• 24.04.2011 – Zur Aufklärung mittels Prospekt bei einer Anlageberatung

    FINANZEN – GERICHTSURTEIL Die Klage eines Anlegers gegen eine Finanzberatungsgesellschaft auf Schadenersatz wurde vom Landgericht Coburg abgewiesen. Der Vortrag des Kunden, ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Finanzen:


GERICHTSURTEIL

Zur Aufklärung mittels Prospekt bei einer Anlageberatung

 

Die Klage eines Anlegers gegen eine Finanzberatungsgesellschaft auf Schadenersatz wurde vom Landgericht Coburg abgewiesen. Der Vortrag des Kunden, er sei fehlerhaft, nämlich ausschließlich durch veraltetes Prospektmaterial aufgeklärt worden, hatte sich im Laufe des Prozesses nicht bewahrheitet.

In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall legte der Kunde im Jahr 1999 über die Finanzberatungsgesellschaft 200.000 DM in einem Immobilienfonds an. Das hierfür erforderliche Kapital nahm er durch ein Darlehen auf. Der Kläger, der zunächst über 20.000 Euro Schadenersatz und später nur noch 5.700 Euro Schadenersatz verlangte, hat für den Kredit etwa 45.000 Euro Zins und Tilgung bezahlt. An Einnahmen aus der Beteiligung hat er über 30.000 Euro und zusätzlich nahezu 18.000 Euro Steuervorteile erhalten.


Alter oder neuer Prospekt?

Vor dem Landgericht Coburg behauptete der Kläger, ihm und seiner Frau sei ausschließlich veraltetes Prospektmaterial über den Immobilienfonds übergeben worden. Die Finanzberatungsgesellschaft brachte vor, dass dem Kläger zunächst ein alter Prospekt übergeben worden sei. Dann hätten der Kläger und seine Frau aber bis spätestens Ende März 1999 auch einen aktuellen Prospekt erhalten. Erst am 19.4.1999 sei die Beteiligung unterzeichnet worden, so dass genügend Zeit gewesen wäre, sich den Prospekt durchzulesen. Auch nach Unterzeichnung hätte der Kläger die Beteiligung innerhalb einer eingeräumten Frist noch widerrufen können.

Das Landgericht Coburg sah es als nicht erwiesen an, dass dem Kläger und seiner Ehefrau lediglich ein veralteter Prospekt vorgelegt worden sei. Vielmehr hielt das Gericht die Darstellung des Klägers sogar für falsch. Zum einen existierte eine schriftliche Bestätigung, dass der Kläger und seine Frau den neuen Prospekt erhalten hatten. Zudem schilderte der damalige Anlageberater, der schon seit vielen Jahren nicht mehr für die Beklagte arbeitete, anschaulich, dass festgestellt worden sei, dem Kläger und seiner Frau sei zunächst der alte Prospekt übergeben worden. Deswegen habe er bei den Eheleuten vorbeifahren und den neuen Prospekt übergeben müssen. Das Landgericht stellte fest, dass der neue Prospekt - wie auch weitgehend der alte - die erforderlichen Hinweise auf Risiken der beabsichtigten Geldanlage enthält. Auch andere Pflichtverletzungen der Beklagten als Anlageberaterin konnte das Gericht nicht feststellen. Daher wies es die Klage ab.


Verspätete Übergabe?

Im Rahmen der vom Kläger geführten Berufung ließ er beim Oberlandesgericht vortragen, er habe den neuen Prospekt doch, aber erst am Tag der Zeichnung der Anlage erhalten. Durch die verspätete Übergabe dieses Prospektes habe die Beklagte ihn nicht mehr richtig beraten können. Dies konnte der Berufung des Klägers aber auch nicht zum Erfolg verhelfen.

Das Oberlandesgericht Bamberg führte aus, dass der Kläger jedenfalls ausreichend Zeit hatte, um sich mit dem Inhalt des alten Prospekts zu beschäftigen. Die inhaltlichen Unterschiede der beiden Prospekte hielt das Oberlandesgericht für nicht so erheblich, dass es von einer anderen Anlageentscheidung bei Kenntnis des neuen Prospekts ausgegangen wäre. Darüber hinaus wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass der Kläger selbst eingeräumt hatte, bereits den alten Prospekt nicht gründlich gelesen zu haben. Dies lasse den Schluss zu, dass mögliche Unterschiede im Inhalt der beiden Prospekte für die Anlageentscheidung des Klägers gleichgültig waren. Weder hatte er sich nach den Gründen für die Aktualisierung des Prospektes erkundigt, noch mit dessen Inhalt auseinander gesetzt. Daher wies auch das Oberlandesgericht die Berufung des Klägers zurück und der Kläger verlor in beiden Instanzen. (ac)

Landgericht Coburg, Urteil vom 06.08.2008, Az.: 21 O 575/05; Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 24.07.2009, Az.: 6 U 45/08

Presseinformationen: http://www.aposecur.de/presseLink

Unternehmensinformation: http://www.pharmarisk.de/impressumLink

Weitere Informationen: http://www.aposecur.de/nachrichtenLink

 

Weitere Meldungen


RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aposecur.de

DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aposecur.deLink

NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG - SOLCHE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aposecur.deLink

DETAILIERTE CHECKLISTE UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES DER APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle Fälle
http://www.aposecur.deLink

DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aposecur.deLink

All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aposecur.deLink

DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aposecur.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de |

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen