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zur betrieblichen und tariflichen Altersvorsorge



Allgemeine Fragen


Warum soll ich zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen?

Heute erzielt ein Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren ca. 67 % seines letzten Nettoeinkommens als Rente. Den Unterschied zwischen dem letzten Nettoentgelt vor Rentenbeginn und der tatsächlichen Rente nennt man Rentenlücke. Diese Rentenlücke wird sich bis zum Jahr 2030 deutlich vergrößern: dann erhält der Rentner voraussichtlich nur noch etwa die Hälfte seines letzten Nettoeinkommens. Um diese Rentenlücke zu vermeiden und Armut im Alter vorzubeugen, brauchen Sie eine zusätzliche Altersvorsorge.

Daher bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen die ApothekenRente als eine effektive Möglichkeit an, Versorgungslücken zu schließen bzw. zu verringern.


Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Grundsätzlich kann sich die betriebliche Altersvorsorge für jeden lohnen, d.h. unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ist. Von der Teilnahme an der steuer- und sozialabgabenfreien Umwandlung von Entgeltbestandteilen in einen Vorsorgevertrag kann jeder profitieren. Schließlich bedeutet das, dass Sie auf die umgewandelten Gehaltsbestandteile keine Steuern und keine Sozialabgaben zahlen müssen.


Ich bin noch jung und habe noch30 Jahre oder mehr bis zu meinem Rentenalter. Sollte ich trotzdem schon anfangen eine Zusatzrente aufzubauen?

Auf jeden Fall. Gerade als junger Mensch habenSie noch viel mehr Möglichkeiten, die Zeit für Sie arbeiten zu lassen. Das bedeutet, dassSie mit kleineren Beiträgen eine höhere Zusatzrente aufbauen können.


Ich bin über 55. Lohnt sich für mich eine betriebliche Altersvorsorge überhaupt noch?

Auch dann ist die Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll, da Siedie Arbeitgeberleistungen undIhrenEigenbeitrag steuer- und sozialversicherungsfreiin die ApothekenRente einzahlen können.

 

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich meine Zusatzversorgung über die betriebliche Altersversorgung aufbaue?

Für den Aufbau einer Zusatzversorgung über Ihre/n ArbeitgeberIn erhalten Sie sowohl die staatliche Förderung (Steuer- und Sozialversicherungsersparnis), als auch die tariflichen Zulagen, die Sie bei einer privaten Altersvorsorge in dieser Form nicht bekämen. Hinzu kommt, dass Gruppenkonditionen angeboten werden, so dass die Verwaltungskosten geringer ausfallen.

 

Wie viel kann ich in die betriebliche Altersversorgung einbringen?

Der Gesetzgeber beschränkt den Betrag, der steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung eingebracht werden kann, auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-RV).

Für 2011 bedeutet das, dass Sie einen Jahresbetrag von 2.640 Euro (monatlich 220 Euro) in die betriebliche Altersversorgung einbringen können.

 

Fragen zur ApothekenRente


Der tarifliche Anspruch beginnt ab 1.1.2012. Ich möchte vorher schon Entgeltumwandlung vornehmen. Ist dies möglich?


Ja, Anträge zur ApothekenRente können ab 1.7.2011 gestellt werden. Ein tariflicher Anspruch auf eine Arbeitgeberbeteiligung besteht allerdings erst ab 1.1.2012.


Ich möchte ab 1.1.2012 den Vertrag beginnen. Soll ich bzw. mein Arbeitgeber jetzt schon einen Antrag stellen?


Dies ist sehr zu empfehlen. Ab 2012 müssen alle Versicherer mit einem niedrigeren Rechnungszins (1,75%) kalkulieren. Dies wird zu niedrigeren Garantiewerten führen. Wenn Sie den Antrag noch rechtzeitig in 2011 stellen, sichern Sie sich für die gesamte Laufzeit Ihres Vertrages den höheren Rechnungszins von 2,25%. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag zum 1.1.2012 beginnen soll.


Wo wird mein Geld eingezahlt?

