
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Der Fall eines Apothekers und die Auswirkungen verspäteter Z-Datenübermittlung
19. September 2023
Vor wenigen Wochen berichteten wir über einen Fall von Retaxierung einer Cannabidiol-Lösung aufgrund fehlender Hash-Codes. In einem ähnlichen Fall sehen sich Apotheken erneut mit einer Retaxierung konfrontiert, diesmal aufgrund verspäteter Z-Datenübermittlung. Der folgende Bericht beleuchtet den Vorfall im Detail.
Im März erhielt ein Apothekeninhaber für zwei Rezepte, die zulasten der hkk (Handelskrankenkasse) abgerechnet wurden, jeweils eine Kürzung von 5 €. Die Begründung lautete, dass die Abrechnungsfrist der Rezepte überschritten sei. Beide Rezeptur-Rezepte waren auf den 03.03.2022 ausgestellt und wurden ordnungsgemäß mit Abgabedatum 07.03.2022 sowie den erforderlichen Hash-Codes bedruckt. Die Rezepte wurden im März 2022 fristgerecht an das Rechenzentrum übergeben. Die Kürzung basierte angeblich auf § 11 des Ersatzkassenvertrags, der eine Rechnungskürzung von 5 € pro Verordnungszeile vorsieht, wenn eine Verordnung verspätet eingereicht wird.
Bei der Überprüfung der Retaxierung bemerkte der Apothekeninhaber jedoch, dass die Z-Daten aus bisher ungeklärten Gründen anscheinend erst am 13.02.2023 an das Rechenzentrum übermittelt wurden. Die Apotheke hatte nie einen Hinweis vom Rechenzentrum erhalten, dass für diese Rezepte keine Z-Daten vorlagen.
Dieser Vorfall wirft Fragen auf und erzeugt Unverständnis bei der betroffenen Apotheke. Die fristgerechte Übermittlung der Z-Daten sollte sicherstellen, dass die Abrechnungsfrist eingehalten wird. Die Verzögerung bei der Übermittlung der Z-Daten, die erst ein Jahr nach der eigentlichen Rezeptabrechnung erfolgte, führte zu dieser unerwarteten Retaxierung.
Kommentar:
Die Retaxierung von Apotheken aufgrund verspäteter Z-Datenübermittlung ist eine problematische Angelegenheit, die die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb von Apotheken gefährdet. In diesem konkreten Fall wurde die Apotheke mit einer unerwarteten Kürzung konfrontiert, obwohl die Rezepte fristgerecht und mit den erforderlichen Hash-Codes abgerechnet wurden.
Solche Vorfälle unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden Absicherung gegen Retaxrisiken. Eine speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police wie die von Aposecur kann dazu beitragen, Apothekern die Gewissheit zu geben, dass sie gegen unerwartete finanzielle Belastungen geschützt sind. Eine solche Absicherung ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich ständig Sorgen über mögliche Retaxierungen und Versicherungslücken machen zu müssen.
In einer Zeit, in der Apotheken mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind, ist eine zuverlässige Versicherungslösung ein unverzichtbares Instrument, um die finanzielle Gesundheit und den reibungslosen Betrieb der Apotheke zu gewährleisten.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Pressekontakt:
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Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aposecur.de
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