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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
MEHR TRANSPARENZ UND QUALITÄT IN DER VERSORGUNG PSYCHISCH KRANKER MENSCHEN
Berlin - Das Kabinett hat
heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden
Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
(Psych-Entgeltgesetz) beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen
für ein modernes, Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit
förderndes Vergütungssystem geschaffen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Mit dem Gesetz wird
die Qualität der Versorgung psychisch kranker Menschen gestärkt. Das
noch in der Entwicklung befindliche neue Entgeltsystem wird die
Transparenz über das Leistungsgeschehen verbessern. Das neue
Entgeltsystem trägt den Besonderheiten psychischer Krankheiten Rechnung,
indem grundsätzlich keine Fallpauschalen, sondern tagesbezogene
Pauschalen eingeführt werden. Zugleich werden die
Voraussetzungen für einen effizienteren Ressourceneinsatz geschaffen.
Die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen wird verbessert."
Mit dem Entwurf eines Psych-Entgeltgesetzes werden die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Einführung eines pauschalierenden und
leistungsorientierten Entgeltsystems für die voll- und teilstationären
Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen gesetzt.
Das neue Entgeltsystem wird im Rahmen eines lernenden Systems mit einer
vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase) und einer
fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase) eingeführt. Dadurch
wird den Einrichtungen ausreichend Zeit gegeben, sich auf die künftige
Veränderung ihres Erlösbudgets einzustellen. Die langen Zeiträume der
Ein- und Überführungsphase tragen auch den noch zu leistenden
Entwicklungsarbeiten für das neue Entgeltsystem Rechnung.
Der Gesetzentwurf legt zugleich die Grundlagen für eine systematische
Qualitäts-sicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen
Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, in seinen
Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-,
Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung
der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen. Diese sind in
Verfahren der einrichtungs- und sektorenübergreifenden
Qualitätssicherung umzusetzen. Zudem wird er beauftragt, Empfehlungen
für die Personalausstattung der Einrichtungen abzugeben. Diese Maßnahmen
und Empfehlungen sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss spätestens mit
Beginn der Konvergenzphase des Psych-Entgeltsystems zum 1. Januar 2017
einzuführen.
Das neue Entgeltsystem ist bis zum 30. September 2012 von den
Selbstverwaltungspartnern auf der Bundesebene (Deutsche
Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der privaten
Krankenversicherung) zu erarbeiten.
Mit der Entwicklung ist das Institut für das Entgeltsystem im
Krankenhaus beauftragt. Die Kalkulation erfolgt auf der Grundlage
empirischer Daten von psychiatrischen und psychosomatischen
Einrichtungen. Das Entgeltsystem wird maßgeblich auf der Grundlage
tagesbezogener Entgelte entwickelt. Zu prüfen ist weiterhin, ob neben
tagesbezogenen Entgelten für bestimmte Leistungen auch fall- oder
zeitraum-bezogene Entgelte möglich sind.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de
Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
http://www.bmg.bund.de
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