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Steuer & Recht
Die Bundesregierung lehnt die von den Ländern geforderte Nachbesserung der geplanten Pflegereform im Wesentlichen ab. In der als Unterrichtung (BT-Drs. 17/9669 - abrufbar unter www.bundestag.de) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates wendet sich die Regierung unter anderem gegen den Vorschlag, die bisherige Kurzzeit- und Verhinderungspflege als Vertretungspflege zusammenzufassen und auszudehnen sowie eine flexiblere Inanspruchnahme zu ermöglichen. Der Bundesrat hatte verlangt, eine insgesamt acht- statt bisher vierwöchige Vertretungspflege im Jahr zu ermöglichen, „einhergehend mit einer entsprechenden Erhöhung des Leistungsvolumens". Dies sei „aufgrund des häufig hohen Alters und eigener gesundheitlicher Einschränkungen der Hauptpflegeperson" notwendig.
Bundesrat fordert Stärkung der Vertretungspflege
Während einer Vertretungspflege wird ein Pflegebedürftiger für einen begrenzten Zeitraum in einem Pflegeheim betreut, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend ausfällt. Die Regierung erwidert in ihrer Gegenäußerung nun, gegen die Bildung eines Gesamtanspruchs aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von insgesamt acht Wochen und 3.100 Euro spreche, „dass die Pflegebedürftigen „sich voraussichtlich mehrheitlich für die Nutzung des Gesamtbetrages von 3.100 Euro im Rahmen der Verhinderungspflege" entschieden. Dies würde „zu Lasten der qualitätsgesicherten Kurzzeitpflege gehen".
Regierung will Förderung von Wohngemeinschaften nicht auf andere Wohnformen ausweiten
Die Regierung weist in ihrer Gegenäußerung auch den Vorstoß der Länder zur geplanten neuen Förderung von Wohngemeinschaften (WG) für Pflegebedürftige zurück. Laut Regierungsentwurf sollen Pflegebedürftige, die in einer solchen ambulant betreuten WG leben, einen Zuschlag von pauschal 200 Euro monatlich für eine gemeinsame Pflegekraft bekommen. Der Bundesrat will die Pauschale auch Pflegebedürftigen zukommen lassen, die von einer Pflegekraft in der Nachbarschaft betreut werden. In vielen Siedlungen lebten in kleinen Häusern „heute oftmals nur noch verwitwete, ältere Einzelpersonen", für die der „Umzug in eine Wohngemeinschaft" im Falle von Pflegebedürftigkeit „häufig keine erstrebenswerte Lösung" darstelle, betonen die Länder in ihrer Stellungnahme. Bei der geplanten Förderung alternativer Wohnformen sollten „auch diese Wohnstrukturen angemessen Berücksichtigung finden", heißt es darin weiter. Dies entspreche auch der Umsetzung der bisher entwickelten Ansätze einer „Pflege im Quartier".
Ihre Ablehnung begründet die Regierung mit „einem Ausufern des Leistungsanspruchs". Letztlich wäre es damit jedem der 1,5 Millionen Pflegebedürftigen möglich, über einen solchen Zusammenschluss die 200 Euro zusätzlich zum Pflegegeld zu beantragen. „Eine Erstreckung auf benachbarte Gebäude ist nicht mit dem ursprünglichen Förderansatz für Wohngruppen vereinbar", heißt es in der Gegenäußerung.
In wenigen Punkten kommt die Regierung dem Bundesrat entgegen. Dies betrifft etwa die Forderung, ältere Menschen mit Migrationshintergrund während einer Pflegeberatung in verständlicher Form über Pflege- und Betreuungsangebote zu informieren.(ac)
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