Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Je früher eine Lebens- oder Krankenversicherungs-Police abgeschlossen wird, umso günstiger sind die Versicherungsprämien. Man kann sich versicherungstechnisch sogar verjüngen, um Beiträge zu sparen.
Weil die Höhe des Versicherungsbeitrages in der Kranken- und in der Lebensversicherung davon abhängt, wie alt der Versicherte bei Vertragsbeginn war, kann eine Rückdatierung oder auch eine sogenannte Anwartschafts-Versicherung sinnvoll sein
Manchmal weicht das für die Beitragshöhe maßgebliche, tarifliche Eintrittsalter von dem tatsächlichen Lebensalter ab. So beginnt bei zahlreichen Lebensversicherern das neue Lebensjahr bereits sechs Monate vor dem Geburtstag.
Etliche Krankenversicherungs-Gesellschaften rechnen einfach das Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr.
Deshalb kann es günstiger sein, bei Neuabschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung ein paar Monate rückwirkend zu bezahlen, um dafür jünger eingestuft zu werden und eine entsprechend günstigere Prämie zu erhalten. Ob sich eine solche Rückdatierung lohnt, kann man beim Einholen des Angebotes gleich mit erfragen.
In der Krankenversicherung lohnt es sich unter Umständen, eine preiswerte Anwartschafts-Versicherung vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn abzuschließen. Mit einer Anwartschaft erwirbt man das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen zu versichern, wie diese bei Beginn der Anwartschaft gewesen wären. So gelangt man manchmal in eine günstigere tarifliche Altersgruppe.
Die Anwartschaft konserviert Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherten - zumindest versicherungstechnisch. Besonders sinnvoll ist diese vorgeschaltete Versicherung dann, wenn die private Krankenversicherung erst später benötigt wird, zum Beispiel bei Beamten oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Für diesen Personenkreis wird außerdem die sogenannte kleine Anwartschaft angeboten. Sie erspart eine spätere Gesundheitsprüfung, während das tatsächlich erreichte Alter zu Beginn des Versicherungsschutzes berücksichtigt wird. (verpd)
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