Der Arbeitgeberverband deutscher Apotheken (ADA) hat in Abstimmung mit ADEXA- Die Apothekengewerkschaft einen Gruppen-Rahmenvertrag mit einem Versichererkonsortium aus R+V, Alte Leipziger und AXA geschlossen. Der Tarif weist sehr hohe garantierte Rentenwerte aus und vereinigt drei der renditestärksten Versicherungsgesellschaften.


Kann das Geld auch in das Versorgungswerk für Apotheker gesteckt werden?

Nein, das geht nicht. Es handelt sich bei der tariflichen Regelung um den Anspruch auf Abschluss und Teilfinanzierung einer privaten Rentenversicherung. Die ohnehin schon bestehenden Pflichtversicherungen (Apothekerversorgung oder BFA-Rente) sind damit nicht gemeint.


Ich werde übertariflich bezahlt - habe ich trotzdem Anspruch auf Arbeitgeber-Beitrag und -Zuschuss?


Bei übertariflichem Gehalt besteht der Anspruch auf den Arbeitgeber-Beitrag und Arbeitgeber-Zuschuss auch!


Welche Ansprüche habe ich, wenn meine Arbeitszeiten stark schwanken (Urlaubs- und Krankheitsvertretung)?

Bei wechselnden Arbeitszeiten gilt der Jahresdurchschnitt. Wie in einem solchen Fall in der Praxis verfahren werden soll, muss im Einzelfall geklärt werden.


Was passiert, wenn ich bereits den Höchstbetrag von 220 Euro pro Monat in eine Entgeltumwandlung investiere?


Da der Arbeitgeberbeitrag Vorrang hat und der Höchstbetrag von 220 Euro nicht überschritten werden darf, muss Ihre bestehende Entgeltumwandlung entsprechend dem Arbeitgeberbeitrag reduziert werden.


Kann mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach Entgeltumwandlung ablehnen?

Nein, das ist nicht möglich. Ihr Arbeitgeber muss jedoch nicht den von Ihnen gewünschten Anbieter und Vertrag akzeptieren. Allerdings müssen Sie auch nicht einem Vertrag mit schlechteren Bedingungen als die ApothekenRente oder Bedingungen, die für Sie ungünstig sind (Auszahlungszeitpunkt, Rentengarantiezeit etc.), zustimmen



Fragen zur Vertragsfortführung- bzw. Einstellung


Was passiert, wenn ich mich in fünf Jahren als Apotheker/in selbständig machen will?

Dann können Sie Ihren Vertrag entweder privat weiterführen oder beitragsfrei stellen. Die erworbenen Ansprüche bleiben in jedem Fall bestehen.


Kann ich meine ApothekenRente bei einem Arbeitgeberwechsel ohne zusätzliche Kosten zum neuen Arbeitgeber/ zur neuen Arbeitgeberin mitnehmen?

Ja! Wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls die ApothekenRente anbietet, kann er neuer Versicherungsnehmer des Vertrages werden. Der Vertrag verändert sich dadurch nicht.

Führt der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über einen anderen Anbieter durch, kann der bestehende ApothekenRenten-Vertrag zum neuen Anbieter mitgenommen werden, d. h. das angesparte Kapital wird kostenfrei in einen neuen Vertrag ohne Abschlusskosten übertragen. Hierauf haben Sie einen Rechtsanspruch.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im Einvernehmen mit Ihrem neuen Arbeitgeber/ Ihrer neuen Arbeitgeberin, den vorhandenen Vertrag fortzuführen.


Was passiert, wenn ich aus der Apotheke ausscheide?

Als versicherte Person haben Sie von Beginn an unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Auch bei Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versorgungszusage erhalten. Sie können den Vertrag privat (beitragsfrei oder -pflichtig) weiterführen.


Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?


Sie können die Beiträge zur Entgeltumwandlung reduzieren oder den Vertrag auch ganz beitragsfrei stellen. Ihre Versorgungsansprüche aus der ApothekenRente bleiben Ihnen gemäß Versorgungszusage erhalten. Unverfallbare Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung werden nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.


Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit?

Sie können sich den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem Sie die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlen. Sie haben aber auch das Recht, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen (bei Verringerung der Leistungen) und den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder in Kraft zu setzen.


Was passiert, wenn ich mir die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?

