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hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die von der Bundesregierung geplante Pflegereform steht in der Kritik von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Betroffenen. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf der Regierung (BT-Drs. 17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) äußerten gestern die meisten befragten Sachverständigen ihr Bedauern, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht neu definiert werde. Zugleich wurden die vorgesehenen Leistungsverbesserungen für Demenzkranke, die die Regierung als Vorgriff auf eine solche Neudefinition sieht, mehrheitlich begrüßt.
„Wir
vermissen eine wirkliche Neuausrichtung“, bemängelte der Vertreter der
Arbeiterwohlfahrt, Claus Bölicke. Fabian Müller-Zetzsche vom
Sozialverband Deutschland fügte hinzu, die Regierung mache mit den
Leistungsverbesserungen den zweiten Schritt vor dem ersten. Es werde
nicht festgelegt, wer welche Ansprüche auf Leistungen der
Pflegeversicherung haben solle. Das Vorstandsmitglied der Deutschen
Alzheimer Gesellschaft, Heidemarie Hawel, fügte hinzu, der geltende
Pflegebedürftigkeitsbegriff ziele lediglich auf körperliche Defizite ab.
Geistige Beeinträchtigungen würden mit dem Gesetzentwurf der Regierung
weiter nicht gleichberechtigt behandelt. Caritas-Referentin Elisabeth
Fix sagte, ihr Verband bedauere „außerordentlich“, dass in dieser
Legislaturperiode ein neuer Pflegebegriff bislang nicht eingeführt
worden sei. Immerhin gebe es einige Leistungsverbesserungen für
demenziell Erkrankte. Der Einzelsachverständige Professor Stefan Görres
von der Universität Bremen unterstrich, dass der Gesetzentwurf
„eindeutig“ zu Verbesserungen für Altersverwirrte führen werde.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Versicherte ohne Pflegestufe mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (sogenannte Pflegestufe 0) erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. Auch Pflegebedürftige der Stufen 1 und 2, die zu Hause gepflegt werden, erhalten bei demenziellen Erkrankungen höhere Leistungen. Vorgesehen ist zudem eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05% – bei Kinderlosen auf 2,3%. Das soll von 2013 bis 2015 Mehreinnahmen in Höhe von jährlich rund 1,1 Mrd. Euro Mehreinnahmen einbringen.
Der
Bremer Professor für Sozialpolitik, Heinz Rothgang, sagte, er hege
keinen Zweifel daran, dass mit der geplanten Beitragssatzerhöhung die
vorgesehenen Leistungsverbesserungen finanziert werden könnten.
Grundsätzlich sei auch davon auszugehen, dass die Pflegekasse bis zu den
Jahren 2014/2015 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auskomme. Für
die angestrebte grundlegende Reform reiche das Geld jedoch nicht aus.
Rothgang veranschlagte hierfür einen Bedarf von drei bis vier Milliarden
Euro. Diese seien mit den von den Oppositionsfraktionen und den
Gewerkschaften präferierten Bürgerversicherung in der Pflege zu
erreichen, sagte der Professor. (ac)
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