten stets an erster Stelle stehen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

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