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KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
Rostock - Eine junge
Witwe aus Neubrandenburg darf von ihrem toten Mann schwanger werden. Das
Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied, dass sie nach dem Tod des
Mannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat.
Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen
mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen.
Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das
Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies
für rechtens erklärt, die Frau legte daraufhin Berufung ein und bekam
nun recht.
Die Rostocker Richter argumentierten, dass es strafbar sei, eine Eizelle
mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich zu befruchten. Im
Fall der Neubrandenburgerin sei der Samen aber schon vor dem Tod des
Ehemannes der Klägerin verwendet und untrennbar von der Eizelle
eingeschlossen worden.
dpa, Freitag, 07. Mai 2010, 12:07 Uhr
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