• 08.07.2023 – Insolvenzschutz für Apotheken: Maßnahmen zur Sicherung von offenen Forderungen bei Abrechnungszentren

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Die Sicherheit der Rezeptabrechnung ist für Apotheken von größter Bedeutung

Insolvenzschutz für Apotheken: Maßnahmen zur Sicherung von offenen Forderungen bei Abrechnungszentren

 

08. Juli 2023 

Eine Insolvenz von Abrechnungszentren kann für Apotheken erhebliche Risiken mit sich bringen, abhängig von den verschiedenen Abrechnungsmodellen. Um diese Risiken zu minimieren und die finanzielle Stabilität zu gewährleisten, sollten Apotheken geeignete Maßnahmen ergreifen.


Die ordnungsgemäße Abrechnung von Rezepten stellt das Kapital einer Apotheke dar. Im Falle einer Insolvenz eines Abrechnungszentrums können jedoch noch ausstehende Forderungen gefährdet sein, was erhebliche Auswirkungen auf den Erfolg und die finanzielle Stabilität einer Apotheke haben kann.

Eine Möglichkeit, dieses Risiko zu reduzieren, besteht darin, mit Abrechnungsstellen zusammenzuarbeiten, die über einen Insolvenzschutz verfügen. Durch diese Zusammenarbeit werden offene Forderungen beglichen, selbst wenn das Abrechnungszentrum insolvent ist. Bei der Auswahl einer Abrechnungsstelle ist es von großer Bedeutung, deren finanzielle Stabilität und den angebotenen Insolvenzschutz sorgfältig zu prüfen.

Darüber hinaus sollten Apotheken sorgfältig gestaltete Verträge mit den Abrechnungsstellen abschließen. Diese Verträge sollten Klauseln enthalten, die im Falle einer Insolvenz eine Übertragung der offenen Forderungen auf eine andere Abrechnungsstelle ermöglichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zahlungen für erbrachte Leistungen auch bei einer Insolvenz des ursprünglichen Abrechnungszentrums weiterhin geleistet werden.

Eine weitere Möglichkeit, sich gegen das Risiko einer Insolvenz abzusichern, besteht im Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung. Diese Versicherung deckt den Schaden ab, der entsteht, wenn offene Forderungen aufgrund einer Insolvenz nicht beglichen werden können. Bei der Auswahl einer Versicherung ist es wichtig, dass auch der Insolvenzschutz der Abrechnungsstellen abgedeckt ist und eine angemessene Deckungssumme geboten wird.

"Die Sicherheit der Rezeptabrechnung ist für Apotheken von größter Bedeutung", betont Roberta Günder, Geschäftsführerin der PrivateRisk GmbH. "Durch die Zusammenarbeit mit Abrechnungsstellen, die über Insolvenzschutz verfügen, sorgfältig gestaltete Verträge und gegebenenfalls den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung können Apotheken sicherstellen, dass ihre offenen Forderungen auch im Falle einer Insolvenz beglichen werden können."

Apotheken sollten die Bedeutung eines wirksamen Insolvenzschutzes bei Abrechnungszentren sorgfältig prüfen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um ihre finanzielle Stabilität und Geschäftskontinuität zu gewährleisten.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aposecur.de

 

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