• 02.01.2010 - Wie kann man die Steuerberater-Kosten von der Steuer absetzen?

    Eine Steuererklärung abzugeben ist in vielen Fällen nicht einfach. Deshalb werden gerne Steuerberater beansprucht, die auch keine sehr hohen Kosten verursachen müssen. Schön wär ...

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Wie kann man die Steuerberater-Kosten von der Steuer absetzen?

 

Eine Steuererklärung abzugeben ist in vielen Fällen nicht einfach. Deshalb werden gerne Steuerberater beansprucht, die auch keine sehr hohen Kosten verursachen müssen. Schön wäre es aber, wenn man diese Steuerberater-Kosten von der Steuer absetzen könnte. Das war früher ohne Probleme möglich.

Doch die letzte Bundesregierung hat hier verschiedene Änderungen bei der Absetzung der Steuerberater-Kosten durchgesetzt, so dass es nicht mehr so einfach ist, die Kosten vom Steuerberater geltend zu machen. Bis 2006 konnte man auch als Privatperson die Steuerberater-Kosten als Sonderausgaben absetzen. Danach war dann nur noch die Absetzung der Steuerberater-Kosten als Betriebsausgabe möglich, wurde also nur dann bei den Werbungkosten steuermindernd wirksam, wenn die Arbeit des Steuerberaters in einen betrieblichen Zusammenhang stand. Da dies bei vielen Privatleuten nicht möglich war, blieben sie auf ihren Steuerberater-Kosten sitzen.
Wer den Steuerberater sowohl für betriebliche wie für private Zwecke nutzte, musste also die Kosten für den Steuerberater aufteilen. Das Finanzamt hatte auch nichts dagegen, wenn man aus Vereinfachungsgründen einfach eine 50:50-Aufteilung der Steuerberater-Kosten vornahm. Kleinere Beträge als 100 Euro, wie sie sich als Steuerberatungs-Kosten ergeben, wenn man nur im geringen Umfang Steuerberater oder Unterstützung bei der Steuerberatung in Anspruch nimmt, brauchten nicht aufgeteilt werden.
Gegenwärtig ist es immer noch umstritten, ob die Verweigerung der Absetzung der Steuerberater-Kosten als Sonderausgaben rechtmäßig ist. Deshalb macht es Sinn, zunächst die Steuerberater-Kosten zu einem möglichst hohen aber angemessenen Anteil in den Bereich Werbungskosten geltend zu machen und anschließend den restlichen Betrag weiterhin als Sonderausgaben zu deklarieren. Vielleicht kommt es ja zu einer Änderung der Rechtssprechung oder der Gesetzeslage, sodass dann die Steuerberater-Kosten wieder voll von der Steuer absetzbar sind.

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