• 29.09.2023 – Berufskrankheit bei Harnblasenkrebs trotz Rauchvergangenheit

    Wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts - Das Bundessozialgericht hat in einem historischen Urteil vom 27. September 2023 (Aktenzeichen B 2 U 8/21 R) eine wegweisende E ...

  • Alle Meldungen

    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Presse:


Wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts

Berufskrankheit bei Harnblasenkrebs trotz Rauchvergangenheit

 

29. September 2023 

Das Bundessozialgericht hat in einem historischen Urteil vom 27. September 2023 (Aktenzeichen B 2 U 8/21 R) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Anerkennung von Berufskrankheiten und den Schutz von Arbeitnehmern in Deutschland neu definiert. In dem Fall eines Beschäftigten, der jahrelang berufsbedingt einem krebserregenden Stoff ausgesetzt war und später an Harnblasenkrebs erkrankte, hat das Gericht entschieden, dass die Berufsgenossenschaft die Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen muss, selbst wenn der Betroffene zuvor langjährig geraucht hatte.


Der konkrete Fall vor dem Bundessozialgericht betraf einen Arbeitnehmer, der über viele Jahre hinweg berufsbedingt mit einem krebserregenden Stoff in Kontakt gekommen war. Trotz einer früheren Rauchvergangenheit wurde bei ihm Harnblasenkrebs diagnostiziert. Die Berufsgenossenschaft hatte zuvor die Anerkennung als Berufskrankheit abgelehnt, mit Verweis auf das Rauchverhalten des Betroffenen.

Die Richter des Bundessozialgerichts argumentierten jedoch, dass der vorherige Nikotinkonsum des Arbeitnehmers nicht als Grundlage für die Ablehnung der Anerkennung herangezogen werden könne. Vielmehr sei entscheidend, dass der Betroffene seinen Nikotinkonsum mehrere Jahre vor der Krebsdiagnose eingestellt hatte. Die lange Zeitspanne zwischen dem Rauchstopp und der Erkrankung deute darauf hin, dass der Harnblasenkrebs auf den beruflichen Kontakt mit dem krebserregenden Stoff zurückzuführen sei.


Kommentar:

Dieses wegweisende Urteil des Bundessozialgerichts stellt einen Meilenstein im Schutz von Arbeitnehmern vor berufsbedingten Gesundheitsrisiken dar. Es verdeutlicht, dass die Anerkennung einer Berufskrankheit nicht automatisch aufgrund einer vorherigen Rauchvergangenheit verweigert werden kann, sofern der zeitliche Zusammenhang zur Diagnose und die berufliche Exposition zu schädlichen Substanzen gegeben sind.

Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Rechte von Arbeitnehmern und unterstreicht die Verantwortung von Arbeitgebern und Berufsgenossenschaften, angemessene Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer in risikoreichen Arbeitsumgebungen zu gewährleisten.

Dieses Urteil wird zweifellos die Art und Weise beeinflussen, wie Berufskrankheiten in Deutschland beurteilt und anerkannt werden. Es sendet eine wichtige Botschaft über die Bedeutung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und soll hoffentlich dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen sicherer zu gestalten und die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aposecur.de

 

Über ApoSecur

Die PrivateRisk GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aposecur.de und pharmsecur.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

 

PrivateRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@aposecur.de
Internet: www.aposecur.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen