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Steuer & Recht
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen. Die neuen Regelungen sollen unter anderem das Informationsgefälle zwischen Behandelndem und Patient ausgleichen und die Durchsetzung von Patientenrechten stärken. „Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Viele Patienten beklagen zudem die mangelnde oder ungenügende Information durch den Behandelnden, sie fühlen sich oftmals alleine gelassen“, erläutert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Der Gesetzentwurf umfasst folgende Regelungsbereiche:
Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:
„Das neue Patientenrechtegesetz bringt umfassende und verständliche Informationen für Patientinnen und Patienten“, erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. „Es ermöglicht Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe und stärkt die Rechte der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern. Mit dem gemeinsam vorgelegten Patientenrechtegesetz schaffen wir endlich eine einheitliche gesetzliche Grundlage und sorgen dadurch für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen. Damit führen wir eine jahrzehntelange Diskussion einer guten und tragfähigen Lösung zu, die direkt den Patienten und Versicherten zu Gute kommt. So werden die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter ausgebaut und verbessert. Kranken- und Pflegekassen werden verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird – z.B. durch medizinische Gutachten – geschehen. Nicht fristgemäße Entscheidungen der Krankenkassen werden sanktioniert. Wir stärken die Fehlervermeidungskultur und führen Meldesysteme für Fehler und ein Risikomanagement ein und machen ein Beschwerdemanagement in Krankenhäusern verbindlich und transparent.“ (ac)
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