Sie können die Beitragszahlung der Entgeltumwandlung einstellen. Jedoch werden sich Ihre Leistungen dadurch verringern. Sie sollten möglichst realisierbare Beträge abschließen und sie nach Möglichkeit eher aufstocken, wenn es finanziell möglich ist.


Muss ich bis zum vertraglich vereinbarten Endalter bezahlen oder kann ich die verminderte Leistung früher in Anspruch nehmen?


Sie können die Leistungen abrufen, wenn Sie sich nach Vollendung des 62. Lebensjahres im Ruhestand befinden, nachdem Sie altersbedingt oder infolge voller Erwerbsminderung im Sinne der Deutschen Rentenversicherung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Fragen zur Versicherungstechnik


Ist der Vertrag „gezillmert"? Werden die Zahlungen also zunächst vollständig von der Versicherung vereinnahmt und werden erst spätere Zahlungen dem Rentenkonto gutgeschrieben?

Die Abschlusskosten sind stark reduziert und werden auf fünf Jahre verteilt. Dem Vertrag werden also vom ersten Jahr an Zahlungen gutgeschrieben! Die Kostenverteilung für alle bAV-Produkte ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt: § 169 (3) VVG - Rückkaufswert und Verteilung der Abschlusskosten


Ist eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?


Die Einbindung von Berufsunfähigkeitsversicherungen war nicht Intention der Tarifpartner. Mit dem Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge soll ein Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von MitarbeiterInnen in Apotheken geleistet werden. Eine Kombination aus Direkt- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann zu wesentlich schlechteren Konditionen als mit der ApothekenRente führen. Auch wird damit die zu erwartende Rente erheblich geschmälert.


Sind die Leistungen aus der Direktversicherung der ApothekenRente beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner?


Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe.


In welcher Form wird mir mein eingezahltes Geld im Rentenalter ausgezahlt?


Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente. Alternativ dazu haben Sie auch die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung.


Hängt die Höhe meiner Rente aus der betrieblichen Altersversorgung auch an der Bevölkerungsentwicklung?

Nein. Da die betriebliche Altersversorgung nicht wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlageverfahren durchführt wird, sondern nach dem Kapitaldeckungsprinzip funktioniert, entscheidet die Höhe Ihrer eingezahlten Beiträge und die Überschussbeteiligung der ApothekenRente über die Höhe Ihrer Rente.


Wird mir meine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung auf meine gesetzliche Rente angerechnet?


Bei der Inanspruchnahme der betrieblichen Altersversorgung über die dargestellte Entgeltumwandlung wird eine solche Anrechnung nicht vorgenommen.


Was passiert mit meinen eingezahlten Beiträgen im Falle meines Todes?


Da eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart ist, können die eingezahlten Beiträge von Ihren Hinterbliebenen in Anspruch genommen werden. Hinterbliebene sind der Ehegatte sowie der Lebenspartner oder Lebensgefährte, mit dem Sie in eheähnlicher häuslicher Gemeinschaft leben. Voraussetzung ist, dass der 1. Wohnsitz gemeinsam ist. Darüber hinaus sind auch die kindergeldberechtigten Kinder bezugsberechtigt. Sollten Sie keine Hinterbliebenen haben, wird ein Sterbegeld von max. 8.000 Euro gezahlt.


Können meine Familienangehörigen meine Rente erben?


Ja. Ihre Hinterbliebenen (Ehe- oder Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder) können nach Ihrem Tod in der vereinbarten Rentengarantiezeit die Rente weiter beziehen (Standard ApothekenRente: zehn Jahre, Verlängerung bei Vertragsabschluss möglich). Auch bei Ihrem Tod vor Rentenbeginn, wird die Leistung an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt (ApothekenRente: Beitragsrückgewähr, das heißt eingezahlte Beiträge zzgl. Überschüsse). Achtung: Hier können die Angebote der Versicherer sehr unterschiedlich sein, was sehr große Abweichungen bei der voraussichtlichen Gesamtrente ausmachen kann!


Was können wir Ihnen bieten?

Die Direktversicherung ist der am weitesten verbreitete Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Mit einem Konsortium aus drei leistungsstarken Versicherern garantieren wir eine profitable Anlage für die Altersvorsorge.


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