Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.
Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.
Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2001 die Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, und das auch nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI. Falls ein Arbeitnehmer nur noch zur Hälfte seiner Arbeit nachgehen kann, erstattet die Berufsunfähigkeitsversicherung teilweisen Ausgleich schon ab der Pflegestufe 1.
Im Berufsunfähigkeitsvergleich hat sich gezeigt, dass überwiegend Menschen mit psychischen Leiden von der Berufsunfähigkeit betroffen sind. Häufig treten die Erscheinungen hier sehr langsam und schleichend auf und auch körperliche Beschwerden, die dazu führen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen muss, haben oft schon im Verborgenen ihre Vorgeschichte.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der Berufsunfähigkeit. Diese greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und auch nur unter gewissen Vorassetzungen und mit niedrigen Leistungen. Für all diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit, ermittelt nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Generell können Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in Betracht ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den Unterhalt sichert, beziehungsweise die sie unentgeltlich verrichten, die aber nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung einer Hausfrau möglich.
Zur Invaliditätsversicherung zählen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread Disease- und die private und gesetzliche Unfallversicherung, die in Ihren Bedingungen aber unterschiedliche Ausprägungen haben.
Informationen über Besonderheiten der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im Gegensatz zu anderen privaten oder gesetzlichen Versicherungen bei Erstellung von Gutachten.
» Prospekt - Golden BUZ - BerufsunfähigkeitsVersicherung
» Broschüre - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Man spricht ungern darüber: Doch haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, was wäre wenn …
Ein Unfall oder eine Krankheit können Sie nicht nur aus Ihrer beruflichen Bahn werfen.
Einer Berufsunfähigkeit geht in der Regel eine längere Krankheit voraus. Sie können Ihren Aufgaben als Apotheker und als Unternehmer nicht mehr nachgehen. Die Krankengeldzahlung der privaten Kranken-versicherung endet in den meisten Fällen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit und dies unabhängig davon, ob eine andere Versicherung eine Leistung erbringt oder nicht. Die Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit, ganz abgesehen von der zugrunde liegendenden Krankheit sind für den Betroffenen oft verherend. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann zumindest die finanziellen Auswirkungen lindern.
Jeder fünfte selbstständige und jeder vierte angestellte Apotheker In scheidet heute vor dem Erreichen der Altersgrenze aus dem Berufsleben aus, weil er berufs- oder erwerbsunfähig wird. Dabei sind nicht nur Unfall, sondern häufig auch Krankheiten der Grund für die Berufsunfähigkeit. Eine gute Unfallversicherung reicht alleine zur kompletten Vorsorge nicht aus.
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